Zürcher Kantonsrat nimmt Abstand von Seeuferweg

Äusserst knapp entschied sich das Parlament dagegen, die Uferwege entlang des Zürichsees «möglichst nahe am See zu verbinden», wie es im Entwurf geplant war.

Zu nah am Wasser gebaut: So nah wie hier ein Teilstück im Park Im Horn wird der Seeuferweg nicht am See liegen. (Bild: Sophie Stieger/TA)

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Im Zürcher Kantonsrat hat am Montag die zweitägige Debatte zur Teilrevision des Richtplans begonnen. Gemäss Richtplan sollen die öffentlich zugänglichen Flächen am Ufer des Zürichsees ausgedehnt werden. Umstritten war bei der Debatte im Kantonsrat am Montagmorgen jedoch, ob ein durchgängiger Uferweg «möglichst nahe am See» entstehen soll, wie die Kommission dies im Richtplan-Entwurf formuliert hatte.

FDP und SVP forderten in einem Minderheitsantrag, diesen Passus aus dem kantonalen Richtplan zu streichen. Damit würde der Weg für Eingriffe in Privateigentum und Enteignungsverfahren geebnet, begründeten die Bürgerlichen ihr Anliegen. Haarscharf stimmte der Rat mit 89 zu 88 Stimmen überraschend dem Antrag zu.

FDP nicht generell dagegen

FDP und SVP hatten sich an der Formulierung gestört. Diese sei ein «Zeichen für die schrittweise Enteignung von privatem Grundeigentum am Zürichsee», betonte Carmen Walker Späh (FDP, Zürich). Die FDP sei nicht generell gegen einen Seeuferweg, doch müsse in jedem einzelnen Fall eine «sorgfältige Interessenabwägung» vorgenommen werden, sagte sie.

Privatinteressen schützen

Der Begriff des Privateigentums werde mit solchen Aussagen «sträflich strapaziert», hielt Peter Schulthess (SP, Stäfa) dagegen. Vor allem gelte es, zwischen Privateigentum und Konzessionsland zu unterscheiden. Zudem sei die Formulierung «möglichst nahe» durchwegs kompatibel mit der Forderung, den verschiedenen Interessen Rechnung zu tragen.

Den Antragstellern gehe es darum, die Privatinteressen von Seeanstössern vor den öffentlichen Anliegen zu schützen, ergänzte Maria Rohweder-Lüscher (Grüne, Uetikon am See). Und Josef Wiederkehr (CVP, Dietikon) zufolge hätte die Formulierung einen Kompromiss dargestellt, der «ausreichenden Spielraum» zulasse.

Intensive Vorberatungen

Der Debatte über die Teilrevision des kantonalen Richtplans sind intensive Beratungen der zuständigen Kommission für Planung und Bau (PBK) vorausgegangen. Viele der strittigen Fragen konnten bereits geklärt werden.

Uneinigkeit besteht hingegen insbesondere bei den vom Regierungsrat bezeichneten möglichen Standorten für Kiesabbau und Abfalldeponien. Diesbezüglich dürfte es zu intensiven Debatten zwischen Linken und Bürgerlichen kommen.

Zu den 22 Änderungsanträgen aus den Reihen der PBK dürften während der Debatte noch mehr hinzukommen: Kantonsratspräsidentin Esther Hildebrand (Grüne, Illnau-Effretikon) rechnet mit bis zu sechs weiteren Minderheitsanträgen, wie sie auf Anfrage sagte.

Die Schlussabstimmung ist für Dienstagabend vorgesehen. Der Entscheid des Parlamentes ist nicht anfechtbar, der teilrevidierte Richtplan muss allerdings vom Bundesrat genehmigt werden.

(mro/sda/)

Erstellt: 23.11.2009, 13:07 Uhr

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