Zwillingsmord: «Sie hat die absolute Wehrlosigkeit der Kinder ausgenützt»
Von Thomas Hasler, Felix Schindler. Aktualisiert am 23.03.2010
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Zwillingsmord Horgen
- Zwillingsmörderin von Horgen akzeptiert Schuldspruch nicht
- «Franz B. wurde als möglicher Täter nie ernsthaft in Betracht gezogen»
- Zwillingsmord: Bianca B. hat die Kinder nicht im Schlaf getötet
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Der Zwillingsmord von Horgen sei «ein Verbrechen, das niemanden unberührt lässt», sagte der Staatsanwalt Markus Oertle heute Dienstagmorgen vor den Richtern und Geschworenen. Bianca B. habe heimtückisch und überraschend gehandelt. «Sie hat die absolute Wehrlosigkeit der Kinder ausgenützt.» Oertle fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen mehrfachen Mordes. Im Strafvollzug soll sich die Angeklagte einer Therapie unterziehen.
«Gibt es einen krasseren Fall?»
Oertle erachtet es als «besonders verwerflich», dass Bianca B. als Mutter der Kinder eigentlich die Pflicht gehabt hätte, für deren Wohl zu sorgen. «Gibt es einen krasseren Fall?», fragte der Staatsanwalt. «Ihr Verschulden wiegt äusserst schwer. Eine Steigerung ist kaum denkbar.»
Bianca B. beteuert nach wie vor ihre Unschuld. Doch für Oertle besteht kein Zweifel daran, dass sie Celine und Mario erstickt hat. Ein Einbruch könne zweifelsfrei ausgeschlossen werden, ebenso komme der Vater nicht als Täter in Frage. «Ich müsste meine Menschenkenntnis ernsthaft überprüfen, wenn Franz B. geschauspielert hätte.»
«Ein Menschenleben soll nicht wertlos erscheinen»
Im Gegensatz dazu sprechen zahllose Indizien für eine Schuld von Bianca B., so seien «an Gegenständen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tat stehen», Spuren der Mutter gefunden worden – und von niemandem sonst. Auch Bianca B.s «Aussageverhalten» lege eine Verurteilung nahe: «Bianca. B. gab immer genau das zu, was man ihr zweifelsfrei nachweisen konnte. Und sie legte falsche Fährten, um den Verdacht von sich abzulenken.»
Der Geschädigtenvertreter von Franz B. verlangt einen Genugtuung von 250'000 Franken und Schadenersatz von rund 17'400 Franken. «Dem Ehemann geht es nicht um Geld. Er will Aufklärung und Bestrafung.» Das Gesetz sehe vor, dass eine Genugtuung in Form von Geld ausgesprochen werde. «Leiden muss in Geld quantifiziert werden», sagte der Geschädigtenvertreter. Wenn schon ein finanzieller Ausgleich erfolge, dann müsse er in einem Ausmass erfolgen, der «ein Menschenleben nicht wertlos erscheinen lässt». (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 23.03.2010, 14:16 Uhr


































