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Wenn Staatsanwälte die Seite wechseln

Von Jvo Cukas. Aktualisiert am 13.01.2012 10 Kommentare

Erst Kämpfer gegen Wirtschaftskriminelle, dann deren Vertreter: Der Regierungsrat muss nun klären, ob bei ehemaligen Staatsanwälten ein Konkurrenzverbot angebracht ist.

Wird von einem ehemaligen Staatsanwalt für Wirtschaftsdelikte vertreten: Martin Gloor (r.), dem Veruntreuung von Millionenbeträgen vorgeworfen wird.

Wird von einem ehemaligen Staatsanwalt für Wirtschaftsdelikte vertreten: Martin Gloor (r.), dem Veruntreuung von Millionenbeträgen vorgeworfen wird.
Bild: Christian Mettler

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Arno Thürig bekämpfte im Kanton Zürich als Staatsanwalt bis 2008 Wirtschaftsdelikte. Als nebenberuflicher Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft in Luzern ist sein Schwerpunktthema noch heute die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Umso erstaunlicher scheint deshalb, dass er nun als Vertreter eines mutmasslichen Wirtschaftskriminellen in Erscheinung tritt. Sein Mandant: Martin Gloor, der ehemalige Präsident des Rennvereins Zürich. Ihm wird vorgeworfen, bis zu 18 Millionen Franken von verschiedenen Betroffenen veruntreut zu haben.

Ehemalige Staatsanwälte, die plötzlich zur Gegenseite wechseln, sind Kantonsrat Hans-Peter Amrein (SVP) ein Dorn im Auge: «Es geht nicht an, dass man zuerst dem Staat dient und kurz darauf Wirtschaftskriminelle vertritt oder Firmen hilft, Löcher in den bestehenden Gesetzen zu finden.»

Konkurrenzverbot gefordert

Deshalb hat er eine Anfrage an den Regierungsrat gestellt, die diesen dazu auffordert, eine Neuregelung zu prüfen. «In der Privatwirtschaft ist völlig normal, dass man sich vertraglich an ein Konkurrenzverbot halten muss. Auch Philipp Hildebrand darf ein Jahr lang keine Tätigkeit ausführen, die im Konflikt zu seiner Position als Nationalbankpräsident stehen könnte.»

Für den SVP-Mann ist klar, dass viele ehemalige Staatsanwälte in die Privatwirtschaft wechselten, weil «dort einfach mehr zu verdienen ist». Daran sei nichts zu kritisieren. Ein direkter Wechsel berge aber Gefahren: «In der Staatsanwaltschaft gibt es Internas, die besser geschützt werden müssen.» Eine Art Konkurrenzverbot von zwei Jahren hält er deshalb für angebracht.

Staatsanwaltschaft will sich später äussern

Amrein stellt klar, dass er dem ehemaligen Staatsanwalt Thürig nichts vorwerfe. Es gehe ihm allgemein darum, mögliche Interessenkonflikte zu verhindern. Zudem sei bei Thürig eine Zweijahresfrist bereits abgelaufen. Er würde gar nicht mehr unter seine Regelung fallen.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich will sich noch nicht öffentlich zur Anfrage von Amrein äussern. «Wir müssen erst die Antwort an den Regierungsrat ausarbeiten, bevor wir die Sache in den Medien besprechen können», erklärt Mediensprecherin Corinne Bouvard. Auch Arno Thürig ist für eine Stellungnahme nicht erreichbar. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 13.01.2012, 13:12 Uhr

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10 Kommentare

Lukas Engler

13.01.2012, 14:18 Uhr
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Jetzt reicht es aber! Dieser Gauner gehört für immer weggesperrt und sicher nicht auf Kosten der Steuerzahler von einem Ex-Staatsanwalt noch verteidigt. Wann steht die Bevölkerung denn endlich auf und bereit dieser Unverschämtheit ein für allemal ein Ende?! Antworten


Maurus Meier

13.01.2012, 14:33 Uhr
Melden 14 Empfehlung

Jeder Beschuldigte in unserem Land, das hoffentlich ein Rechtsstaat bleibt, darf und soll sich durch einen Anwalt vertreten lassen können. Staatsanwalt ist ein Beruf wie Anwalt. Es gibt auch die umgekehrten Fälle, wo ein Anwalt Richter oder Staatsanwalt wird. Da reklamiert auch niemand, oder? Wenn man das mit einem Verbot einschränken will, verstösst das gegen Verfassungsrecht. Antworten



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