Zürich
Wie das Bundesgericht den Strassenstrich schützt
Wo Strassenprostitution erlaubt ist
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Die CVP überlegt sich, einen Vorstoss einzureichen, welcher die Strassenprostitution verbietet. Wie die Stadtzürcher Kantonsrätin Nicole Barandun auf Anfrage sagt, hat die Situation am Sihlquai Ausmasse erreicht, die eine härtere Gangart durchaus legitimieren: «Die momentane Situation am Sihlquai ist für die Prostituierten wie die Anwohner unwürdig. Ein Verbot des Strassenstrichs ist durchaus ein Thema, welches wir parteiintern diskutieren.» Sie versucht nun innerhalb der Kantonalpartei eine Mehrheit zu erreichen, die sie bei einer Parlamentarischen Initiative unterstützen würde.
Ob dies juristisch möglich ist, ist aber fraglich. Wie der Regierungsrat bei der Beantwortung eines CVP-Postulates zum Strassenstrich am 16. Juni geschrieben hat, können Kantone Vorschriften über Ort, Zeit und Art der Ausübung der Prostitution erlassen. In Zürich hat der Kanton die Kompetenzen den Gemeinden übertragen. In der Stadt existiert eine entsprechende Verordnung mit Strichplan, sie wird im Rahmen des Projekt «Rotlicht» auf Ende Jahr überarbeitet.
Der Regierungsrat betont aber, dass das Bundesgericht geschrieben hat, dass solche Vorschriften die Prostitution nicht übermässig behindern dürfen. «Ein allgemeines Verbot der Strassenprostitution würde dem Bundesrecht widersprechen», ist der Regierungsrat überzeugt. Nicole Barandun betont, dass ihr nicht darum gehe, den Strassenstrich einfach für illegal zu erklären, sondern die Stadt müsse Alternativen bieten: «Kontrollierte Bordelle oder wenigstens der Nachweis, dass die anschaffenden Frauen ein Zimmer zur Verfügung haben, wären Möglichkeiten.» (mro/hoh)
Erstellt: 31.08.2010, 17:19 Uhr


