Zürich

Zwillingsmörderin zieht Urteil weiter

Aktualisiert am 06.02.2013

Das Bezirksgericht Horgen verurteilte sie zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Nun will die Mutter, die ihre siebenjährigen Zwillinge und ihr Baby tötete, dagegen in Berufung gehen.

Will das Urteil nicht akzeptieren: Bianca B. vor dem Geschworenengericht in Zürich im März 2010.

Will das Urteil nicht akzeptieren: Bianca B. vor dem Geschworenengericht in Zürich im März 2010.
Bild: Linda Grädel

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Der Zwillingsmord von Horgen

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Unerwartet gestand Bianca B. fünf Jahre nach der Tat, ihre Zwillinge getötet zu haben. Sie hatte gegen die Strafe des Geschworenengerichts Einsprache erhoben.

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Die als Mörderin verurteilte Mutter der getöteten Kinder von Horgen akzeptiert das Urteil der ersten Gerichtsinstanz nicht. Ihr Anwalt Thomas Fingerhuth sagte am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda: «Wir gehen in die Berufung».

Das Berzirksgericht Horgen hatte die 39-jährige Frau am 29. Januar wegen mehrfachen Mordes und vorsätzlicher Tötung zu einer lebenlänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Es ordnete eine ambulante Massnahme an, war aber dafür besorgt, dass die schwer gestörte Frau zumindest vorerst in der neuen Therapieabteilung der Frauenstrafanstalt Hindelbank intensive Therapien erhält.

Die Schweizerin hatte erst im Dezember 2012 nach jahrelangem Leugnen gestanden, sie habe in der Nacht auf Heiligabend 2007 ihre beiden siebenjährigen Zwillinge im Schlaf erstickt. Sie gab zudem an, im Sommer 1999 bereits ihre sieben Wochen alte erstgeborene Tochter erstickt zu haben. Bis dahin war man von einem plötzlichen Kindstod ausgegangen. (fko/sda)

Erstellt: 06.02.2013, 12:56 Uhr

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