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Zürcher Pensionskassengelder bei amerikanischer Bank

Aktualisiert am 09.02.2012 42 Kommentare

Der Regierungsrat verteidigt seine Wahl damit, dass die Investmentbank J. P. Morgan die besten Konditionen biete.

Stolperstein BVK: Regierungsrätin Ursula Gut-Winterberger an der Infoveranstaltung zur Sanierung der BVK im November 2011.

Stolperstein BVK: Regierungsrätin Ursula Gut-Winterberger an der Infoveranstaltung zur Sanierung der BVK im November 2011.
Bild: Keystone

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14 Banken aus dem In- und Ausland bewarben sich bei der BVK, künftig als Depotbank für die kantonale Pensionskasse arbeiten zu dürfen – ausgewählt wurde die Schweizer Tochtergesellschaft von J. P. Morgan.

Die Zürcher SVP warf daraufhin in einer dringlichen Anfrage an den Regierungsrat die Frage auf, ob kein Reputationsschaden für den Bankenplatz Schweiz entstehe, wenn die BVK ihre Wertschriften durch eine ausländische Institution verwahren lasse.

J. P. Morgan sei in diesem Geschäft eine der renommiertesten und günstigsten Banken, begründet der Regierungsrat seinen Entscheid in der Anfragen-Antwort, die heute Donnerstag veröffentlicht wurde. Insgesamt wurden die Bewerber an knapp 20 Kriterien gemessen, darunter etwa Erfahrung, Kosten und Sicherheit.

Alle Bewerber gleich behandelt

Der Entscheid sei aufgrund von klaren betriebswirtschaftlichen Kriterien getroffen worden, schreibt der Regierungsrat weiter. Alle Bewerber seien gleich behandelt worden. Eine solche Auftragsvergabe könne den Ruf des Bankenplatzes Schweiz nur fördern.

Ein erhöhtes Risiko für die Versicherten bestehe nicht, auch wenn ein Konkurs nie vollends ausgeschlossen werden könne. Die Wertschriften seien aber nicht im Besitz der J. P. Morgan, sondern gehörten nach wie vor der BVK. Die Pensionskasse habe die Verträge zudem nach schweizerischem Recht mit der schweizerischen Tochtergesellschaft abgeschlossen.

Zugriff der USA ohne Finma-Einverständnis nicht möglich

Auch einen steuerstreitbedingten Zugriff der USA auf die BVK-Anlagen müssten die Versicherten nicht fürchten. Dazu könne es nur kommen, wenn die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) ihr Einverständnis dazu geben würde. Die Rechtslage sei damit identisch mit derjenigen einer Schweizer Bank.

Bei einem sogenannten Verwahrungsmandat handelt es sich um die Tätigkeit als reine Depotbank. J. P. Morgan erstellt zudem die Risiko- und Kostenanalysen der Papiere. Die Bank entscheidet aber nicht über Käufe und Verkäufe. Dies kann allein die BVK.

(jcu/sda)

Erstellt: 09.02.2012, 12:32 Uhr

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42 Kommentare

Marcel Kraus

09.02.2012, 18:08 Uhr
Melden 33 Empfehlung

Angesichts der US-Kampagne gegen den Schweizer Finanzplatz ist es ausgesprochen deplatziert, eine US-Bank mit der Vermögensverwaltung der BVK zu beauftragen. Damit erhalten die USA neue Möglichkeiten, uns unter juristischen Vorwänden unter Druck zu setzen. Letzter Weckruf für den Regierungsrat!
"Es ist Wirtschafts-Krieg und keiner in der Zürcher Regierung hat's gemerkt" (Zitat frei nach Brecht).
Antworten


heinz meier

09.02.2012, 13:16 Uhr
Melden 29 Empfehlung

Was braucht es noch, damit Frau Gut endlich zurücktritt? Das Geld der Staatsangestellten lässt man durch eine amerikanische Bank verwalten, obwohl die Schweiz durch Amerika z.T. zu Recht aber auch z.T. zu Unrecht massivst unter Druck gesetzt wird? Wo leben wir? Die Versicherten haben bei solchen Geschäften 0 Mitspracherecht, ist das korrekt? Antworten



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