Auf dem Zivilstandsamt klickten die Handschellen
Von Maria Rodriguez. Aktualisiert am 10.02.2010
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Seit 18 Monaten sind Carla* und Souleymane* ein Liebespaar. Die 25-jährige Schweizerin und der 30-jährige Sans Papier aus Senegal wollten am 11. Februar heiraten. Im Vorfeld wurden die nötigen Papiere besorgt, Souleymane erhielt einen Pass. Trotzdem platzte die bevorstehende Hochzeit. Am 2. Februar ging das Paar auf das Zivilstandsamt der Stadt Zürich um den provisorischen Hochzeitstermin von morgen Donnerstag zu bestätigen. Mitten im Gespräch tauchten zwei Polizeibeamte auf: «Es war ein Riesenschock. Wir konnten uns nur kurz verabschieden. Mein Freund wurde mit Handschellen abgeführt. Ich dachte, das Zivilstandsamt sei da, um Leute zu verheiraten, nicht um die Eheschliessung zu verhindern», sagt Carla.
Auch Marc Spescha, Anwalt des jungen Paars, findet das Vorgehen der Behörden unverhältnismässig: «Meine Klienten wurden vom Zivilstandsamt in eine Falle gelockt. Das ist ein Verhalten gegen Treu und Glauben. Dass der Staat einen allenfalls einen illegalen Aufenthalt prüfen und ahnden will, beklage ich nicht. Aber deswegen darf das Grund- und Menschenrecht auf Eheschliessung nicht vereitelt werden und schon gar nicht auf diese hinterlistige Weise.»
Zivilstandsamt verteidigt Vorgehen
Roland Peterhans, Ko-Leiter Zivilstandsamt der Stadt Zürich, rechtfertigt dieses Vorgehen: «Wir wollen auf gar keinen Fall Ehen verhindern. Es sollen Ehen geschlossen werden, bei denen die Papiere echt sind und bei denen das geltende Recht nicht umgangen wird. In diesem konkreten Fall hatten wir Zweifel an der Echtheit der Identitätskarte. Wir liessen das Dokument von der Kantonspolizei überprüfen. Diese forderte uns nach der Überprüfung auf, ihr Bescheid zu sagen, wenn der Heiratswillige bei uns vorspreche.» Gemäss Spescha hätten die Behörden bei der Überprüfung der Papiere festgestellt, dass sie zwar echt seien, aber kein gültiges Visum enthielten. Deshalb habe man auf einen illegalen Aufenthalt geschlossen und, um den Sachverhalt aufzuklären, Souleymane verhaftet.
Für den Senegalesen ist es nicht die erste Verhaftung. Vor neun Jahren kam er aus einem westafrikanischen Land in die Schweiz, sein Asylgesuch wurde abgelehnt. Er tauchte unter und lernte im Sommer 2008 Carla kennen. Letzten Sommer wurde er bei einer Kontrolle im Tram festgenommen. Einen gültigen Fahrausweis hatte der 30-Jährige zwar dabei, als Sans Papier konnte er sich aber nicht ausweisen. Er wurde wegen illegalen Aufenthalts abgeführt und zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Liebespaar möchte trotzdem heiraten
Das Migrationsamt nahm ihn vor Verbüssung dieser Strafe in Ausschaffungshaft. Während dieser Zeit stellte sein Anwalt ein Gesuch zur Bewilligung des Aufenthalts zur Vorbereitung der Eheschliessung oder als Härtefall. Carla kümmerte sich parallel um die Beschaffung der Heiratspapiere und eines Passes für ihren Zukünftigen. Daraufhin wurde Souleymane, gestützt auf die hängigen Gesuche, nach 79 Tagen aus der Ausschaffungshaft entlassen. Im Moment sitzt er wegen des verbliebenen Restes der Freiheitsstrafe noch etwa eine Woche im Gefängnis.
Wenn immer möglich, besucht Carla ihren inhaftierten Freund. Auch wenn sie oft mit Vorurteilen zu kämpfen hat, weil ihr Freund ein westafrikanischer Sans Papier ist, ist sie von ihrem Liebsten überzeugt: «Souleymane war von Anfang an sehr offen und ehrlich. Wir haben eine gute Vertrauensbasis. Ich wusste, auf was ich mich einlasse.» An eine Hochzeit glaubt sie nach wie vor: «Wir lieben uns und wollen unsere Beziehung leben. An ein Aufgeben denken wir beide nicht.» Ein neuer Hochzeitstermin steht bereits fest. Ende Februar will sich das Liebespaar definitiv das Ja-Wort geben.
* Auf Wunsch des Paars werden hier nur die Vornamen aufgeführt. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 10.02.2010, 15:36 Uhr


































