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Wer den Tieranwalt wirklich abservierte

Von Felix Schindler. Aktualisiert am 30.06.2010 17 Kommentare

Ab 2011 ist der Tieranwalt Geschichte. Wie der Regierungsrat das Amt von Antoine Goetschel retten wollte – und warum er jetzt seine Meinung geändert hat.

Hätte den Gesundheitsbehörden angegliedert werden sollen: Tieranwalt Antoine F. Goetschel.

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Bild: Keystone

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Das Amt von Tieranwalt Antoine F. Goetschel polarisiert. Einst forderten 83 Prozent der Zürcher Stimmbevölkerung die Einführung des Tieranwalts. Später waren 70 Prozent der Schweizer dagegen, das Zürcher Modell in allen Kantonen einzuführen. Zwischen diesen beiden Entscheiden liegen allerdings 18 Jahre. Viel weniger Zeit für einen solchen Meinungswechsel brauchte Regierungsrat Thomas Heiniger.

Noch im Februar stellte er sich hinter den Tieranwalt. Sein Sprecher Urs Rüegg sagte damals: «Der Tieranwalt soll formell zum Beauftragten der Behörde werden.» Heute sagt er: «Die Rechte für das Tier wird künftig die Verwaltung direkt wahrnehmen.» Antoine F. Goetschel ist sein Mandat damit los.

«Ursprünglich wollten wir den Tieranwalt bei den Gesundheitsbehörden angliedern»

Der Hintergrund für dieses Gezerre um das Amt Goetschels ist die neue eidgenössische Strafprozessordnung, kurz StPo. Diese legt fest, dass nur Behörden die sogenannten Parteirechte in Strafverfahren wahrnehmen können. Zu den Parteirechten gehören auch die Rechte der Tiere. Dritte, wie Goetschel einer ist, sind dazu nicht mehr befugt. Die StPo wurde 2007 erlassen und tritt per 1. Januar 2011 in Kraft. Die StPO machte eine Änderung des Tierschutzgesetzes nötig, die am 10. Mai im Kanton durchgewunken wurde – ohne Diskussion. Als unabhängiger Anwalt darf Goetschel dann nicht mehr für das Recht der Tiere kämpfen.

«Ursprünglich wollten wir den Tieranwalt der Verwaltung angliedern», sagte der Sprecher der Zürcher Gesundheitsdirektion, Urs Rüegg, am Mittwoch zu einem Bericht von «20 Minuten». Deshalb sei der entsprechende Paragraf im Tierschutzgesetz mit einem Zusatz ergänzt worden.

«Es liegt einzig am Regierungsrat»

«Die vorberatende Kommission im Kantonsrat befand dies jedoch nicht für nötig und lehnte den Zusatz ab», sagt Rüegg heute. Der Präsident der Kommission, Christoph Holenstein, lässt das jedoch nicht auf sich sitzen: «Es liegt einzig am Regierungsrat zu entscheiden, ob er das Amt in die Verwaltung integrieren will oder nicht. Er muss entscheiden, wie er die Parteirechte in der Gesundheitsdirektion wahrnehmen will.»

Heinigers Sprecher beruft sich ausserdem auf den eidgenössischen Volksentscheid vom 7. März. «Auch die Bevölkerung des Kantons Zürich sagte damals mit 63 Prozent Nein zur schweizweiten Einführung des Tieranwalts. Ausserdem kann der Schutz des Tiers über die Verwaltung mit weniger Aufwand genauso gut gewährleistet werden.» Ob es zulässig ist, diesen Entscheid als Anlass zu nehmen, den Zürcher Tieranwalt sang und klanglos abzuschaffen, bleibt offen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 30.06.2010, 15:56 Uhr

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17 Kommentare

Gerhard Keller

30.06.2010, 16:17 Uhr
Melden

Fry's Bauten legalisieren, den Tieranwalt durch die Hintertür abschaffen. Was kommt noch an nachvollziehbaren Entscheiden? Antworten


Max Meier

30.06.2010, 16:55 Uhr
Melden

Durch die Hintertür anschaffen und dergleichen wieder abschaffen. Der Prozess ist falsch der Entscheid richtig! Antworten



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