Zürich
Zürcher stimmen über Kunsthaus-Erweiterung ab
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Der Bezirksrat Zürich hat den Stimmrechtsrekurs gegen die Abstimmung über den Erweiterungsbau des Zürcher Kunsthauses abgewiesen. Kritiker hatten bemängelt, dass in der Abstimmungszeitung wichtige Gegenargumente unterschlagen worden seien.
Zudem rügten die Rekurrenten, dass die wiederkehrenden Kapitalfolgekosten (Abschreibung und Verzinsung) beim Kunsthaus-Projekt nicht ausgewiesen werden. Sie forderten eine Verschiebung der Abstimmung auf den 3. März 2013. Eingereicht hatte die Stimmrechtsbeschwerde ein Freundeskreis um den Zürcher Künstler Gottfried Honegger.
Minderheit hat Chance verpasst
Der Bezirksrat hat die Beschwerde abgewiesen, wie er am Freitag mitteilte. Er begründet dies damit, die Minderheit des Gemeinderates habe von ihrem Recht, die Minderheitsmeinung in der Abstimmungszeitung publizieren zu lassen, keinen Gebrauch gemacht.
Damit sei die Nichtveröffentlichung nicht zu beanstanden und verstosse nicht gegen übergeordnetes Recht. Es bestehe deshalb auch kein Anlass, die Abstimmung zu verschieben. Der Entscheid des Bezirksrates ist nicht rechtskräftig. Er kann innert 5 Tagen ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden. Die Rekurrenten wollen im Laufe der nächsten Woche entscheiden, ob sie den Entscheid des Bezirksrates anfechten, wie einer ihrer Vertreter sagte. (pia/sda)
Erstellt: 23.11.2012, 11:06 Uhr
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