Zürich

Zu Tode getreten an der Langstrasse

Von Jvo Cukas. Aktualisiert am 07.02.2012

Eine zierliche 25-Jährige wird von einem ungarischen Landsmann so brutal zusammengeschlagen, dass sie innerhalb einer Stunde stirbt. Der Täter steht heute vor Gericht.

1/7 In diesem Kiosk brach der Streit aus: Das spätere Opfer und der Täter verliessen den Kiosk Lollypop am 1. März 2010 um etwa 1.30 Uhr.
Jvo Cukas

   

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Mit grosser Brutalität schlug ein heute 53-jähriger Ungare im März 2010 in unmittelbarer Nähe zur Langstrasse auf eine Prostituierte ein. Die 25-jährige Frau erlag eine Stunde später ihren Verletzungen. Heute steht der Täter nun vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gefängnisstrafe von sechseinhalb Jahren.

Der Ungare und die zierliche Frau gerieten im Kiosk Lollypop an der Langstrasse in einen – vorerst nur verbalen – Streit. Als sie das Geschäft verliessen, bogen sie in den Hinterhof des Hauses ab. Offenbar wollten sie dort ihre Notdurft verrichten.

Der Streit der beiden ging dabei weiter und der Mann ohrfeigte die Frau und schlug ihr mehrmals unkontrolliert mit der Faust ins Gesicht, an den Kopf und in die Magengegend. Nach einem Tritt in den Oberbauch fiel die Frau zu Boden. Der Ungare liess aber nicht von ihr ab und trat weiter auf sie ein, wie es in der Anklageschrift heisst.

An inneren Blutungen gestorben

Die Frau zog sich zahlreiche Verletzungen zu, darunter einen Kopfschwartenriss am Hinterkopf und schwere innere Verletzungen der Leber. An diesen verblutete die Frau, die einen Bodymassindex von knapp 18 hat, innerhalb einer Stunde. Der Täter wurde noch in der gleichen Nacht verhaftet und ist seither in Haft. In welcher Beziehung die beiden zueinander standen, ist nicht restlos klar. Offenbar profitierte der Roma zwar von der Prostituierten, war aber nicht ihr Zuhälter.

Der Täter steht heute vor dem Zürcher Bezirksgericht. Die Staatsanwaltschaft klagt ihn der vorsätzlichen Tötung an und fordert eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren. Die Zeit, die er bereits in Haft verbracht hat, würde davon abgezogen. Zudem soll er sämtliche Verfahrenskosten in der Höhe von 6000 Franken tragen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 07.02.2012, 12:15 Uhr

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