Um 1 Uhr muss der Tankstellenshop die Tiefkühlpizzas verstecken
Von Janine Hosp. Aktualisiert am 23.07.2010 3 Kommentare
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Gut sichtbar, direkt vor der Zapfsäule der BP-Tankstelle in Wiedikon, stellte Pächterin Susanna Gubelmann gestern das Plakat auf: «Lieber Kunde. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir von 1 bis 5 Uhr nur noch ein reduziertes Sortiment anbieten.» Tiefkühlpizza, Deodorants oder Abfallsäcke gehören ab sofort nicht mehr dazu, weil sie nicht als unentbehrlich gelten. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Angestellten von Tankstellenshops nachts nur noch Produkte verkaufen dürfen, die ein Grundbedürfnis decken. Benzin etwa – oder eine Tasse Kaffee. Nur sie rechtfertigen für die Richter eine Ausnahme vom Nachtarbeitsverbot.
Aber welche Produkte decken den Grundbedarf? Die Situation ist vertrackt: Wenn die Angestellten Cervelats grillieren würden, gingen sie vielleicht als Snack durch, und Snacks dürfen sie laut Gastrogesetz die ganze Nacht über verkaufen. Würden sie die Würste aber roh, also nicht zum sofortigen Verzehr verkaufen, dann gälten sie gemäss Arbeitsgesetz wohl nicht als unentbehrlich und der Verkauf wäre nachts tabu.
Unverständliches Urteil
«Für uns ist das Urteil unverständlich», sagt Gubelmann, die die Tankstelle seit 1997 mit ihrem Mann führt. Das Gericht begründe das Urteil mit dem Arbeitnehmerschutz. «Aber meine Angestellten werden doch nicht geschützt, nur weil sie zwischen 1 und 5 Uhr keine Tiefkühlpizzas mehr verkaufen.» Nachts müssen unabhängig vom Sortiment mindestens zwei Leute im Shop stehen – aus Sicherheitsgründen.
Kein Verständnis für das Urteil zeigten gestern auch die bürgerlichen Parteien. «Es ist absurd, wenn sich das höchste Gericht des Landes mit den Auslagen der Geschäfte beschäftigen muss», sagt Beat Walti, Präsident der kantonalen FDP. Das Urteil führe deutlich vor Augen, dass das Gesetz nicht mehr zeitgemäss sei. Gregor Rutz (SVP), Geschäftsführer der bürgerlich dominierten IG Freiheit, ärgert sich: «Ich möchte mir doch nicht von Beamten und Richtern vorschreiben lassen, wann ich meine Pizza kaufen soll.» Mit dem Urteil würden die Richter nur die Kunden bevormunden, für die Angestellten ändere sich gar nichts. «Es braucht mehr gesunden Menschenverstand.»
Die Gewerkschaft Unia hingegen frohlockte in ihrem Communiqué, das Urteil sei ein «Meilenstein im Kampf gegen den Arbeitszwang rund um die Uhr». Das Gericht stelle damit klar, dass die Nacht- und Sonntagsarbeit, welche die Gesundheit und das soziale Leben des Personals gefährde, eine Ausnahme bleiben soll.
Ein Fall fürs Parlament
Das Urteil ist aber letztlich Wasser auf die Mühlen der Bürgerlichen. Beat Walti erwartet, dass es der FDP-Volksinitiative «Der Kunde ist König» den Weg ebnen werde. Diese will die Ladenöffnungszeiten weiter liberalisieren. Gregor Rutz verweist auf einen Vorstoss des Genfer FDP-Nationalrats Christian Lüscher. Er verlangt, dass Tankstellenshops an Autobahnen oder Hauptstrassen mit den Geschäften in Bahnhöfen gleichgestellt werden und künftig auch nachts Angestellte im Verkauf beschäftigen dürfen. Rutz glaubt, dass das Anliegen im Parlament gute Chancen hat. Inzwischen haben nur noch drei von sieben Tankstellenshops in der Schweiz rund um die Uhr geöffnet, nämlich die BP-Tankstellen in Wiedikon, Wollishofen und am Flughafen. Sie hatten den Fall nach Lausanne weitergezogen. Gestern wusste BP aber noch nicht, ob das Urteil ab sofort gilt und für welche Produkte – der Entscheid des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) steht noch aus.
Wie wird sich das Urteil auf den Umsatz auswirken? «Ich kann es noch nicht abschätzen», sagt Susanna Gubelmann. Ohne das Nachtgeschäft hätte ihr Betrieb das letzte Jahr jedenfalls kaum überlebt; seit der Eröffnung der Westumfahrung im Mai 2009 ist der Umsatz um 30 Prozent eingebrochen. Möglich, dass das Geschäft im August wieder anzieht, wenn die Seebahnstrasse zweispurig befahren werden kann.
Entlassungen nötig
Falls es sich nicht mehr auszahlen würde, den Shop zwischen 1 und 5 Uhr zu öffnen, müsste ihn Susanna Gubelmann gleich von 23 bis 6 Uhr schliessen, denn ihre Angestellten fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Somit würde eine ganze Schicht ausfallen, was zu Entlassungen führte. In drei Monaten will sie Bilanz ziehen. «Vielleicht müssen wir dann auch sagen: Okay, jetzt hören wir ganz auf.»
Fürs Erste will Susanna Gubelmann aber einfach verhindern, dass sie eine Busse kassiert. «Die Gewerbepolizei kommt sicher bei uns vorbei.» Sie bleibt darum jetzt nachts selber im Shop und deckt mit ihren Angestellten um 1 Uhr alle Gestelle ab, die auch nur ein strittiges Produkt enthalten könnten. Was ist mit den Guetsli? Entsprechen die nicht auch einem Grundbedürfnis? «Die werde ich ganz sicher abdecken», sagt sie.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 22.07.2010, 23:05 Uhr
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3 Kommentare
Das Verbot, während vier Nachtstunden gewisse Waren zu verkaufen, zeigt wie absurd das Gesetz heute ist. Für die Mitarbeitenden ändert sich nichts. Das Frohlocken der Unia zeigt, dass ihr Denkschema genau so antiquiert ist, wie gewisse Artikel des Arbeitsgesetzes. Die Unia kann man vermutlich nur schwierig reformieren; hoffen wir, dass eine Revision der Arbeitsgesetze einfacher zu realisieren ist Antworten
der Pächter hat recht, wo ist der Unterschied, ob 2 Personen die ganze Nacht arbeiten, um Kaffee auszuschenken, oder ob sie noch Pizza dafür verkaufen? Das ist kein Sieg für die UNIA, das Urteil ist wertlos und höchstens eine Einkommenseinbusse mit Jobverlust als Folge.. Antworten


