Zürich: Konsequent gegen Tierquäler

Von Susanne Anderegg. Aktualisiert am 25.09.2009 6 Kommentare

Der Kanton Zürich verzeichnet landesweit am meisten Tierschutz-Straffälle. Das ist erfreulich, sagt der Tieranwalt.

Ein Hund allein im geschlossenen Auto: Das ist gefährlich.

Ein Hund allein im geschlossenen Auto: Das ist gefährlich. (Bild: Keystone)

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190 Strafverfahren sind letztes Jahr im Kanton Zürich durchgeführt worden, weil Tiere vernachlässigt oder gequält wurden, so viele wie in keinem andern Kanton. An zweiter Stelle folgt St. Gallen mit 141 Straffällen, an dritter Stelle Bern (130). Am Schluss der Rangliste stehen der Kanton Glarus und das Wallis mit nur je einem Fall.

Setzt man die absoluten Zahlen ins Verhältnis zur Wohnbevölkerung, belegt Appenzell Innerrhoden den Spitzenplatz, gefolgt von St. Gallen und Zürich. Am schlechtesten schneiden das Wallis, Genf und das Tessin ab. Diese Zahlen hat die Stiftung für das Tier im Recht gestern in Zürich vorgestellt. Für Geschäftsleiter Gieri Bolliger zeigen sie, dass das Tierschutzgesetz in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich durchgesetzt wird - und nicht etwa, dass es in Zürich viel mehr Tierquäler gibt als im Wallis: «Wir gehen davon aus, dass diese in allen Landesteilen etwa gleich verbreitet sind.» Bolliger ortet das Problem unter anderem bei den Veterinärämtern.In den Urkantonen etwa hätten diese den Auftrag, nur schwere Tierquälereien anzuzeigen. Mängel in der Tierhaltung hingegen würden nicht verfolgt.

Vor allem Hunde betroffen

60 Prozent der insgesamt 712 erfassten Tierschutzdelikte betreffen Heimtiere, vor allem Hunde. 2008 gab es in der Schweiz 352 Strafverfahren wegen Hunden. Bei 211 davon waren die Hunde die Opfer, bei den andern die Täter. Wenn zum Beispiel ein Hund ausbüxt und des Nachbars Katze beisst, zählt das auch als Tierschutz-Straffall. Solche Vorkommnisse werden öfter angezeigt als früher, stellen die Mitarbeitenden der Stiftung fest.

Dass Zürich den Tierschutz ernster nimmt als andere Kantone, schreibt Tieranwalt Antoine Goetschel nicht zuletzt seiner Arbeit zu. Auch würden die Täter strenger bestraft. So muss die Halterin, deren Hund kürzlich im überhitzten Auto starb, mit einer Strafe von mindestens 45 Tagessätzen rechnen (TA vom Mittwoch).

Goetschel ist weltweit der einzige Tieranwalt von Amtes wegen. Die Behörden informieren ihn über alle Strafverfahren, und er vertritt die Tiere gegen die Tierquäler. Damit er das erfolgreich tun kann, ist er auf gute Zeugenaussagen angewiesen. Wer eine Tierquälerei anzeigen will, sollte laut Goetschel wie folgt vorgehen: den Fall schlüssig und emotionslos beschreiben, mit Film oder Fotos dokumentieren und unabhängige Zeugen nennen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 25.09.2009, 08:55 Uhr

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6 Kommentare

Thomas Widmer

25.09.2009, 09:15 Uhr
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Die Sache hat aber auch einen nicht unerheblichen Nachteil. Ich als Hundehalter kann jederzeit Angezeigt werden, obwohl mein Hund nichts gemacht hat - es reicht schon, wenn der Nachbar sich von meinem Hund bedroht fühlt. Dann muss ich mit weiss der Teufel was für Tests beweisen, dass mein Hund nicht agressiv ist. Alles schon gehabt. Dank der Medienhetze fühlt sich jetzt jeder als Gesetzeshüter. Antworten


Thomas Taler

25.09.2009, 10:31 Uhr
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Das ist der grösste Unfug überhaubt, ein Tieranwalt. Hier kann man Klage und Anzeige ohne ein eignes Risiko zu haben wenn es nicht stimmt. Das Strafmass folgt bekannten Regeln: Toter Hund 45 Tagessätze. Schläger bedingte Geldstrafe. Antworten



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