Zürich

Startseite · Abo · Immobilien · Job · Auto · Kleinanzeigen

YB-Fan muss zahlen

Von Liliane Minor. Aktualisiert am 03.10.2011 24 Kommentare

Ein 24-jähriger YB-Fan ist wegen Landfriedensbruch zu einer Strafe von 120 Tagessätzen verurteilt worden – obwohl er keinen Stein warf und niemanden angriff.

Beworfen: Die Zürcher Polizisten wurden im März von YB-Fans mit Steinen beworfen.

Beworfen: Die Zürcher Polizisten wurden im März von YB-Fans mit Steinen beworfen.
Bild: Keystone

Artikel zum Thema

Stichworte

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...


Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Am 5. März dieses Jahres kam es in der Unterführung des Bahnhofs Altstetten zu einer Schlägerei: YB-Fans griffen ein Dutzend Polizisten an, die einer bewusstlosen Frau Erste Hilfe leisten wollten. Es flogen Bierdosen, später Pflastersteine. Mitten im Krawall war auch der 24-jährige Schreinerlehrling C.Z. Heute Montag stand der junge Mann vor Bezirksgericht.

Der Beschuldigte, der vier Vorstrafen unter anderem wegen Raufhandels und Sachbeschädigung hat, zeigte sich zu Beginn der Verhandlung verstockt. Auf die Frage des Richters, wie es nach all seinen Straftaten weiter gehen solle, sagte er gar nichts. Und zu seinen Zukunftswünsche befragt, antwortete er bloss: «Ein schönes Leben.»

YB-Fan war vermummt

Gesprächiger zeigte er sich erst, als die Rede auf den 5. März kam. «Von mir ging keine Gewalt aus», versicherte er. Er habe der Frau helfen wollen, die ohnmächtig am Boden lag, erzählte er, da habe die Polizei ihn «runtergepfeffert». Ob er sich denn von den Angriffen der anderen Fans auf die Polizei distanziere, fragte der Richter weiter. Die Antwort: «Jein. Die Sache artete von beiden Seiten her völlig aus.»

Die Beteuerungen halfen dem jungen Mann, der ohne Verteidiger erschienen war, nicht weiter. Der Richter verurteilte ihn zu 120 Tagessätzen à 10 Franken unbedingt. «Die Frage ist nicht, ob Sie Schottersteine warfen», erklärte der Richter, «sondern ob Sie das Geschehen mittrugen oder sich davon distanzierten.» Entscheidend für den Schuldspruch war einerseits die Tatsache, dass C.Z. vermummt war. Das wertete der Richter als Indiz für eine feindliche Gesinnung der Polizei gegenüber.

Anderseits verweigerte der Beschuldigte in der ersten Einvernahme alle Aussagen, lachte die Polizisten sogar aus. Und weil C.Z. mehrfach vorbestraft sei, so der Richter, könne auch keine günstige Prognose gemacht werden. Neben der heutigen Strafe muss der junge Mann nun zusätzlich zwei bedingte bezahlen, insgesamt ein Betrag von 2850 Franken. C.Z. will das Urteil anfechten. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 03.10.2011, 16:32 Uhr

24

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

24 Kommentare

René Baron

03.10.2011, 16:42 Uhr
Melden 46 Empfehlung

Und was ist mit Stadionverbot ? So einen Querulanten möchte ich NIE mehr in der Nähe von Kinder und Familien sehen !!! Antworten


Adrian Meier

04.10.2011, 01:37 Uhr
Melden 31 Empfehlung

Wie wollte er denn der Frau helfen? Indem er sich durch die Polizisten drängt, um an die Frau heran zu kommen? Die ganze Geschichte wäre wohl etwas eindeutiger, als dieser kurze Bericht. Antworten



Zürich

Lokalverzeichnis

Werbung

Populär auf Facebook – Privatsphäre

AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz

Umfrage

Am 17. Juni stimmen wir darüber ab: Würden Sie die Volksinitiative «Freie Schulwahl für alle ab der 4. Klasse» heute annehmen?




Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.