Zürich
2000 Franken Busse für Parksünder auf Partymeile
Von Pascal Unternährer. Aktualisiert am 14.11.2012 57 Kommentare
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Die Gegend rund um die Hardbrücke ist zu Zürichs Ausgehviertel Nummer eins geworden. Das zieht auch Autoverkehr und Parkplatzsuchende an. An Wochenenden herrscht schon fast ein Kreiselverkehr. Eine Insel mitten im Partytrubel sind die Gebäude und das Gelände der ZKB und von Kuoni (KUNN 293 -0.68%) zwischen der Geroldstrasse und der Neuen Hard.
Dort parkieren Tag und Nacht Unbefugte ihre Autos. Deshalb haben sich die beiden Unternehmen an die Justiz gewandt. Das Resultat: ein Fahr- und Parkverbot für das ganze Gebiet und eine Bussenandrohung von bis zu 2000 Franken.
ZKB treibt Geld selber ein
Wer trotz Verbot auf dem ZKB/Kuoni-Gelände parkiert, erhält vom internen Sicherheitsdienst der ZKB einen Einzahlungsschein unter den Scheibenwischer. 40 Franken «Umtriebsentschädigung» sind zu zahlen, keine klassische Busse. Bei der Stadtpolizei zur Anzeige gebracht werden nur Wiederholungstäter, erklärt ZKB-Sprecher Igor Moser.
Das Parkverbot, das im Prinzip seit 1977 gilt, richte sich nicht gegen Partygänger, sondern diene dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZKB, sagt Moser weiter. Denn die Falschparkierer blockierten insbesondere die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage.
Auch Falschparkierer am Tag im Visier
Dies sagt auch Kuoni-Sprecher Simon Marquard. Die Parksünder zwängen die Parkhausbenützer zu gefährlichen Manövern. Kuoni habe die Schritte ebenfalls nicht nur wegen der nächtlichen Partygänger unternommen, sondern auch wegen der Falschparkierer am Tag.
Nun sollen die gelben Linien und die Verbotstafeln erneuert werden. Wer nicht einverstanden ist, kann Einsprache erheben. Er muss allerdings einspracheberechtigt sein. Laut Thomas Zeller, Stadtammann des Zürcher Kreises 5, sind das meist nur Nachbarn, die zum Beispiel ihr Fahrrecht in Gefahr sehen. Ein Gewohnheitsrecht à la «Ich habe schon immer dort parkiert» gilt nicht.
Bund verzehnfachte die Busse
Der Stadtammann ist Vollzieher der Verfügung des Bezirksgerichts, die heute Mittwoch im «Tagblatt der Stadt Zürich» publiziert wurde. Dass mit einer Busse von bis zu 2000 Franken gedroht wird, hat mit neuen Kompetenzen zu tun.
Bis 2011 war die Zivilprozessordnung (ZPO) kantonal geregelt, und die Höchstbusse auf dem ZKB-Areal betrug 200 Franken. Seither gilt schweizweit eine einheitliche ZPO. Und der Bund hat den Betrag verzehnfacht. 2000 Franken riskieren allerdings nur unbelehrbare Wiederholungstäter, sagt Zeller.
Kritik an Überwachungsfirmen
Dass private Firmen Parksünder «büssen» und das Geld selber eintreiben, sieht Stadtammann Zeller nicht gerne. Korrekt wäre in jedem Fall eine Anzeige bei der Polizei. Zeller spricht von einem rechtlichen Graubereich. Im Visier hat er aber nicht die ZKB-Dienste, sondern spezialisierte Bewachungsfirmen wie die Zürcher Funkwache AG oder PPC Wüst.
Diese Firmen werden von den Auftraggebern in der Regel nicht bezahlt, sondern verdienen nur am von Parksündern eingetriebenen Geld. Entsprechend offensiv treten sie auf, setzen hohe Tarife an und drohen schnell mit Betreibung.
Das sei nach seinem Rechtsempfinden eine «Schweinerei» und grenze an Erpressung und Nötigung, findet Zeller. Der Sozialdemokrat ist seit 1988 Kreis-5-Stadtammann und erhalte zu diesem Thema seit vielen Jahren fünf bis zehn Telefonanrufe pro Woche. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 14.11.2012, 15:07 Uhr
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57 Kommentare
Hier verdrehen einige Personen die Fakten massiv. Ein Mietobjekt, wie ein PP, kostet jeden Monat Geld. Dass andere diese PPs belegen ist einfach nicht rechtens und massiv ärgerlich. Als Mieter von Firmenräumen + 5 PPs, in ZH, hatten wir auch immer damit zu kämpfen. Eine Umtriebsentschädigung verlangen zu können ist nur fair. Das eingenommene Geld haben wir dann jeweils UNICEF gespendet. Antworten


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