Auf dem Weg in den Kreissaal geblitzt: Polizei erlässt Busse
Von Peter Aeschlimann. Aktualisiert am 29.12.2011 41 Kommentare
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Woche 38: Ruhige Nächte gibt es da kaum mehr. Es könnte jeden Moment losgehen. Das Auto der Kollegin, ein japanischer Kleinwagen, steht vor der Wohnung im Kreis 5 bereit. Klaus I.* hat sich die Strecke zum Spital Zollikerberg eingeprägt. «Gute Nacht», sagt er jetzt zu seiner hochschwangeren Frau Bärbel. Es ist Mittwoch. In ein paar Tagen werde man die Geburt einleiten, hatte die Ärztin beim letzten Termin gesagt. Die 30-Jährige ist nervös, kann nicht schlafen.
Kurz nach Mitternacht steht Bärbel auf. Starke Wehen. In regelmässigen Abständen. Ein klares Zeichen. «Nehmen Sie eine Dusche, und kommen Sie dann zu uns», sagt die Frau am anderen Ende der Leitung. Klaus I. schnappt sich die Tasche, die seit zwei Wochen neben der Wohnungstür steht, und startet draussen den Toyota. Geplant war, via Bucheggplatz zu fahren. Die fortgeschrittene Tageszeit lässt nun aber eine schnellere Route übers Central zu, wo mit wenig Verkehr zu rechnen ist. Es ist 1.19 Uhr, als das Paar beim Kafi Schnaps in Wipkingen fotografiert wird. Mit exakt 59 km/h, wie es später im Brief der Stadtpolizei an die Besitzerin des Autos heissen wird. Busse wegen Überschreitens der zugelassenen Geschwindigkeit: 120 Franken. Fünf Stunden später, um 6.16 Uhr, bringt Bärbel I. im Spital Zollikerberg einen gesunden Sohn zur Welt. In den folgenden Tagen treffen Glückwunschtelegramme ein, viele Kärtchen und auch ein Einzahlungsschein.
«Kein Fehlverhalten»
Eine Kopie der Geburtsurkunde hat der stolze Vater deshalb an die Stadtpolizei geschickt, zusammen mit einem Schreiben, worin er sein Vergehen zugibt und erklärt. In ihrer Antwort von Mitte Dezember schreibt die zuständige Beamtin: «Es hat sich herausgestellt, dass Ihnen aufgrund der Umstände die Übertretung nicht als Fehlverhalten vorgeworfen werden kann.» Die auferlegte Busse werde deshalb annulliert.
Geht also in der Stadt Zürich straffrei aus, wer einen dicken Bauch vorzuweisen hat? Stapo-Sprecher Marco Cortesi verneint, sagt aber: «Ich bin sehr froh, dass in diesem konkreten Beispiel so entschieden wurde.» Es gelte wie immer der gesunde Menschenverstand. «Wir sind schliesslich keine Maschinen.» Könne eine gebüsste Person den Nachweis erbringen, dass es sich um einen medizinischen Notfall gehandelt habe, gebe es bei Ordnungsbussen bis maximal 120 Franken einen Ermessensspielraum. Auch bei Herzinfarkten zeige sich die Stadtpolizei kulant, da es sich dabei klar um Notfälle handeln würde. «Aber natürlich darf mit einer Verkehrsübertretung niemand in Gefahr gebracht werden», ergänzt Cortesi. Pro Jahr komme es nur ein paar wenige Male vor, dass eine Busse im Nachhinein aufgrund der Umstände annulliert werde.
Verliebte haben keine Chance
Weniger Herz als im geschilderten Fall hat die Stadtpolizei übrigens in Liebesangelegenheiten – und seien diese noch so verzweifelt. Keine Chance auf Milde haben laut Cortesi Personen, die auf dem Weg zum ersten Rendezvous im Stau stecken geblieben waren und danach Zeit gutmachen mussten.
Eine Schilderung der Umstände sparen können sich auch all jene, die auf keinen Fall ein wichtiges Vorstellungsgespräch verpassen wollten. Ebenfalls zur Kasse gebeten werden schliesslich Gastgeber, die eine wichtige Zutat für das Festmenü vergessen und sich deshalb ein Wettrennen mit dem Ladenschluss geliefert haben.
* Namen geändert (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 29.12.2011, 07:25 Uhr
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41 Kommentare
"Geht also in der Stadt Zürich straffrei aus, wer einen dicken Bauch vorzuweisen hat? - mal wieder typisch, diese Frage! Anstatt der Stapo mal ein Kränzchen für menschliches Verhalten auszustellen, wird schon wieder hinterfragt, ob dies den rechtens gewesen ist, oder ob es weitere zwingende Gründe gibt. Ist doch schön, wenn die Polizei mal zeigen kann, dass auch sie aus Menschen mit Herz besteht! Antworten

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