Zürich: Konsequent gegen Tierquäler
Von Susanne Anderegg. Aktualisiert am 25.09.2009 6 Kommentare
Ein Hund allein im geschlossenen Auto: Das ist gefährlich. (Bild: Keystone)
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190 Strafverfahren sind letztes Jahr im Kanton Zürich durchgeführt worden, weil Tiere vernachlässigt oder gequält wurden, so viele wie in keinem andern Kanton. An zweiter Stelle folgt St. Gallen mit 141 Straffällen, an dritter Stelle Bern (130). Am Schluss der Rangliste stehen der Kanton Glarus und das Wallis mit nur je einem Fall.
Setzt man die absoluten Zahlen ins Verhältnis zur Wohnbevölkerung, belegt Appenzell Innerrhoden den Spitzenplatz, gefolgt von St. Gallen und Zürich. Am schlechtesten schneiden das Wallis, Genf und das Tessin ab. Diese Zahlen hat die Stiftung für das Tier im Recht gestern in Zürich vorgestellt. Für Geschäftsleiter Gieri Bolliger zeigen sie, dass das Tierschutzgesetz in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich durchgesetzt wird - und nicht etwa, dass es in Zürich viel mehr Tierquäler gibt als im Wallis: «Wir gehen davon aus, dass diese in allen Landesteilen etwa gleich verbreitet sind.» Bolliger ortet das Problem unter anderem bei den Veterinärämtern.In den Urkantonen etwa hätten diese den Auftrag, nur schwere Tierquälereien anzuzeigen. Mängel in der Tierhaltung hingegen würden nicht verfolgt.
Vor allem Hunde betroffen
60 Prozent der insgesamt 712 erfassten Tierschutzdelikte betreffen Heimtiere, vor allem Hunde. 2008 gab es in der Schweiz 352 Strafverfahren wegen Hunden. Bei 211 davon waren die Hunde die Opfer, bei den andern die Täter. Wenn zum Beispiel ein Hund ausbüxt und des Nachbars Katze beisst, zählt das auch als Tierschutz-Straffall. Solche Vorkommnisse werden öfter angezeigt als früher, stellen die Mitarbeitenden der Stiftung fest.
Dass Zürich den Tierschutz ernster nimmt als andere Kantone, schreibt Tieranwalt Antoine Goetschel nicht zuletzt seiner Arbeit zu. Auch würden die Täter strenger bestraft. So muss die Halterin, deren Hund kürzlich im überhitzten Auto starb, mit einer Strafe von mindestens 45 Tagessätzen rechnen (TA vom Mittwoch).
Goetschel ist weltweit der einzige Tieranwalt von Amtes wegen. Die Behörden informieren ihn über alle Strafverfahren, und er vertritt die Tiere gegen die Tierquäler. Damit er das erfolgreich tun kann, ist er auf gute Zeugenaussagen angewiesen. Wer eine Tierquälerei anzeigen will, sollte laut Goetschel wie folgt vorgehen: den Fall schlüssig und emotionslos beschreiben, mit Film oder Fotos dokumentieren und unabhängige Zeugen nennen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 25.09.2009, 08:55 Uhr
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6 Kommentare
So daben ist die Strafverfolgung nicht; wer seine Tiere anständig behandelt, hat auch nichts zu befürchten. Wer sich Tiere ins Haus schafft - ist ja freiwillig und keiner wird dazu gezwungen, dann sollte die ordnungsgemässe Behandlung selbstverständlich sein! Antworten
Es ist schon recht, dass jemand, der Tiere nachweislich quält mit Sanktionen rechnen muss. Aber man sollte auch nicht so ein Drama machen, wenn man überzählige, heimatlose Tiere schnell und schmerzlos einschläfern würde, statt Ewigkeiten in Käfigen, Heimen etc. zum Leben zu zwingen. Da könnten Hunderte von Hunden, Katzen usw. ein Lied davon singen. Antworten
Die Sache hat aber auch einen nicht unerheblichen Nachteil. Ich als Hundehalter kann jederzeit Angezeigt werden, obwohl mein Hund nichts gemacht hat - es reicht schon, wenn der Nachbar sich von meinem Hund bedroht fühlt. Dann muss ich mit weiss der Teufel was für Tests beweisen, dass mein Hund nicht agressiv ist. Alles schon gehabt. Dank der Medienhetze fühlt sich jetzt jeder als Gesetzeshüter. Antworten




Sibylle Weiss
Dazu kommt, dass auch Tiere ihre Existenzberechtigung haben,da sie ansonsten nicht wären.Wo steht geschrieben,dass nur der Mensch Anspruch auf Wohlbefinden hat?Zudem hat der Mensch den Tieren immens viel zu verdanken (Tierversuche,Blindenhunde etc.)Manche Tiere kämen ohne den Menschen sehr gut aus; der Mensch hingegen nicht unbedingt ohne Tier (w.e.Tierversuche,Blindenhunde) Antworten