Zu viel Kaffee und Katzenfutter: Tankstellenshops in Zürich gebüsst
Von Liliane Minor. Aktualisiert am 08.09.2010 27 Kommentare
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Mindestens elf Sorten Katzenfutter, sechs Kaffeesorten, sechs Sorten Tomatensauce, drei Arten Pesto im Glas, mehrere Sorten Tiefkühlpizzas, Duschgels und Haarshampoo, Papiertaschentücher, vier Sorten Bier, sechs Champagner und sieben Wodkamarken: Das alles entdeckten die Polizisten, die im Mai 2009 einen Tankstellenshop kontrollierten. Dieses Sortiment befanden die Polizisten für gesetzeswidrig. Sie verzeigten die Pächterin beim Stadtrichteramt.
Jetzt hat das Stadtrichteramt die Einschätzung der Polizei bestätigt. Erlaubt sei nur ein Sortiment, das «überwiegend auf die spezifischen Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist». Das sei hier nicht der Fall: «Gerade Breite und Tiefe des Sortiments an alkoholischen Getränken zeigen, dass eine Nachfrage befriedigt werden sollte, die weit über die spezifischen Bedürfnisse einer automobilen Kundschaft hinausgeht.»
Zudem habe die Pächterin bewusst in Kauf genommen, ein zu grosses Sortiment zu führen: Das Staatssekretariat für Wirtschaft habe sie auf die geltenden Regeln hingewiesen. Der Stadtrichter brummte der Pächterin eine Busse und Gebühren von insgesamt rund 800 Franken auf. In ähnlichem Umfang gebüsst wurde auch ein halbes Dutzend weitere Shops.
«Dieses Recht ist unsinnig»
Die richterliche Verfügung sorgt bei der FDP und der SVP-nahen IG Freiheit für Kopfschütteln. «Der Amtsschimmel wiehert», sagte FDP-Kantonsrätin Gabriela Winkler gestern an einer Medienkonferenz. Stadtrichter und Polizei hätten die geltenden Regeln kleinlich ausgelegt.
Dieser Ansicht ist auch Gregor Rutz, Geschäftsführer der IG Freiheit und ehemaliger Sekretär der SVP: «Die Busse hätte man nicht geben müssen.» Dass das Bundesgericht die geltenden Einschränkungen im Juli bestätigt hat, lassen Rutz und Winkler nicht gelten. Etwas anders sieht Beat Walti, Präsident der kantonalen FDP, die Sache: «Grundsätzlich muss der Stadtrichter bestehendes Recht anwenden. Das Problem ist, dass dieses Recht unsinnig ist.»
Nationalrat für 24-Stunden-Shops
Klar ist: Für FDP und IG Freiheit sind die Bussen ein weiteres Argument für eine liberalere Regelung der Ladenöffnungszeiten und weniger Einschränkungen für Tankstellenshops. «Es besteht insbesondere in den Städten ein Bedürfnis, rasch und unkompliziert einkaufen zu können», sagte Winkler. Sie will nun im Kantonsrat eine Anpassung des Ladenöffnungsgesetzes verlangen.
Die IG Freiheit hat in gleicher Sache auf nationaler Ebene Ende August einen Erfolg verbucht: Die Wirtschaftskommission des Nationalrats will Tankstellenshops an Hauptverkehrsstrassen und Autobahnen erlauben, rund um die Uhr offen zu halten. Die Gewerkschaften haben bereits Widerstand angekündigt. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 08.09.2010, 07:40 Uhr
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27 Kommentare
Die Politiker wurden gewählt um FÜR das Volk da zu sein, nicht GEGEN das Volk. Dass uns aber noch vorgeschrieben wird was wir kaufen dürfen und wann schlägt dem Fass den Boden raus! Das ist reine Schikane und Unterdrückung. Wie lange lassen wir uns das noch gefallen? Die Verantwortlichen dieser hirnrissigen Vorschriften gehören mit Schimpf und Schande von ihren Ämtern verjagt. Es reicht! Antworten
Ich weiss nicht wie viele so denken wie ich, aber die Bevormundung mündiger und urteilsfähiger Menschen nimmt in unserem Staat immer groteskere Formen an. Der Staat resp. einiger deren Exponenten sehen ihre Hauptaufgabe darin uns (eben die mündigen und urteilsfähigen) vor allem Möglichen und Unmöglichen zu 'schützen'. Welches sind eigentlich die "spezifischen Bedürfnisse eines Reisenden"? Antworten


































