Zürich

Anatomie eines Machtkampfs

Von René Staubli. Aktualisiert am 11.12.2010 11 Kommentare

Das Zürcher Uni-Spital und die Universität haben laut Nationalfonds und Verwaltungsgericht einen Forscher bei der Arbeit behindert und geschädigt. Akten zeigen, wie der Fall eskalierte.

Bild: Schaad

Wahl mit Vorbehalten

Am Dienstag kam der 500-köpfige Senat der Zürcher Universität zusammen. Aus den Reihen der Professoren gab es einen Antrag, die Nominierung von Rektor Andreas Fischer für eine weitere Amtszeit zu verschieben, bis der Fall S. anständig gelöst sei. Der Antrag wurde in offener Abstimmung klar abgelehnt. Anschliessend sprach sich das Gremium in geheimer Abstimmung mit 60 Prozent Ja- zu 40 Prozent Nein-Stimmen dafür aus, Fischer für die Wiederwahl vorzuschlagen. Teilnehmer sprachen von einem «Schuss vor den Bug». Nächsten Montag trifft sich der Universitätsrat unter Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) zu einer Sitzung. Auch dort dürfte der Fall S. ein Thema sein. Die Wahl des Rektors durch den Universitätsrat soll am 31. Januar 2011 stattfinden.

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...


Klassischer kann ein Arbeitskonflikt nicht beginnen. Titularprofessor S., ein international renommierter Forscher und Mitherausgeber vieler führender Fachzeitschriften im Bereich Herz – Kreislauf, war seit Jahren als Oberarzt am Uni-Spital angestellt. Nach der Pensionierung seines langjährigen Chefs wurden mehrere Kliniken miteinander vereint. Es wurde ein neuer, auswärtiger Klinikdirektor eingesetzt, der die Organisation umkrempelte. Zwischen ihm und S. begann ein Kampf um Ressourcen: Räume, Geld und Personal.

S. leitete zwei Projekte, für die ihm der Nationalfonds insgesamt 800'000 Franken zugesprochen hatte. Für die Forschung konnte er laut Vertrag mit dem Uni-Spital 30 Prozent seiner Arbeitszeit aufwenden. Dazu hatte er die Zusage vom Spital für jährlich zusätzlich 100'000 Franken Forschungsgelder, vier Stellen, Räumlichkeiten und Geräte.

Konflikt eskalierte

Der Spitaldirektion gelang es nicht, den eskalierenden Konflikt einzudämmen. S. beklagte sich über die Verhaltensweisen des neuen Klinikchefs, fand bei der Spitaldirektion jedoch keinen Rückhalt. Als er verlangte, dass seine Abteilung verselbstständigt würde, lehnte sie den Antrag ab. Für diesen Fall hatte S. eine externe Untersuchung verlangt.

Weil sich lange nichts tat, ersuchte S. den kantonalen Ombudsmann um Hilfe. Im November 2008 betraute die Spitaldirektion einen externen Anwalt mit einer Administrativuntersuchung gegen den Vorgesetzten. Der Schritt sei «auf Eigeninitiative und nicht auf Druck des Ombudsmanns» erfolgt, betont die Spitaldirektion. In einem Brief des Ombudsmanns vom 19. Dezember 2008 an die Anwältin von S. heisst es indes: «Wie Sie wissen, habe ich bereits veranlassen können, dass eine formelle Administrativuntersuchung eingeleitet wird.»

Um die Untersuchung «in Ruhe durchführen zu können», wollte das Uni-Spital S. seines Amtes entheben. Der Ombudsmann übte Kritik und schrieb, mit der beabsichtigten Freistellung nehme die Spitaldirektion «Einfluss auf die Administrativuntersuchung»; sie nehme «deren Ergebnis vorweg». Er regte an, «weniger einschneidende Massnahmen zu prüfen». Die Intervention blieb jedoch fruchtlos: Am 13. Januar 2009 wurde S. von der Spitaldirektion seines Amtes enthoben, weil es anders nicht möglich sei, ehrliche Antworten von den Mitarbeitenden zu bekommen, solange S. am Uni-Spital arbeite.

Nicht alle konnten aussagen

Im Schlussbericht wurde der Vorgesetzte von den Vorwürfen entlastet. Zwar gebe es Konflikte, hiess es, aber kein Mobbing. «Ich glaube nicht», schrieb der untersuchende Anwalt in seinem Bericht, «dass die für Mobbingsituationen typische Verhärtung der gegenseitigen Positionen bereits erreicht ist». Allerdings liegt dem TA der Brief eines Arztes vor, der in der Untersuchung aussagen wollte, «wie unter der neuen Klinikleitung die wissenschaftliche Arbeit zunehmend eingeschränkt wurde». Der Arzt schrieb: «Ich hatte nachdrücklich darum gebeten, in dieser Sache angehört zu werden (...) Mir ist dann überraschenderweise mitgeteilt worden, dass ich einstweilen nicht zur Befragung zugelassen würde.»

S. wiederum erfuhr im Lauf der Untersuchung, dass sein Vorgesetzter, den er des Mobbings bezichtigte, gute Beziehungen zur Spitaldirektion unterhielt: Der Vorgesetzte benannte Gregor Zünd, Direktor Forschung und Lehre, mehrfach als Zeugen.

Betreuung an Dritte übertragen

Noch ehe der Schlussbericht vorlag, kündigte S. mit der Begründung, an eine erfolgreiche Weiterführung seiner Forschungstätigkeit sei unter diesen Umständen nicht mehr zu denken. Er wolle die Arbeit an den von ihm geleiteten Projekten an einer neuen Institution fortführen, seine 16 Doktoranden aber weiter betreuen. Daraufhin stellte ihn die Spitaldirektion mit Verfügung vom 30. Juni 2009 frei. Bereits Monate zuvor hatte sie die Betreuung der Doktoranden intern an Dritte übertragen, obwohl sich S. und Doktoranden dagegen von Anfang an gewehrt hatten.

Er rief den Spitalrat an, das Aufsichtsgremium über die Spitaldirektion, und rekurrierte gegen die Amtsenthebung. Der Spitalrat kam zum Schluss, es hätten keine ausreichenden Gründe für diese harte personalrechtliche Massnahme vorgelegen: «Es scheint unangemessen, jene Person freizustellen, die den Mobbing-Vorwurf erhoben hat, die also Opfer des Mobbings sein könnte. Es widerspräche dies dem Opferschutz.»

In der Folge untersuchte der Schweizerische Nationalfonds (SNF) den Fall. Er wertete das Vorgehen von Universität und Uni-Spital gegen S. als «umfassende Schädigung und Behinderung der Forschungstätigkeit». Beide Institutionen hätten die Regeln der wissenschaftlichen Integrität gebrochen, die Interessen von Doktorierenden geschädigt und die Publikation von Forschungsergebnissen behindert.

Harte Vorwürfe

Am 27. August 2009 schickte der Nationalfonds einen Brief an Gregor Zünd und hielt ihm vor, «dass die von Ihnen bestätigte Übertragung von Projektleitungen ohne Information und ohne Zustimmung durch den SNF eine klare Verletzung der rechtlichen Bestimmungen des SNF darstellt». Er warf Zünd vor, er habe zu Unrecht Geld von den Forschungskonten von S. abgebucht: «Belastungen der beiden Projektkonti waren ab dem 1. Februar 2009 durch den SNF nicht autorisiert und sind widerrechtlich. Die entsprechenden Ausgaben sind dem SNF zurückzuerstatten.»

Die Spitaldirektion sieht das anders. In einer «Richtigstellung» an die Adresse des TA auf die Artikel vom 4. und 6. Dezember schreibt sie: Mit dem Entscheid, einer Drittperson die Forschungsarbeiten von S. und die Betreuung seiner Doktoranden zu übergeben, hätten weder das Uni-Spital noch Gregor Zünd «rechtliche Vorgaben des Nationalfonds oder andere Rechtsnormen verletzt». Der vom Spital zu Hilfe gezogene Anwalt doppelte nach: Von einer «Kompetenzüberschreitung, einem Kompetenzmissbrauch oder einem anderen Regel- oder Gesetzesverstoss seitens Professor Zünd kann keine Rede sein».

Klares Gerichtsurteil

Gegen die Freistellung durch die Spitaldirektion, die Verweigerung einer Entschädigung und die Verdrängung aus den eigenen Forschungsprojekten klagte S. beim Zürcher Verwaltungsgericht. Mit Erfolg: In den Urteilen vom 22. September 2010 heisst es, S. sei durch «die Ausgestaltung des Vollzugs der Freistellung in seiner Persönlichkeit, dabei auch in seiner Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit und in seinen Urheberrechten verletzt» worden. «In der Verweigerung des Zugangs zu den Daten» liege «eine Verletzung der Fürsorgepflicht». Der Eingriff erscheine «alles andere als leicht, denn der Zugang zu Forschungsergebnissen gehört zum Kernbereich von Artikel 20 der Bundesverfassung». Das Uni-Spital habe S. nach der Freistellung überdies die an ihn adressierte Post verspätet zugestellt. Das Verwaltungsgericht sprach S. eine Entschädigung von drei Monatslöhnen zu.

Obwohl das Urteil rechtskräftig ist, ist die Spitaldirektion der Ansicht, sie habe «weder Urheberrechte verletzt» noch sei «eine solche Verletzung glaubhaft gemacht worden. Wir weisen diesbezügliche Vorwürfe daher in aller Form zurück.» S. habe «einen geregelten Zugang zu den relevanten Forschungsdaten» gehabt. Tatsächlich unterschrieben die Parteien am Obergericht einen Vergleich, der den Zugang zu einzelnen Daten vorschrieb. Allerdings widerrief ihn die Spitaldirektion nur Tage später.

«Wir nehmen unsere Aufsichtspflicht wahr»

Die Anwälte von S. haben es der Spitaldirektion diese Woche schriftlich untersagt, sich in der Öffentlichkeit weiterhin kritisch über S. zu äussern. Diese kritisiert deshalb dessen angebliches Fehlverhalten mit einer allgemeinen Formulierung: «Auch Forschende haben sich in einem Betrieb so zu verhalten, dass ein störungsfreies und produktives Zusammenwirken möglich ist.»

Spitaldirektorin Rita Ziegler will nicht sagen, welche Konsequenzen sie nach dem Verdikt des Nationalfonds, den Urteilen des Verwaltungsgerichts und der Kritik des Spitalsrats gezogen hat. Sie schickte stattdessen eine Richtigstellung und schaltete einen Anwalt ein.

Auf die Frage, ob die Aufsicht über die Spitaldirektion nicht eingreifen müsste, sagte der Generalsekretär des Spitalrats, Vital Zehnder, gestern: «Wir nehmen unsere Aufsichtspflicht wahr.»

Mittlerweile ist der Fall in Bern angekommen. Der grüne Zürcher Nationalrat Daniel Vischer hat eine Interpellation eingereicht. Er will vom Bundesrat wissen, welche Sanktionen im Fall S. gegen die Verantwortlichen von Uni-Spital und Universität verhängt wurden und welche Massnahmen ergriffen werden, um dem Forscher die Weiterführung seiner Projekte zu ermöglichen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 10.12.2010, 23:05 Uhr

11

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

11 Kommentare

Hans Ulrich Suter

13.12.2010, 10:03 Uhr
Melden

800 000 ist für den Nationalfonds ein extrem hoher Betrag und sollte eigentlich gar nicht gesprochen werden. Die Schweiz wird nur erfolgreich forschen können wenn alle involvierten finanziellen Mittel, inklusive Professorenlöhne, auf ein vernünftiges Niveau gesenkt werden. Wenn nicht, werden wir auch weiterhin (das ist ja jetzt wirklich nicht der einzige Fall) solche primitive Affentheater erleben Antworten


Ernst Bucher

11.12.2010, 09:19 Uhr
Melden

Ich teile als Wissenschaftler die Meinung des SNF,des Verwaltungsgerichtes, und des Aufsichtsrates, dass die Spitaldirektion grosses Unrecht begangen hat. Die Beschlagnahme von Forschungsgeldern eines Wissenschaftlers und Uebertragung an neuen Projektleiter kommt einem geistigen Diebstahl an S. gleich, denn er ist der geistige Vater der Forschungsideen und der Kredite. Plagiate sind strafbar!! Antworten



Zürich

Populär auf Facebook Privatsphäre

Lokalverzeichnis

Werbung

Umfrage

Am 17. Juni stimmen wir darüber ab: Würden Sie die Volksinitiative «Freie Schulwahl für alle ab der 4. Klasse» heute annehmen?




Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.