Zürich
«Wir wissen nicht, wozu ein Mensch, der Drohungen ausspricht, fähig ist»
Von Pia Wertheimer. Aktualisiert am 28.12.2011 24 Kommentare
Was bisher geschah
Tagesanzeiger.ch/Newsnet deckte in einer Serie den Fall der G-Level-Gang auf. Im Zentrum steht ein 25-Jähriger, der die Gruppe gründete, um Minderjährige zu quälen. Lucas B. arbeitete an einer Karriere als Fussballschiedsrichter und Trainer.
In Untersuchungshaft gestand er diverse Straftaten gegen ihn läuft nun ein Verfahren. Seine Schützlinge haben dasselbe Alter wie viele seiner Opfer.
Elsbeth Aeschlimann
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Der Alltag der jungen Opfer von Lucas B* und seiner G-Level-Gang ist von Angst geprägt. Die Jugendlichen und ihre Familien verstehen nicht, warum sich ihr Peiniger trotz wiederholten Bedrohungen über Chatforen und anlässlich von Begegnungen nicht in Untersuchungshaft befindet.
Die Bündner Kantonspolizei hat die beiden Anzeigen von den Eltern in Davos aufgenommen und wird diese an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Mit der Untersuchung der Vorfälle, die sich im Aargau ereigneten, ist die dortige Staatsanwaltschaft betraut. Bis Ende November lag noch keine Anklageschrift vor. Die Strafbehörde wollte auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet zum laufenden Verfahren keine weiteren Angaben machen. Bis nach Neujahr ist sie telefonisch nicht erreichbar.
Bei der Opferberatung Zürich haben die Berater häufig mit Drohungen zu tun. Laut Stellenleiterin Elsbeth Aeschlimann geht es in 20 Prozent der Fälle, in denen ihre Mitarbeiter beigezogen werden, um Bedrohungssituationen. Darunter fallen Drohungen, Nötigungen und Erpressungen, manchmal kommen andere Delikte wie Körperverletzung hinzu.
Die Leiterin der Opferberatung Zürich sprach mit Tagesanzeiger.ch/Newsnet über die Nöte von Bedrohungsopfern und über die Bedeutung, die sie einer Untersuchungshaft beimessen.
Frau Aeschlimann, Lucas B* ist nach vier Tagen Untersuchungshaft Ende 2010 seit einem Jahr wieder auf freiem Fuss und hat mit seinen Machenschaften auch danach nicht aufgehört. Was bedeutet das in solchen Fällen für die Opfer?
Ich kann Ihre Frage nur generell beantworten, nicht in Bezug auf den erwähnten Fall. Selbstverständlich ist es für Betroffene wünschenswert, dass die bedrohende Person inhaftiert wird. Die Bedrohten wünschen sich immer, dass die Bedrohungen aufhören. Ist der mutmassliche Täter in Untersuchungshaft, bedeutet das für sie zumindest temporär eine Entspannung. Meist sind sie aber wieder in Angst, sobald ihr Peiniger wieder draussen ist. Sie sind in der Regel mit ihrer Furcht konfrontiert, bis für sie ganz klar ist, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.
Dann würde auch eine Untersuchungshaft die Situation der Opfer nicht verbessern?
Ob die Situation des Opfers sich längerfristig verbessert, hängt davon ab, was während dieser Haft passiert. Es kommt vor, dass die bedrohende Person geständig ist und einsichtig wird und das Opfer danach in Ruhe lässt. Die Angst des Opfers legt sich erst dann, wenn die Bedrohungen tatsächlich aufgehört haben. Das sind immer schwierige Situationen, denn oft kann man sich nicht sicher sein, dass die Bedrohungen tatsächlich ein Ende nehmen.
Wie gehen Ihre Mitarbeiter damit um?
Auch wir können den Opfern nicht garantieren, dass die Drohungen aufhören beziehungsweise das Angedrohte nicht ausgeführt wird. Uns sind in dieser Hinsicht die Hände gebunden, denn auch wir wissen nicht, wozu ein Mensch, der Drohungen ausspricht, fähig ist. Wir erörtern mit den Betroffenen, in welcher Umgebung sie sich vor der Bedrohung schützen müssen und auf welche Art dies möglich ist, aber auch in welcher Umgebung siesich ein Stück weit sicher fühlen können, d.h. sich wieder etwas entspannen können. Es kann sich dabei z.B. um ihr Zuhause handeln. Bedeutend ist dabei, dass sie sich das ganz rational bewusst machen, wo sie sicher sind und wo nicht. Damit finden sie punktuell aus ihrer Angstheraus und können Kraft schöpfen in dieser schwierigen Situation (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 28.12.2011, 12:24 Uhr
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