Zürich
«Wir haben ein Tierschutzgesetz, welches das Misshandeln von Tieren verbietet»
Interview: Fabienne Riklin. Aktualisiert am 05.02.2010 31 Kommentare
«Einige würden mich gerne mit einer Angel im Hals mehrere Stunden durch das Wasser ziehen»: Tieranwalt Antoine F. Goetschel hat unterschiedliche Reaktionen auf den gestrigen Gerichtsentscheid erhalten. (Bild: Keystone)
Artikel zum Thema
- Hecht-Prozess: Fischer freigesprochen
- Der tolle Hecht wurde nicht gequält
- Der tolle Hecht aus dem Zürichsee ist jetzt ein Fall für den Richter
Abstimmung 7. März
Schweizer Tierschützer verlangen seit Jahren eine konsequentere Verfolgung und strengere Bestrafung von Verstössen gegen das Tierschutzgesetz. Diese Ziele soll die Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)» erreichen. Am 7. März stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Tieranwalt-Initiative ab.
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Herr Goetschel, die SVP ist der Überzeugung, ein Tieranwalt belaste die Gerichte nur unnötig. Im aktuellen Fall wurde der Fischer freigesprochen; war das so ein überflüssiger Fall?
Die Staatsanwaltschaft wollte mit dem Hecht-Fall klären, ob nach Tierschutzgesetz der Fisch durch das zehnminütige Drillen misshandelt wurde. Diese grundlegende Frage ist durchaus einer gerichtlichen Beurteilung würdig, und der Grundsatzentscheid wäre für einen Rechtsstaat wichtig. Zahlreiche andere Verfahren wurden durch meine Tätigkeit eher gestrafft und verkürzt.
Der Grundsatz der Misshandlung ist aber nicht geklärt.
Ich warte die schriftliche Begründung noch ab. 110 Tierschutzstraffälle, die den Fisch betreffen, finden sich in der Datenbank der Stiftung für das Tier im Recht seit 1982, darunter vereinzelte Verurteilungen wegen qualvoller Tötung beziehungsweise Misshandlung von Fischen. Demnach kann man Fische nach Tierschutzgesetz durchaus misshandeln.
Gäbe es bei grossen Fischen überhaupt andere Fangmethoden? Ein Hecht schwimmt immer wieder weg.
Dem Fischereiamt nach gibt es in der Hochseefischerei Geräte, mit denen grosse Fische in sehr kurzer Zeit gefangen werden könnten. Darüber haben Fachpersonen zu entscheiden.
Dann sollten grosse Fische nur noch von Berufsfischern gefangen werden?
Vielleicht. Hobbyfischer, Berufsfischer und Fachleute im Tierschutz sollten darüber diskutieren, ob es für bestimmte Fische nicht besser wäre, nur von Profis gefischt zu werden.
Jetzt haben Sie definitiv alle Hobbyfischer im Nacken. Ist das wirklich eine Alternative?
Wenn jemand einen Hecht fischt, nimmt er das Leiden des Tiers in Kauf. Dafür muss es Grenzen geben. Auch man kann es gerade im Tierschutz nie allen recht machen.
Dann sehen Sie das Fischen von grossen Tieren als Tierquälerei an?
Ich sage das nicht, aber ich habe dem Richter Gutachten vorgetragen, die das sagen. Fischen ist zwar erlaubt, und viele Leute haben Freude daran. Doch wir haben ein Tierschutzgesetz, welches das Misshandeln von Tieren verbietet. Es ist deshalb wichtig, ein Grundsatzurteil zur Frage zu haben, wann das Fischen zur Misshandlung des Tiers wird.
Welcher Schaden hat der aktuelle Fall für die Tieranwalt-Initiative?
Ich habe auf den gestrigen Entscheid unterschiedliches Echo erhalten. Einige würden mich gerne mit einem Haken im Hals mehrere Stunden durch das Wasser ziehen, und andere sagen, es braucht gerade deshalb einen Tieranwalt, weil so viele Leute gegenüber Tieren abgestumpft sind. Doch ich glaube, grundsätzlich nützt der Fall der Initiative, weil nun viele endlich wissen, was ein Tieranwalt überhaupt macht.
Wäre der Fall auch in einem anderen Kanton möglich gewesen?
Kaum, er wäre als Kuriosum abgelehnt worden.
Mit welchen Worten überzeugen Sie die Wähler, dass Ihre Arbeit kein Kuriosum ist?
Es gibt ein Tierschutzgesetz, und damit dieses angewendet werden kann, braucht es einen Tieranwalt. Er kann – für Einzelne unangenehme – Grundsatzurteile durch das Gericht erwirken.
Ihre Prognosen für die Abstimmung?
Ich bin zuversichtlich, dass die Initianten sogar ein Ständemehr erzielen können.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 05.02.2010, 09:03 Uhr
Kommentar schreiben
31 Kommentare
Live @ Sunset
11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

