«Wir sind eine Partei, kein Detektivbüro»

Interview: Felix Schindler. Aktualisiert am 16.03.2010

SVP-Kantonsrat Claudio Zanetti veröffentlichte Aufzeichnungen einer Überwachungskamera, um Verbrecher zu jagen. Nun relativiert er bereits: «Im Zweifelsfall keine Videos veröffentlichen».

Verbrecherjagd auf eigene Faust: Vorerst bleibt das ein einmaliger Vorstoss der SVP.

Verbrecherjagd auf eigene Faust: Vorerst bleibt das ein einmaliger Vorstoss der SVP.

«Die Videos wurden seit gestern rund 15'000 mal angeschaut»: SVP-Kantonsrat Claudio Zanetti.

«Die Videos wurden seit gestern rund 15'000 mal angeschaut»: SVP-Kantonsrat Claudio Zanetti. (Bild: Beat Marti)

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Was haben Sie auf die Publikation der Videos für Rückmeldungen erhalten?
Die Videos wurden seit gestern rund 15'000-mal angeschaut. Darüber hinaus haben wir viele positive Reaktionen erhalten, insbesondere aus Polizeikreisen. Auf die Täter haben wir bisher keine verwertbaren Hinweise erhalten.

Damit eine Öffentlichkeitsfahndung gerechtfertigt ist, müsse ein schweres Delikt vorliegen, sagt das Gesetz. Wo setzt die SVP diese Grenze an?
Den Artikel 51 muss man richtig auslegen. Wenn die Tat schwer wiegt und die Täter auf dem Bild gut zu erkennen sind, ist das vertretbar. Unser Gesetz unterscheidet zwischen Vergehen und Verbrechen. Bei Vergehen halte ich eine Öffentlichkeitsfahndung in der Regel nicht für angebracht. Beim versuchten Einbruch, der auf den Filmen zu sehen ist, handelt es sich zwar um ein Vergehen. Aber in diesem Fall erkennt man die Person dermassen gut, dass es keinen Grund gibt, den Film der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Grundsätzlich sage ich aber: In Zweifelsfällen nicht veröffentlichen. Aber das ist kein Zweifelsfall.

Laut Kantonspolizei kann sich die Publikation der Filme für die Ermittlungen nachteilig auswirken. Jetzt wissen die Täter, dass sie gefilmt wurden und vernichten alle Beweismittel. War die Publikation der Filme unter diesem Gesichtspunkt klug?
Das ist ein Faktor, den man vor einer öffentlichen Fahndung ebenfalls erwägen muss. Das Problem besteht aber immer, auch wenn man das Signalement eines Täter veröffentlicht. In diesem Fall sehe ich das Problem weniger. Die Aufnahmen stammen vom Januar. Die Täter dürften inzwischen selbst auf die Idee gekommen sein, die Kleider zu wechseln. Ausserdem waren die Kameras von aussen sichtbar.

Werden Sie in Zukunft weitere Filme von Überwachungskameras veröffentlichen?
Das ist nicht unsere Absicht. Wir sind eine Partei, kein Detektivbüro. Aber wenn uns die Leute die Türe einrennen, würden wir uns das sicher überlegen. Zurzeit haben wir aber keine weiteren Videos.

Das erweckt den Eindruck, als würden Sie die anderen Geschädigten im Regen stehen lassen.
Wir wollen niemanden im Regen stehen lassen. Wenn wir helfen können, machen wir das gerne. Aber letztlich ist die Polizei für diese Aufgaben da.

Aber dieser vertrauen Sie scheinbar nicht. Die Polizei wollte die Videos zwar verwenden, aber nicht veröffentlichen.
Unsere Aufgabe ist es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Polizei solche Videos zeigen kann. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 16.03.2010, 16:49 Uhr

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