Bald schärfere Regeln für die Mieter von städtischen Wohnungen?
Von Silvio Temperli. Aktualisiert am 04.03.2011 24 Kommentare
Dossiers
Artikel zum Thema
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an
4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Auch Leute mit einem dicken Portemonnaie profitieren in Siedlungen, die der Stadt Zürich gehören, von einem günstigen Mietzins. Und das, obwohl die Warteliste mit einkommensschwachen Familien länger und länger wird. Laut der Liegenschaftenverwaltung ist ein zu hoher Verdienst mietrechtlich aber kein Grund für eine Kündigung. Derzeit bemüht sich das Finanzdepartement, Lösungen zu suchen, um die teils unbefriedigende Situation zu verbessern: «Wir überlegen uns, was sich dagegen unternehmen lässt, ohne mit dem Mietrecht in Konflikt zu geraten», sagt Departementssekretär Alfons Sonderegger.
Einen ersten, richtungsweisenden Schritt hat der Stadtrat schon gemacht. Er schlägt vor, eine neue Stiftung für kostengünstige Wohnungen zu gründen. Dieser gemeinnützigen Stiftung will er ein Grundkapital von 75 Millionen Franken gewähren. Mit dem Geld soll sie Wohnungen kaufen oder selber bauen. Diese Wohnungen sind lediglich für Menschen mit bescheidenem Einkommen bestimmt. Bei einem Haushalt mit mehreren Personen darf das gesamte steuerbare Einkommen nicht mehr als 59'000 Franken betragen.
Abgaben besser als Kündigung
Die neue Stiftung verfolgt weitere Ziele: Sie verschärft die Spielregeln für jene Mieterinnen und Mieter, bei denen sich Einkommen und Belegung im Laufe der Mietdauer verändern. Die Statuten schreiben ausdrücklich fest, dass bei Unterbelegung die Kündigung ausgesprochen und während der Übergangsfrist ein Solidaritätszuschlag erhoben wird. Auch einkommensabhängige Mehrabgaben sind im Einzelfall vorgesehen. «Sie sind das bessere Mittel als eine Kündigung, damit im Haus die soziale Durchmischung bestehen bleibt und so eine Ghettoisierung vermieden wird», sagt Sonderegger. Die Solidaritätsabgaben fliessen in einen Fonds. Aus diesem Fonds gewährt die Stiftung Mietzinszuschüsse an Menschen, für die der Zins nicht mehr tragbar ist.
Die Vorlage soll noch vor den Sommerferien ins Parlament kommen. Das letzte Wort hat voraussichtlich das Volk. Sollten die Stimmberechtigten zu dieser neuen Stiftung Ja sagen, wäre das «ein positives Signal», sagt Alfons Sonderegger. «Wenn uns Parlament und Volk den Rücken stärken, besteht die Hoffnung, dass auch ein Mietgericht das neue Stiftungsmodell rechtlich abstützt.» Würde man mit diesem Pilotprojekt gute Erfahrungen machen, könnte man ähnliche Regelungen auch auf die städtischen Wohnsiedlungen übertragen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 04.03.2011, 07:29 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
24 Kommentare
Wer mehr für seine Ausbildung gemacht hat und/oder hart arbeitet verdient mehr Geld und zahlt als Konsequenz davon mehr Steuern als jene die sich für ein "Easy Life" entschieden haben. Wenn die Stadt dann mit Steuergeld Wohnungen baut und den Besserverdienenden mehr Miete dafür belastet kommt das einer doppelten Besteuerung gleich! Wie weit will die Stadt die SteuerUNgerechtigkeit noch treiben? Antworten
Der Platz in der Stadt ist knapp und es soll auch nicht das letzte Stück Landschaft zubetoniert werden. Ich bin deshalb für strenge Regeln, damit die Wohnungen jenen zugut kommen, die sie vom Einkommen her wirklich brauchen und sie verantwortungsbewusst nutzen, sprich gut belegen. Nur so kommen wir den 2000 Watt näher. Antworten

Bitte warten

