Zürich
Warum eine Stadträtin in einer Genossenschaftswohnung leben kann
Von Felix Schindler. Aktualisiert am 07.07.2011 97 Kommentare
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Die Vorstellung, dass kinderlose Doppelverdiener mit hohen Einkommen in gemeinnützigen Wohnungen leben, ist für viele stossend. Das zeigen nicht zuletzt die Leserkommentare zu einem Artikel über eine Umfrage des Schweizerischen Verbands für Wohnungswesen, die ans Licht brachte, dass 80 Prozent aller Wohnbaugenossenschaften von gutverdienenden Mietern keinen Zuschlag verlangen. In der Kommentarspalte wird ein Paar mit einem Einkommen von 17'500 Franken gar als Sozialschmarotzer und Abzocker beschimpft, weil es in einer Genossenschaftswohnung lebt.
Viel Angriffsfläche
Remo Montanari ist Co-Leiter des städtischen Büros für Wohnbauförderung und kennt diese Kritik. «Günstiger Wohnraum ist knapp. Wenn dieser von Personen mit einem hohen Lohn belegt wird, dann bietet das viel Angriffsfläche.» Andererseits hat die Kritik oft mit zwei weitverbreiteten Missverständnissen zu tun. «Es sind längst nicht alle Genossenschaftswohnungen billig, nur weil niemand daran verdient. Zudem ist nur ein kleiner Teil aller Genossenschaftswohnungen subventioniert», sagt Montanari.
Konkret werden in Zürich knapp 18 Prozent aller Wohnungen genossenschaftlich verwaltet. Von den insgesamt 37'000 Genossenschaftswohnungen sind 1500 Wohnungen von der Stadt Zürich mit unverzinslichen Darlehen subventioniert. Wer in einer solchen wohnen will, muss nachweisen, ein steuerbares Einkommen von weniger als 59'800 Franken zu haben. In alle anderen Wohnungen fliessen weder öffentliche Gelder noch werden die Genossenschaften gegenüber privaten Immobilienunternehmen steuerlich bevorteilt. Unter dem Strich darf eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft keinen Gewinn erwirtschaften, da der Mietzins jeder Wohnung nach Kostenmiete berechnet wird. Und für fast alle der Wohnungen ist festgelegt, wie viele Personen mindestens darin leben müssen.
Die grösste Genossenschaft der Schweiz will keine Topverdiener
Von städtischer Förderung profitieren die Genossenschaften dennoch. Einerseits gibt die Stadt den Genossenschaften Land im Baurecht zu günstigen Konditionen ab. Daran werden allerdings Bedingungen geknüpft. Die Genossenschaft muss je ein Prozent der Fläche für Kindergärten und Horte sowie für Notwohnungen zur Verfügung stellen. Zudem müssen ökologische Richtlinien eingehalten werden und ein Prozent der Bausumme für Kunst am Bau aufgewendet werden.
Die grösste Wohnbaugenossenschaft der Schweiz ist die ABZ. Sie verwaltet zirka 4700 Wohnungen in Zürich und Agglomeration. Geschäftsführer Martin Stocker sagt, wie die AZB ihren Auftrag versteht: «Wir bieten preisgünstigen Wohnraum für jene, die darauf angewiesen sind.» Deshalb würden Bewerber auch nach ihrem Einkommen beurteilt. «Wir können nicht ausschliessen, dass sich die Einkommensverhältnisse eines Mieters mit der Zeit verbessern. Aber es ist nicht beabsichtigt, dass Höchstverdiener bezahlbaren Wohnraum belegen.»
Claudia Nielsen zahlt 2320 Franken Miete
Auch in der Genossenschaft Wogeno ist es möglich, als Gutverdienender von einer günstigen Wohnung zu profitieren. «Es ist denkbar, dass es vermögende Leute gibt, die einen geringen Standard suchen. Wir können deswegen niemandem kündigen», sagt Co-Geschäftsleiterin Lisbeth Sippel. Doch bei der Wogeno reguliere sich das selbst. Bei den meisten Genossenschaftsmitgliedern würden sich mit einem steigenden Einkommen auch die Ansprüche verändern. Zudem sei es für eine Genossenschaft wie die Wogeno wichtig, dass die Mitglieder durchmischt seien. «Alle unsere Häuser werden von den Bewohnern selbst verwaltet. Dafür braucht es ein breites Mieterspektrum.»
Die prominenteste Bewohnerin einer Genossenschaftswohnung ist Mitglied der Zürcher Regierung. Stadträtin Claudia Nielsen (SP) macht kein Geheimnis daraus, seit 14 Jahren in einer Wohnung in einer Hausgemeinschaft zu leben, auch während des Wahlkampfs bezeichnete sie ihre Wohnsituation als Privileg. Bei Nielsens Wohnung handelt es sich um eine 3,5-Zimmer-Wohnung in einem 20-jährigen Haus, das nicht subventioniert ist. Die Genossenschaft hat ihr bewilligt, alleine in der Wohnung zu leben, weil sie als Stadträtin in der Stadt wohnsitzpflichtig ist. 2320 Franken bezahlt sie gegenwärtig. Zudem musste sie sich mit 25'000 Franken an der Genossenschaft beteiligen. Damit zahlt sie zwar weniger Miete, als es ihr Gehalt als Stadträtin zuliesse, doch besonders günstig ist ihre Wohnung nicht.
Missbrauch schwer nachzuweisen
Warum das nicht unanständig ist, begründet Nielsen in einer offiziellen Stellungnahme gleich selbst: «Der gemeinsame Besitz von Wohneigentum ist demokratisch, resourcenschonend und fördert gute Nachbarschaft. Kostenmiete ist ein faires Mietzinsmodell und verhindert Spekulationen und überteuerte Wohnungen.»
Aus städtischer Sicht lasse sich nicht belegen, dass in Zürich so viel gemeinnütziger Wohnraum von Gutverdienenden belegt wird, dass es ein Problem darstelle, sagt Montanari. Zudem wäre es nur äusserst schwer nachzuweisen, ob jemand auch missbräuchlich in einer günstigen Wohnung lebt. «Man müsste dann konsequenterweise auch nachweisen, dass jemand sein Einkommen absichtlich auf einem tiefen Niveau behält, um in einer solchen Wohnung bleiben zu können.» Dies hätte Eingriffe in die persönliche Freiheit zur Folge, die niemand wolle, so Montanari. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 07.07.2011, 11:07 Uhr
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97 Kommentare
Wenn eine linke Politikerin in einer Loft oder in einem Altbau wohnen und dafür 4000 Franken bezahlen würde, dann würde sie als Cüpli-Sozialistin kritisiert werden. Wohnt sie in einer Genossenschaft, dann ist sie eine Abzockerin. Wo bitte soll sie dann wohnen? In einem Zelt auf dem Campingplatz? Antworten
Regierungsrätin Aeppli wurde dafür kritisiert, weil sie im Seefeld eine teure Wohnung gekauft hat. In diesem Artikel wird kontrovers dieskutiert, ob Stadträtin Nielsen in einer Genossenschaftswohnung leben darf. Was lernen wir daraus? Politiker können es wohl aus Prinzip niemandem (also den Medien meine ich) recht machen. Antworten
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