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«Wir müssen einem Opfer nachweisen, dass es ein Opfer ist»

Interview: Christoph Landolt. Aktualisiert am 05.10.2010 16 Kommentare

Silvia Steiner führt als Staatsanwältin den Prozess gegen die brutalen Roma-Zuhälter vom Sihlquai. Die Mithilfe der betroffenen Prostituierten muss sie sich erkämpfen.

Prostituierte am Strassenstrich: Nicht alle Frauen stehen freiwillig am Sihlquai.

Prostituierte am Strassenstrich: Nicht alle Frauen stehen freiwillig am Sihlquai.
Bild: Nicola Pitaro

Silvia Steiner ist Staatsanwältin des Kantons Zürich und sitzt seit drei Jahren für die CVP im Kantonsrat.

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Veranstaltungshinweis

Heute Dienstagabend spricht Silvia Steiner in der Kirche Herz-Jesu in Oerlikon zum Thema «Probleme im Umgang mit den Opfern von Menschenhandel». Das Referat, das Einblicke in die schwierige Gratwanderung zwischen Strafverfolgung und Opferschutz verspricht, beginnt um 20 Uhr. Organisiert wird der Anlass von der CVP 11&12.

Stichworte

Frau Steiner, wie redselig sind Frauen, die Opfer von Menschenhandel sind?
Die reden nicht gern. Meist streiten die Frauen alles ab.

Warum?
Sie müssen mit schlimmen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen die Zuhälter aussagen. Die Frauen haben Angst vor noch mehr Gewalt. Oder dass ihr Haus in Ungarn angezündet wird und ihre Kinder entführt werden. Das hats alles schon gegeben.

Sie beugen sich ihrem Schicksal.
Irgendwann wird der Leidensdruck so gross, dass er unerträglich wird. Diese Frauen sind zäh, sie halten viel aus. Wenn das Negative aber zu stark überwiegt, versuchen sie, ihr Schicksal in die Hand zu nehmen. Sie versuchen dann auszusteigen, was aber nicht so einfach ist. Die Zuhälter wenden alle möglichen Formen von Gewalt an, um sie weiter zum Anschaffen zu zwingen.

Warum gehen sie nicht einfach zur Polizei?
Das Misstrauen der Roma-Frauen gegenüber Behörden ist abgrundtief. Sie überlegen sich deshalb gar nie richtig, sich an die Justiz zu wenden - auch nicht an die Schweizerische. Die Polizei geht deshalb meist von sich aus auf mutmassliche Opfer zu.

Warum fassen die Frauen plötzlich Vertrauen in die Justiz?
Die Frauen verhalten sich bei der Einvernahme wie verletzte Tiere. Sie haben ausgeprägte Instinkte und nehmen jedes Wimpernzucken wahr. Sie checken ab: Was wissen wir wirklich? Wie ist die Beweislage? Wenn sie nicht sicher sein können, dass wir genug Beweise haben, um ihren Zuhälter zu überführen, sagen sie nichts. Oft müssen wir einem Opfer deshalb regelrecht beweisen, dass es überhaupt ein Opfer ist und dass wir das wissen. Wenn die Ermittlungsresultate so klar sind, sitzen die verdächtigen Männer natürlich in Untersuchungshaft. Das erleichtert die Aussage der Frauen zusätzlich. Innerlich sind sie sind erst dann bereit zu reden, wenn sie die Gewissheit haben, der Gewalt nicht mehr ausgesetzt zu sein.

Was braucht es, um sie zum Sprechen zu bringen?
Es braucht vor allem Geduld. Und man muss subtil vorgehen. Man darf einem Opfer beispielsweise nicht zu verstehen geben, dass man ihm nicht glaubt. Oft weigern sich die Opfer aber, über erlebte Gewalt zu sprechen. So kann es vorkommen, dass eine Frau zwar über den Menschenhandel Aussagen macht, sich aber weigert über eine Vergewaltigung zu sprechen. Das Trauma ist dann noch nicht so weit verarbeitet, dass sie darüber sprechen könnte. Oft sind die Opfer psychisch so angeschlagen, dass sie bei der Einvernahme zusammenbrechen oder sich übergeben müssen. Dann hilft es manchmal, wenn man die Befragung unterbricht.

Vor drei Jahren haben sie als Kantonsrätin die Einführung eines Zeugenschutzprogrammes für den Kanton Zürich gefordert. Wären sie als Staatsanwältin froh, wenn es dieses Instrument heute schon gäbe?
Das würde unsere Arbeit sehr erleichtern, klar. Meine Motion wurde im Kantonsrat aber abgeschrieben, weil inzwischen auf Bundesebene Schritte unternommen wurden, um ein nationales Zeugenschutzprogramm zu verwirklichen.

Müssen Roma-Frauen, die vor Gericht gegen ihre Peiniger aussagen, damit rechnen, in ihr Heimatland abgeschoben zu werden?
Nein. Für diejenigen Opfer, die kooperieren und nicht zurückkehren wollen und können, gibt es gute Lösungen. Wir haben innerhalb des gesetzlichen Rahmens, den es heute gibt, einige Verbesserungen erreichen können. Das Rezept heisst Vernetzung. Beispielsweise kümmert sich beim Migrationsamt eine einzige Person, um alle Menschenhandelsopfer im Kanton Zürich und erteilt die entsprechenden Aufenthaltsbewilligungen für die betroffenen Frauen. Auch in Ungarn gibt es erfreuliche Ansätze.

Die ungarischen Behörden kümmern sich um das Schicksal einer Roma-Frau, die im fernen Zürich als Prostituierte arbeitet?
Genau dasselbe habe ich meine ungarischen Kollegen auch gefragt. Aber es ist tatsächlich so. Die dortige Justiz hat in letzter Zeit einige ganz gezielte Strafverfahren geführt. Das ist wichtig, weil die Zuhälter ja nie allein arbeiten. Häufig sind es Brüder oder andere Clan-Mitglieder, die Druck auf Frauen ausüben und sie in die Schweiz verfrachten. Es sind diese Männer, vor denen sich die Opfer fürchten müssen, wenn sie vor Gericht aussagen.

Gerichtsprozesse im Zusammenhang mit dem Sex-Milieu werden von der Öffentlichkeit stark beachtet, nicht zuletzt wegen eines aufwühlenden Dokumentarfilms im SF. Bei der Staatsanwaltschaft ist man darauf nicht allzu gut zu sprechen - warum?
Die Freude darüber ist nicht uneingeschränkt, ja. Die Befürchtung, dass solche Beiträge noch mehr Druck auf die Opfer verursachen oder sie gar gefährden könnten, macht mir Bauchweh. Aber in diesem Fall liegt die Verantwortung bei der zuständigen Journalistin. Ich sehe natürlich auch das Positive. Nicht nur als Politikerin, auch als Staatsanwältin habe ich ein grosses Interesse daran, dass die Öffentlichkeit über die Vorgänge auf dem Strassenstrich aufgeklärt wird. Viele Leute glauben ja, dass diese Frauen freiwillig anschaffen gehen. Wenn sich das durch all diese Medienberichte ändert, dann ist das gut.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 05.10.2010, 16:06 Uhr

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16 Kommentare

Georg Stamm

06.10.2010, 18:11 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Schöne, neue Personenfreizügigkeit. Und das Beste kommt noch: Mit Rumänien und Bulgarien. Antworten


Kurt Hauser

05.10.2010, 16:41 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Warum räumt man eigentlich nicht mit den Zuhältern auf, soviel ich weiss ist Zuhälterei verboten! Antworten



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