Zürich
Whistleblower-Prozess: Ohrfeige für das Sozialdepartement
Von Stefan Hohler, Felix Schindler. Aktualisiert am 17.09.2009
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Esther Wyler und Margrit Zopfi können aufatmen: Das Bezirksgericht Zürich hat sie heute Donnerstag freigesprochen. Die beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen des Stadtzürcherischen Sozialdepartements standen wegen Amtsgeheimnisverletzung vor Gericht, weil sie im Frühjahr 2007 die «Weltwoche» mit vertraulichen Informationen über Missstände im Sozialamt beliefert hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte bedingte Geldstrafen von je 50 Tagessätzen zu 70, beziehungsweise 80 Franken gefordert.
Die Gerichtskasse wird die beiden Frauen entschädigen. Unter anderem, weil die Angeklagten am Arbeitsplatz verhaftet worden sind, werden sie je 500 Franken Genugtuung erhalten. Ausserdem wurde ihnen eine Prozessentschädigung von je 7000 Franken zugesprochen.
Missstände nie Thema – und überall taube Ohren
Das Urteil kann als vernichtende Kritik an der Amtsführung der damaligen Departementsvorsteherin Monika Stocker angesehen werden. Die Einzelrichterin attestierte zwar eine Amtsgeheimnisverletzung, aber die beiden Angeklagten hätten einen Rechtfertigungsgrund gehabt, die Öffentlichkeit zu informieren. Sowohl die Aussagen der Angeklagten als auch die Zeugenaussagen machten deutlich, dass im Sozialdepartement Missbrauch nie ein Thema gewesen sein. Wyler und Zopfi hätten damals überzeugend dargelegt, dass Missstände herrschten und versuchten, Abhilfe zu schaffen, befand die Richterin. Doch sie seien überall auf taube Ohren gestossen.
Das Interesse der Öffentlichkeit wiege schwerer als die Taten der Angeklagten, urteilte die Richterin. Der Bericht der Universität St. Gallen, der das Sozialamt durchleuchtet hatte, bestätigte die Systemfehler im Departement. Unterstützt wurde die Kritik an der Amtsführung auch von vier Zeugen, die im Rahmen der Untersuchung befragt wurden.
Wyler zeigte sich erleichtert und froh: «Dieser Entscheid ist mutig und wird Signalwirkung haben.» Auch der Rechtsvertreter der beiden Frauen sagte, dass dies ein wegweisender Whistleblower-Entscheid sei. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 17.09.2009, 14:53 Uhr
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