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Warum die Zürcher Wähler mehr denken müssen als die Basler

Von Tina Fassbind. Aktualisiert am 14.10.2011 6 Kommentare

In einigen Kantonen legt man den Wahlunterlagen eine Namensliste der Kandidaten bei, die für den Ständerat antreten. Im Kanton Zürich ist das nicht der Fall. Warum eigentlich?

1/17 Christoph Blocher (SVP) ist der Routinier unter den Zürcher Kandidaten...
Bild: Keystone

   

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Eigentlich ist die Stimmabgabe für die Ständeratswahlen vom 23. Oktober eine einfache Sache: Name und Vorname des Kandidaten auf den leeren Wahlzettel schreiben, ins entsprechende Couvert stecken und in die Urne werfen oder mit unterzeichnetem Stimmrechtsausweis rechtzeitig per Post abschicken. Wählbar als Mitglied des Ständerates sind alle Stimmberechtigten des Kantons. Einzig in den Kantonen Jura, Neuenburg und Obwalden sind nur Personen wählbar, die auf dem Wahlzettel aufgeführt sind.

Beiblätter sind gesetzlich nicht vorgesehen

Trotzdem kommt es beim Ausfüllen der Wahlzettel immer wieder zu Problemen. Die Wahlberechtigten tun sich schwer damit, den Namen ihres Kandidaten richtig zu schreiben, oder sie wissen erst gar nicht, wen sie auf die Liste setzen sollen. In einigen Kantonen, so zum Beispiel im Kanton St. Gallen und im Kanton Basel Stadt, werden daher den Unterlagen Listen mit den Namen der Kandidaten beigelegt, die sich zur Wahl stellen. Im Kanton Zürich war das bisher bei Ständeratswahlen nicht der Fall.

«Es ist im Kanton Zürich gesetzlich nicht vorgesehen, dass zwingend eine solche Kandidatenliste den Unterlagen beigefügt wird», erklärt Hans Jürg Podzorski von der kantonalen Direktion der Justiz und des Innern. Darüber entscheide die wahlleitende Behörde des Kantons, und das sei in Zürich der Regierungsrat.

Listen im Netz

In einer Antwort auf eine Anfrage im Kantonsrat aus dem Jahr 2007 erklärt der Regierungsrat den Verzicht auf dieses sogenannte Beiblatt. Er ist der Meinung, dass die Stimmberechtigten genügend darüber informiert werden, wer sich für eine Wahl in den Ständerat zur Verfügung stellt. «Wenn indessen insbesondere die Verwechslungsgefahr einzelner Kandidaten gross oder die genaue Schreibweise eines Namens unklar ist, wäre im Interesse einer korrekten Stimmabgabe die Beilage eines solchen Beiblatts in Betracht zu ziehen», präzisiert Podzorski.

Ganz ohne Liste geht es allerdings im laufenden Wahlkampf trotzdem nicht: Auf der Seite des Kantons sind all jene Kandidaten aufgeführt, die für einen Sitz im Ständerat antreten. «Diese Option steht jedem offen, denn jeder Stimmberechtigte ist für den Ständerat wählbar. Die Kandidierenden können sich bei uns melden und einen Eintrag beantragen», erklärt Giampiero Beroggi, Wahlleiter des Kantons Zürich. «Wenn Stimmberechtigte keine Ahnung haben, wer überhaupt in den Ständerat will, können sie sich dort informieren.»

Folgende Kandidaten wollen für den Kanton Zürich nach Bern ins Stöckli (Stand 14. Oktober 2011):

  • Christoph Blocher (SVP)
  • Verena Diener (GLP)
  • Balthasar Glättli (Grüne)
  • Felix Gutzwiller (FDP)
  • Urs Hany (CVP)
  • Thomas Hardegger (SP)
  • Hans-Jacob Heitz (parteifrei)
  • Maja Ingold (EVP)
  • Jakub Walczak (PSS)
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 14.10.2011, 11:38 Uhr

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6 Kommentare

Markus Pfister

14.10.2011, 18:55 Uhr
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In Zürich gibt es keine "offiziellen" Ständeratskandidaten, weil jeder Stimmberechtigte wählbar ist. Wer seine Grossmutter wählt, gibt damit eine gültige Stimme ab, die das abs. Mehr erhöht. Anders beim Nationalrat, wo tatsächlich nur die mit einer Liste angemeldeten Kandidaten wählbar sind. Antworten


Paul Niederer

14.10.2011, 12:38 Uhr
Melden 9 Empfehlung

Ich finde es relativ einfach... Ganz sicher kommt mir keiner auf die Liste, der mich jeden Tag von einem Plakat blöd anguckt... Was so intensiv beworben werden muss, kann ja nichts sein.... Zudem kommt der ganze "graue Panter"-Filz weg von der Liste. Und siehe da... Es bleiben noch genügend vernünftige Kandidaten, welche es wirklich verdient haben auf die Liste zu kommen übrig... Antworten



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