Zürich
Zwillingsmörderin zieht Urteil weiter
Bildstrecke
Dossiers
Artikel zum Thema
- Das Problem der Justiz mit dem Fall Bianca B.
- Lebenslänglich für Zwillingsmörderin: «Ein hartes Urteil»
- Anwältin der Zwillingsmörderin drohen Strafen des Anwaltverbandes
- Zwillingsmord Horgen: Bezirksgericht eröffnet Urteil
- Zwillingsmord: «Ich weiss nicht, wie ich mit dieser Schuld weiterleben soll»
- Zwillingsmord: Lisa sollte «für immer schweigen»
Teilen und kommentieren
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Die als Mörderin verurteilte Mutter der getöteten Kinder von Horgen akzeptiert das Urteil der ersten Gerichtsinstanz nicht. Ihr Anwalt Thomas Fingerhuth sagte am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda: «Wir gehen in die Berufung».
Das Berzirksgericht Horgen hatte die 39-jährige Frau am 29. Januar wegen mehrfachen Mordes und vorsätzlicher Tötung zu einer lebenlänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Es ordnete eine ambulante Massnahme an, war aber dafür besorgt, dass die schwer gestörte Frau zumindest vorerst in der neuen Therapieabteilung der Frauenstrafanstalt Hindelbank intensive Therapien erhält.
Die Schweizerin hatte erst im Dezember 2012 nach jahrelangem Leugnen gestanden, sie habe in der Nacht auf Heiligabend 2007 ihre beiden siebenjährigen Zwillinge im Schlaf erstickt. Sie gab zudem an, im Sommer 1999 bereits ihre sieben Wochen alte erstgeborene Tochter erstickt zu haben. Bis dahin war man von einem plötzlichen Kindstod ausgegangen. (fko/sda)
Erstellt: 06.02.2013, 12:56 Uhr



























