Wirte sollen trotzdem Bier am Derby ausschenken
Von Beat Metzler. Aktualisiert am 09.02.2012 7 Kommentare
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Der Wirteverband animiert seine Mitglieder, sich Polizeivorsteher Daniel Leupi (Grüne) zu widersetzen. Anlass ist das Alkohol-Ausschankverbot um das Letzigrundstadion während Hochrisiko-Fussballspielen. Wegen des Matches FCZ - GC dürfen Wirte nächsten Sonntag zwischen 16 und 19.30 Uhr kein Bier mit mehr als 3 Volumenprozent abgeben.
Die Vorschrift hat Empörung unter Wirten ausgelöst. «46 der 49 betroffenen Betriebe haben uns zum Handeln aufgefordert», sagt Ernst Bachmann, der Präsident von Gastro-Zürich-City. Der Verband verspricht den Wirten nun Rundumdeckung und rät ihnen, die Vorschrift zu missachten. Allfällige Bussen werde der Verband übernehmen, bei einem Patententzug garantiert er kostenlose Rechtsberatung. Gastro Zürich erhebt zudem Einsprache und fordert Stadtrat Leupi zu Gesprächen auf.
«Wir lehnen das Verbot nicht grundsätzlich ab», sagt Bachmann. Deshalb rate er, am Sonntag auf einen Alkoholverkauf über die Gasse zu verzichten. «Aber warum soll der Wirt eines Speiserestaurants einem Gast, der nichts mit Fussball zu tun hat, kein Glas Bier verkaufen dürfen? Das ist völlig unverhältnismässig.»
Gastro Zürich hatte schon gegen das Ausschankverbot geklagt, das die Polizei ab 2007 regelmässig angeordnet hatte. 2009 befand der Statthalter, dass der Praxis die gesetzliche Grundlage fehle. Danach floss das Bier ums Stadion wieder uneingeschränkt. Seit dem 1. Januar gilt aber die neue Polizeiverordnung, die der Gemeinderat im März 2011 mit klarer Mehrheit beschlossen hat. Dort steht: «Der Polizeivorsteher kann bei Veranstaltungen mit hohem Gefährdungspotenzial am Veranstaltungsort und in der näheren Umgebung die Abgabe von Bier mit über 3 Volumenprozent Alkohol zeitlich befristet verbieten.»
Alkoholtest mit Refraktometer
Die Polizei sieht denn auch keinen Grund, die Wirte zu schonen. «Wir haben Patrouillen vor Ort und werden bei Verdacht Proben durchführen», sagt Stadtpolizei-Medienchef Marco Cortesi. Den Alkoholgehalt von Bier könnten die Beamten mit einem Refraktometer messen. Cortesi hält den Widerstand für «kontraproduktiv». «Wir haben früh auf das Verbot hingewiesen. Alkohol spielt bei der Entstehung von Gewalt eine zentrale Rolle. Das hat sich wiederholt gezeigt. Die Massnahme ist richtig und bezieht sich ausserdem nur auf Bier.»
Gemäss Stadtrichter Basil Müller, der für die Bestrafung zuständig ist, droht renitenten Wirten bei der ersten Verzeigung eine Busse zwischen 200 und 500 Franken. Bei Wiederholung erhöht sich der Betrag.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 09.02.2012, 07:37 Uhr
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