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«Wer sich um das Bürgerrecht bewirbt, hat ohne Fehl und Tadel zu sein»

Von Lucienne-Camille Vaudan. Aktualisiert am 24.08.2011 50 Kommentare

Der SVP-Gegenvorschlag zum Bürgerrechtsgesetz löste unter den Leserinnen und Lesern von Tagesanzeiger.ch/Newsnet eine hitzige Debatte aus.

Die Leserschaft diskutierte den SVP-Gegevorschlag zum Bürgerrechtsgesetz heftig: Der Zürcher Kantonsrat erklärte ihn für gültig.

Die Leserschaft diskutierte den SVP-Gegevorschlag zum Bürgerrechtsgesetz heftig: Der Zürcher Kantonsrat erklärte ihn für gültig.
Bild: Keystone

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Über 200 Kommentarschreiber äusserten sich zum Entscheid des Kantonsrats, der den SVP-Gegenvorschlag zum Bürgerrechtsgesetz für gültig erklärt – obwohl er aus Sicht der Regierung gegen Bundesrecht verstösst.

In der Diskussion zeichnen sich die Fronten sehr deutlich ab. Viele Leser befürworten die SVP-Forderung, wonach Ausländer bereits wegen eines Eintrages im Strafregister wegen Diebstahl, Kreditkartenmissbrauch oder Veruntreuung, ihr Leben lang nicht eingebürgert werden dürfen. «Wer sich um das Schweizerische Bürgerrecht bewirbt hat ohne Fehl und Tadel zu sein! Wir diktieren die Anforderungen», schreibt Sandro Gasser.

Dem entgegnet Paul Levi: «Wie lange gilt man als Verbrecher? Soll jemand eine lebenslange Strafe bekommen, wegen einem Verbrechen in der Jugend? Wenn eine Strafe verbüsst wurde und das Delikt verjährt ist, dann soll die Bestrafung aufhören.»

Empörung auf beiden Seiten

Ausserdem bemängelt Mark Keller, dass ein geringfügigeres Delikt wie Diebstahl und schwerwiegende Verbrechen wie Vergewaltigung und Mord dieselben Konsequenzen mit sich führen: «Ausländer und Schweizer sind gemäss Strafgesetzbuch für Ihre Verfehlungen zu bestrafen. Diebstahl ist aber noch lange kein Grund jemandem auf Lebenszeit den Schweizer Pass zu verweigern.»

Viele Leser reagierten empört, das SVP-Referendum verletze das Bundesgesetz. «Wann wird endlich die Prüfung eingeführt, ob Initiativen gegen zwingendes Recht verstossen?» fragt Cordelia Weber.

Dem entgegnet Diego Huber: «Ich bin es langsam leid, bei jedem Vorstoss zu hören, gegen welches Gesetz nun dies schon wieder verstösst. Haben wir denn gar keine Freiheiten mehr?»

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 24.08.2011, 16:27 Uhr

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50 Kommentare

alexandra weber

24.08.2011, 17:11 Uhr
Melden 45 Empfehlung

DA KIND wird wieder mit dem Bad ausgeschüttet.
Eidgenossen können wirklich nicht die Staatsangehörigkeit verlieren - doch die Schweizer sagen schon wer in unsere Eidgenossenschaft aufgenommen wird.
Hier bestimmt der Schweizer - der ROTE PASS ist wie ein Würdenträger - Schweizer haben ihn - Ausländer müssen ihn verdienen.
ewz
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Thierry Follonier

24.08.2011, 18:56 Uhr
Melden 36 Empfehlung

Der Titel dieses Artikels sagt es genau richtig wie es sein muss fuer das Buergerrecht: "ohne Fehl und Tadel"!
Nur die Besten sollen ein Anrecht haben auf den roten Pass!
Antworten



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