Zürich
YB-Fan muss zahlen
Von Liliane Minor. Aktualisiert am 03.10.2011 24 Kommentare
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Am 5. März dieses Jahres kam es in der Unterführung des Bahnhofs Altstetten zu einer Schlägerei: YB-Fans griffen ein Dutzend Polizisten an, die einer bewusstlosen Frau Erste Hilfe leisten wollten. Es flogen Bierdosen, später Pflastersteine. Mitten im Krawall war auch der 24-jährige Schreinerlehrling C.Z. Heute Montag stand der junge Mann vor Bezirksgericht.
Der Beschuldigte, der vier Vorstrafen unter anderem wegen Raufhandels und Sachbeschädigung hat, zeigte sich zu Beginn der Verhandlung verstockt. Auf die Frage des Richters, wie es nach all seinen Straftaten weiter gehen solle, sagte er gar nichts. Und zu seinen Zukunftswünsche befragt, antwortete er bloss: «Ein schönes Leben.»
YB-Fan war vermummt
Gesprächiger zeigte er sich erst, als die Rede auf den 5. März kam. «Von mir ging keine Gewalt aus», versicherte er. Er habe der Frau helfen wollen, die ohnmächtig am Boden lag, erzählte er, da habe die Polizei ihn «runtergepfeffert». Ob er sich denn von den Angriffen der anderen Fans auf die Polizei distanziere, fragte der Richter weiter. Die Antwort: «Jein. Die Sache artete von beiden Seiten her völlig aus.»
Die Beteuerungen halfen dem jungen Mann, der ohne Verteidiger erschienen war, nicht weiter. Der Richter verurteilte ihn zu 120 Tagessätzen à 10 Franken unbedingt. «Die Frage ist nicht, ob Sie Schottersteine warfen», erklärte der Richter, «sondern ob Sie das Geschehen mittrugen oder sich davon distanzierten.» Entscheidend für den Schuldspruch war einerseits die Tatsache, dass C.Z. vermummt war. Das wertete der Richter als Indiz für eine feindliche Gesinnung der Polizei gegenüber.
Anderseits verweigerte der Beschuldigte in der ersten Einvernahme alle Aussagen, lachte die Polizisten sogar aus. Und weil C.Z. mehrfach vorbestraft sei, so der Richter, könne auch keine günstige Prognose gemacht werden. Neben der heutigen Strafe muss der junge Mann nun zusätzlich zwei bedingte bezahlen, insgesamt ein Betrag von 2850 Franken. C.Z. will das Urteil anfechten. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 03.10.2011, 16:32 Uhr
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