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Wie man Dutzende Giftschlangen beschlagnahmt

Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 01.12.2009

Kürzlich musste das Veterinäramt über 100 Schlangen abtransportieren. Was mit den Tieren geschieht, ist ungewiss.

Auf dem Weg in neue Terrarien: Jeder Sack wird in eine separate, gepolsterte Box mit Luftzufuhr gelegt. Danach sind die Giftschlangen für den Transport bereit.

Veterinäramt Kanton Zürich

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Tage später Giftschlangen gefunden

Mitte 1995 sorgen in Winterthur über zwei Dutzend Giftschlangen für Schlagzeilen. In einer Altstadtwohnung hatte ein Reptilien-Fan seine Terrarien zerstört und sich danach das Leben genommen. Als die Polizei die Leiche fand, waren diverse Tiere entwichen.

Tagelang lebten die Bewohner in der Angst, dass giftige Tiere durch die alten Gemäuer in ihre Wohnung gekrochen waren. Niemand konnte garantieren, dass alle Schlangen eingefangen worden waren. Zudem fand die Polizei acht Tage später eine weitere Schlange in der Wohnung des Toten.

Nachdem das sanitäre System «massiv durchgespült» und nochmals alles abgesucht worden war, kehre erst allmählich Ruhe ein. Eine weiter Schlange wurde nicht mehr gefunden.

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Einem Schlangenhalter aus dem Kanton Zürich sind mehrere Tiere abhanden gekommen zweimal ist er durch Bisse verletzt worden. Da er sich zudem nicht an Vorschriften hielt, wurden ihm die Schlangen weggenommen. Dabei handelte es sich um 105 Tiere – die meisten davon gift.

«In den 15 Jahren seit ich im Dienst bin hat es nichts vergleichbares gegeben», sagt die Kantonstierärztin Regula Vogel auf Anfrage. Um derart viele giftige Tiere sicher abtransportieren zu können, musste das Veterinäramt den Einsatz genau vorbereiten.

Doppelt verschlossener Sack

«Vier Experten wurden aufgeboten, der Ablauf detailliert geplant und schriftlich festgehalten», sagt Vogel. Neben den Schlangenfachleuten mussten für jedes Tier ein fester Stoffsack und Kunststoffbehälter sowie Fanghaken und grosse Pinzetten bereitgestellt werden.

Vor Ort fingen die Experten die Tiere einzeln ein. Während eine Person mit den Pinzetten den Sack aufhielt, behändigte der zweite Fachmann mit Hilfe des Hackens das Tier und legte es in den Sack. Anschliessen wurde der Stoffsack mit zwei Kabelbindern doppelt verschlossen und in eine abschliessbare Box gelegt.

Tiere können nicht einfach verkauft werden

Im Voraus geplant werden musste auch die Unterbringung der Schlangen. Eigene Plätze hat der Kanton dafür nicht. «Das ist auch bei Katzen oder Hunden so», sagt Vogel. Deshalb sind die Schlangen in bestehenden Haltungen platziert worden. Wo sich die Tiere derzeit befinden, wird nicht bekannt gegeben. «Die über 100 Schlangen wurden auf zwei Orte aufgeteilt», sagt Vogel.

Die Schlangen bleiben so lange beschlagnahmt, bis das Urteil gegen den Halter rechtskräftig ist. «Falls dem Halter die Tiere definitiv entzogen werden, gehen sie laut Gesetz in den Besitz des Kantons über», sagt Vogel. Danach müssen sie veräussert werden. «Einfach ist das nicht, da die Tiere eine Haltebewilligung benötigen», sagt Vogel. Allfällige Einnahmen fliessen in die Gesamtrechnung. Wie viel der ganze Fall kosten wird, lässt sich laut Vogel noch nicht abschätzen.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 01.12.2009, 16:09 Uhr

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