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Verschärfung trifft vor allem junge Ausländer

Von Stefan Häne. Aktualisiert am 30.01.2012 108 Kommentare

Nur noch Ausländer, die eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) haben, sollen im Kanton Zürich künftig eingebürgert werden. Jedes fünfte der heute bewilligten Gesuche bliebe dadurch chancenlos.

«Ein ganz schlechtes Signal»: Nach dem Willen der Bürgerlichen genügt der B-Ausweis künftig nicht mehr für eine Einbürgerung.

«Ein ganz schlechtes Signal»: Nach dem Willen der Bürgerlichen genügt der B-Ausweis künftig nicht mehr für eine Einbürgerung.
Bild: Keystone

Mit neuer Regelung 1600 weniger: Einbürgerungen im Kanton Zürich. (Bild: TA-Grafik mt / Quelle: BFS)

Bürgerrechtsgesetz

Am 11. März wird über ein neues Bürgerrechtsgesetz und einen Gegenvorschlag der SVP abgestimmt. Das Bürgerrechtsgesetz regelt die ordentliche Einbürgerung im Kanton Zürich. Sie soll erschwert werden. Neu braucht es eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C). Der noch schärfere SVP-Vorschlag verweigert den Kandidaten ein Recht auf Einbürgerung, was Regierung und die Kantonsrats-Mehrheit als verfassungswidrig ansehen. Zudem will die SVP Straftäter lebenslänglich von der Einbürgerung ausschliessen. Der Kantonsrat empfiehlt das Gesetz mit 116 zu 54 Stimmen zur Annahme und ist gegen den Gegenvorschlag. Der Regierungsrat lehnt beide Vorlagen ab.
Erleichterte Einbürgerung: Ehepartner von Schweizern oder Kinder aus gemischten Ehen können sich erleichtert einbürgern lassen. Dafür ist nur der Bund zuständig. (sch)

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Die Eltern wohnen im Kanton Zürich. Ihr Asylgesuch: abgelehnt. Weil die Behörden die Rückreise ins Heimatland Eritrea als unzumutbar taxieren, bleiben die Mutter und der Vater als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz. Sie erhalten folglich den Ausweis F, ihr 12-jähriger Sohn ebenso.

In den kommenden Jahren durchläuft der Sprössling die Schule, macht ein Praktikum, findet eine Lehrstelle als Koch. Mit seinem Lohn kommt er nicht über die Runden, weshalb der mittlerweile 17-Jährige im Elternhaus wohnen bleibt. Da weder Vater noch Mutter Arbeit gefunden haben, leben sie von der Sozialhilfe – und mit ihnen der Sohn.

Ausharren im vorläufigen Status

Solange der Sohn zu wenig Geld verdient, um finanziell unabhängig zu werden, erhält er nicht einmal eine Aufenthaltsbewilligung B, wie Rechtsanwalt und Migrationsexperte Marc Spescha sagt. Und eine Umwandlung derselben in eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) könne er frühestens nach einer Aufenthaltsdauer von weiteren fünf Jahren erlangen. «Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht», sagt Spescha.

Das Beispiel ist fiktiv. Doch zeigt es laut Spescha exemplarisch, dass junge Menschen «unverschuldet» im Status der vorläufig Aufgenommenen ausharren müssen. Ging es um Einbürgerungen, war dieser Status bislang kein Hindernis. Dies soll sich nun ändern. Die Bürgerlichen wollen – anders als der Regierungsrat und die Linksparteien – künftig nur noch Menschen mit Ausweis C zur Einbürgerung zulassen. Diese Neuerung ist einer der zentralen Streitpunkte im Bürgerrechtsgesetz, das am 11. März zur Abstimmung gelangt.

1500 Menschen betroffen

Wie gross der Kreis der Ausgeschlossenen ist, lässt sich nicht genau sagen, denn die Gesuche werden nicht gesondert nach Ausländerausweis erfasst. Das Gemeindeamt des Kantons Zürich schätzt aber, dass jeder fünfte bis sechste Antrag von einer Person mit Ausweis F oder B (Aufenthaltsbewilligung) stammt. Es handle sich vor allem um junge Menschen zwischen 10 und 20 Jahren. 2010 wurden im Kanton Zürich 8610 ordentliche Einbürgerungen erteilt – wäre die neue Regelung bereits in Kraft gewesen, hätten rund 1600 Menschen weniger ein Gesuch stellen können.

Rechtsanwalt Spescha spricht von einer «Verschärfung, die ein ganz schlechtes Signal aussendet.» «Junge Menschen werden für etwas bestraft, wofür sie nichts können», sagt er mit Blick auf den skizzierten Fall. Die Neuerung widerspreche dem Ausländergesetz, das eine rasche Integration und Chancengleichheit bezwecke. Zudem laufe sie dem eidgenössischen Bürgerrechtsgesetz zuwider, das junge Menschen beschleunigt einbürgern wolle.

«Solche Personen einzubürgern, ist falsch»

Im Sinne eines Jugendbonus zählen die Aufenthaltsjahre in der Schweiz zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr doppelt.Die Bürgerlichen haben die Verschärfung offenbar in Unkenntnis ihrer quantitativen Auswirkung beschlossen. Mit den Zahlen konfrontiert, wirken mehrere angefragte Kantonsräte jedenfalls ahnungslos. Beim Entscheid der Kommission sei nicht der Zahlenaspekt im Vordergrund gestanden, sagt FDP-Kantonsrätin Katharina Kull (Zollikon), Mitglied der vorberatenden Kommission Staat und Gemeinden. Ein Problem sieht sie darin nicht, ebenso wenig hält sie es für diskriminierend, dass die Verschärfung vor allem junge Menschen trifft. Die Niederlassung lasse sich in der Regel innerhalb der geforderten Wohnsitzfrist von zwölf Jahren für ein Einbürgerungsgesuch erlangen.

Für Katharina Kull ist klar: «Der C-Ausweis belegt, dass sich eine Person integrieren will.» Sie betont zudem, dass die neue Regel breit akzeptiert sei. Die FDP-Politikerin verweist auf das eidgenössische Bürgerrechtsgesetz, das in Revision ist. In der Vernehmlassung hatten sich 20 Kantone für die C-Regel ausgesprochen. Der Kanton Zürich gehörte jedoch nicht dazu. Die Verschärfung ist auch in den Augen von SVP-Kantonsrat Gregor Rutz (Küsnacht) nicht diskriminierend: «Die Einbürgerung ist kein Menschenrecht.» Er ruft in Erinnerung, dass vorläufig Aufgenommene kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz haben. «Solche Personen einzubürgern, ist falsch.» Auch in den Gemeinden löst die bestehende Regel Irritation aus. Ingrid Hieronymi, Gemeindeschreiberin von Langnau am Albis, spricht von «Senkrechtstarter-Einbürgerungen».

Kritik von der Linken

Was sie damit meint, skizziert sie anhand eines anderen fiktiven Beispiels: Das Migrationsamt verweigert einem 22-jährigen Asylbewerber, der in der Schweiz noch nie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, die B-Bewilligung, weil er seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann und ein erhöhtes Fürsorgerisiko darstellt. Kurz nach dieser Verweigerung stellt der Asylbewerber ein Einbürgerungsgesuch. Wenn er zwischen 16 und 25 Jahre alt und fünf Jahre lang hier zur Schule gegangen sei, müsse ihn die Gemeinde einbürgern, sagt Hieronymi. «In einem solchen Fall besteht heute ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung.» Dies treffe selbst dann zu, wenn der Jugendliche straffällig geworden sei.

Anders als die Bürgerlichen kritisieren die Linken die C-Regel scharf. SP-Nationalrat und Kantonsrat Martin Naef spricht von einem «nicht sachlich begründbaren» Kriterium. Der Ausweis sage nichts über den Grad der Integration aus. Wer das Gegenteil behaupte, vermische in unzulässiger Weise die Ausweis- mit der Integrationsfrage. «Es gibt Menschen mit dem Ausweis B oder auch F, die bestens integrierte Zürcher sind.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 30.01.2012, 08:32 Uhr

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108 Kommentare

Kaa Bock

30.01.2012, 09:30 Uhr
Melden 271 Empfehlung

Was heisst da "unverschuldet bestrafen"? Das Bürgerrecht nicht zu bekommen ist keine Strafe, es zu bekommen ist ein Privileg. Alles eine Frage der Perspektive.
Um eines klar zu stellen: Ich hinterfrage nicht die Stossrichtung des Artikels, ob die Änderung gerecht ist. Ich hinterfrage den Blickwinkel auf das Bürgerrecht und die offenbar teilweise vorherschende Anspruchshaltung.
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Theo Sprecher

30.01.2012, 10:27 Uhr
Melden 209 Empfehlung

"Mit seinem Lohn kommt er nicht über die Runden..." "leben sie von der Sozialhilfe..."
Einbürgerungswillige sollen vor ihrer Einbürgerung nicht nur belegen, dass sie sich integriert haben sondern auch dass sie ein "nützlicher Teil der Gesellschaft" sind. Dazu gehört eben nicht nur "nicht kriminell" zu werden sondern auch einen Beitrag leisten, d.h. der Gesellschaft mehr beizutragen als zu nehmen.
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