Zürcher Apotheker ziehen vors Bundesgericht
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Die Apotheker verlangen eine Übergangsfrist von fünf Jahren. So viel Zeit sei nötig, um sich auf die Umstellung vorbereiten zu können, argumentieren sie. Die Gesundheitsdirektion setzte den Einführungstermin ursprünglich auf den 1. Januar 2012 fest. Das Zürcher Verwaltungsgericht kam den Apothekern insofern entgegen, als dass es den Termin immerhin auf den 1. Mai verschob.
Die Apotheker halten jedoch an einer deutlich längeren Frist fest und ziehen den Fall nach Lausanne weiter. Der Rekurs sei vor Bundesgericht hängig, schreibt das Verwaltungsgericht auf seiner Website. Ob dieser Weiterzug den Termin beeinträchtigt, ist unklar.
Aufschiebende Wirkung noch unklar
Das Bundesgericht müsse entscheiden, ob er eine aufschiebende Wirkung habe oder nicht, sagte ein Sprecher der Gesundheitsdirektion auf Anfrage der SDA. Fällt das Gericht bis zum 1. Mai keinen Entscheid oder zum Nachteil der Apotheker, wird die Medikamentenabgabe wie geplant eingeführt.
Entscheidet das Bundesgericht hingegen vor dem 1. Mai und im Sinn der Apotheker, muss der Termin auf noch unbestimmte Zeit verschoben werden.
Die Medikamentenabgabe durch Ärzte ist im Kanton Zürich eine fast endlose Geschichte. Bereits 2008 wurde die Volksinitiative an der Urne angenommen, die Umsetzung von den Apothekern seither aber verhindert.
Bei der kantonalen Heilmittelkontrolle sind bis jetzt rund 500 Selbstdispensations-Gesuche von Ärztinnen und Ärzten aus den Städten Zürich und Winterthur eingegangen. Im übrigen Kantonsgebiet ist den Ärzten die Abgabe von Medikamenten bereits seit Jahren erlaubt. (jcu/sda)
Erstellt: 23.02.2012, 12:37 Uhr
Zürich
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