Zürich

Zwei Gemeinden gegen «rechtswidrige Flugroute»

Aktualisiert am 28.11.2012 16 Kommentare

Die Zürcher Gemeinden Dällikon und Regensdorf wollen startende Flugzeuge über ihrem Wohngebiet nicht länger dulden. Sie haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Beschwerde eingereicht.

Wo dreht die Maschine ab? Das ist der Streitpunkt. Auf dem Bild startet ein Flugzeug über Piste 28. (25. Juli 2012)

Wo dreht die Maschine ab? Das ist der Streitpunkt. Auf dem Bild startet ein Flugzeug über Piste 28. (25. Juli 2012)

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Dällikon und Regendorf haben genug vom Fluglärm: Sie wehren sich mit einer Aufsichts- und Verwaltungsgerichtsbeschwerde und bezeichnen die aktuelle Flugroute als «rechtswidrig». Die beiden Zürcher Gemeinden fordern eine Verschiebung des Abdrehpunktes.

Aufsichtsbeschwerde eingereicht haben die beiden Zürcher Gemeinden beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) von Bundesrätin Doris Leuthard gegen das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). Beim Bundesverwaltungsgericht wurde gleichzeitig eine Verwaltunsgerichtsbeschwerde gegen die Flughafen Zürich AG deponiert.

Abflüge über dicht besiedeltes Gebiet

Streitpunkt sind die Abflüge von der Piste 28 des Flughafens Zürich. «Es gibt Richtlinien, die klar bestimmen, dass Flugrouten möglichst über unbewohntes Gebiet führen müssen», sagte Max Walter, Gemeindepräsident von Regensdorf, am Mittwoch vor den Medien. Diese auch vom Flughafen immer wieder postulierte Haltung sei mit der «illegalen Versetzung» des Abdrehpunktes eindeutig verletzt worden.

In ihren Beschwerden verlangen die Gemeinden, dass ein Urteil des Bundesgerichts von 2010 umgesetzt wird, um die betroffenen Wohngebiete von direkten Überflügen und übermässigem Fluglärm dauerhaft zu entlasten. Das Bundesgericht hatte die Genehmigung des Abdrehpunktes der Abflugrouten ab Piste 28 über Regensdorf und Dällikon aufgehoben.

Gemeinden akzeptieren Haltung des Flughafens nicht

Das rechtsverbindliche Urteil verpflichte das Bazl und die Flughafen Zürich AG, die Flugroute rund 370 Meter nach Westen zu verschieben, heisst es in den Beschwerdeschriften. Das sei bis jetzt jedoch nicht geschehen. Die nach wiederholtem Drängen der Gemeinden vorgenommene Verschiebung des Abdrehpunktes im März dieses Jahres habe die Flugrouten nur unwesentlich und lärmmässig sogar eher nachteilig beeinflusst.

Dass die Flugroute weiterhin über die dicht besiedelten Wohngebiete führt, begründe die Flughafen Zürich AG mit der mangelhaften Programmierung des Flugmanagementsystems, erklärte René Bitterli, Gemeindepräsident von Dällikon. Der mit dem Betrieb der Software beauftragten Firma sei es angeblich zur Zeit nicht möglich, eine ausreichende Umprogrammierung vorzunehmen.

Für die über 20'000 betroffenen Einwohner sei die Weigerung von Bazl und Flughafen, ein letztinstanzliches Bundesgerichtsurteil umzusetzen, inakzeptabel, betonte Max Walter. Die Verantwortlichen müssten endlich aufhören, sich hinter faulen Ausreden zu verstecken, um die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes noch weiter zu verzögern. (mal/sda)

Erstellt: 28.11.2012, 13:08 Uhr

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16 Kommentare

Markus Stoffel

29.11.2012, 01:50 Uhr
Melden 15 Empfehlung 4

Wenn das Bundesgericht als höchste Instanz die heute geflogenen Flugrouten als rechtswidrig bezeichnet und vom Flughafen eine Rückkehr zu den Routen vor 1999 verlangt, ist die Sachlage klar und eindeutig und muss in einem Rechtsstaat wie die Schweiz umgesetzt werden. Andere Interpretationen sind schlicht falsch und unsachlich. Antworten


Anton Zagar

28.11.2012, 15:49 Uhr
Melden 16 Empfehlung 11

@Freitag
Den Lärm merkt man ja auch noch im Limmattal, also hört man den sehr wohl. Abflüge sind nicht leiser als ANflüge
Antworten



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