Zürich
Zahl der Härtefälle hat sich verdreifacht
Von Stefan Häne. Aktualisiert am 20.01.2010
Alle Hände voll zu tun: Mitarbeiterin im Zürcher Migrationsamt. (Bild: Keystone)
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Adrian Baumann, Chef des Migrationsamts, begründet diese Zunahme mit einer Änderung im Bewilligungsverfahren: Bis Mitte 2008 prüfte das Migrationsamt ein Gesuch erst dann, wenn der Betreffende einen Pass vorlegte. Laut Baumann war dies eine hohe Hemmschwelle: dem Migrationsamt einen Pass einzureichen, ohne zu wissen, wie das Verfahren ausgehe. Seither prüft das Migrationsamt alle anderen Voraussetzungen zuerst und verlangt, falls das Gesuch alle Kriterien erfüllt, den Pass erst am Schluss des Verfahrens, dies innerhalb von drei bis sechs Monaten. Das Bundesamt für Migration in Bern hat 31 der 33 Härtefälle anerkannt, ein Fall ist hängig, in einem anderen hat es das Gesuch abgelehnt.
Baumann bezeichnet die alte Zürcher Praxis im Rückblick immer noch als richtig: Der Pass sei nach wie vor ein Kriterium. Und er stellt in Abrede, die vom Regierungsrat neu geschaffene Härtefallkommission habe eine Präventivwirkung entfaltet, indem das Migrationsamt seine Praxis – von der politischen Linken als überhart kritisiert – freiwillig angepasst habe.
Die Härtefallkommission hat seit dem Beginn ihrer Arbeit im November vier Fälle behandelt. Drei davon hat sie wie das Migrationsamt abschlägig behandelt, in einem Fall will die Kommission den Härtefall anerkennen, das Migrationsamt nicht. Ob dieser Fall zum definitiven Entscheid ins Bundesamt für Migration geht, muss nun Sicherheitsdirektor Hans Hollenstein (CVP) entscheiden. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 20.01.2010, 13:28 Uhr
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