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Ärzte ziehen wegen Sterbehilfe vor Bundesgericht

Aktualisiert am 11.09.2009

Ist die Vereinbarung der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft mit der Sterbehilfeorganisation Exit zulässig? Das soll das Bundesgericht entscheiden, fordern drei Organisationen.

Als Weg in den Tod rechtlich zulässig? Das Schlafmittel Pentobarbital wird zuhause von Sterbewilligen eingenommen, aufgenommen bei Exit

Als Weg in den Tod rechtlich zulässig? Das Schlafmittel Pentobarbital wird zuhause von Sterbewilligen eingenommen, aufgenommen bei Exit
Bild: Keystone

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Beschwerdeführer sind Human Life International (HLI) Schweiz, die Vereinigung Katholischer Ärzte der Schweiz (VKAS) sowie die Schweizerische Gesellschaft für Bioethik (SGBE). Sie haben für ihre Beschwerde aufschiebende Wirkung beantragt, wie sie am Freitag mitteilten. Gleichzeitig haben sie eine Aufsichtsbeschwerde an den Regierungsrat des Kantons Zürich eingereicht.

Die drei Organisationen machen geltend, mit dem Abschluss einer derartigen Vereinbarung überschreite die Staatsanwaltschaft ihre Kompetenzen. Der «ethisch-moralisch ässerst umstrittenen Suizidbeihilfe» werde damit auch noch «ein staatliches Gütesiegel aufgedrückt».

Die Organisationen setzen sich für eine Förderung der Palliativmedizin nach deutschem Vorbild ein. Die dortigen positiven Erfahrungen mit Hospizen für Sterbende im Endstadium liessen sich problemlos auf die Schweiz übertragen, schreiben sie. Damit liessen sich Suizide vermeiden.

Bundeslösung angestrebt

Die kritisierte Vereinbarung regelt, wer wem unter welchen Voraussetzungen Suizidhilfe leisten darf und wie genau ein solcher Vorgang abzulaufen hat. Sie soll gewährleisten, dass das Recht auf einen würdigen Tod und auf Selbstbestimmung respektiert wird. Gleichzeitig soll sie die nötige Fürsorge bei suizidgefährdeten Menschen ermöglichen.

Die Vereinbarung wurde mit Zustimmung von Regierungsrat Markus Notter, Vorsteher der Zürcher Direktion der Justiz und des Innern, abgeschlossen. Der Regierungsrat und die Organisation Exit befürworten aber eine nationale gesetzliche Regelung der Suizidhilfe. (tif/sda)

Erstellt: 11.09.2009, 13:43 Uhr

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