Aus für «Gleis 9» beim Bahnhof Oerlikon
Aktualisiert am 30.07.2010 27 Kommentare
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Die Stadt Zürich und die beteiligten Parteien bedauern den Abbruch des Oerliker Wahrzeichens zwar. Aber aufgrund der «komplexen rechtlichen Situation und terminlicher Engpässe» sei es nicht gelungen, eine Lösung zu finden.
Unbestritten sei, dass die SBB für den Ausbau des Bahnhofs Oerlikon um die Gleise 7 und 8 mehr Platz brauche, heisst es in einer Mitteilung des städtischen Hochbaudepartementes von heute Freitag. Deshalb müsse das einstige Verwaltungsgebäude der Werkzeug- und Maschinenfabrik Oerlikon (MFO) weichen. Dies sei in den Sonderbauvorschriften Zentrum Zürich Nord so vorgesehen.
Gebäudeverschiebung findet nicht statt
Die Stadt hatte jedoch vor rund drei Jahren in einer Studie aufgezeigt, dass das 5600 Tonnen schwere MFO-Gebäude mit einer Verschiebung um 63 Meter gerettet werden könnte. Die Firma Swiss Prime Site, auf deren Boden das Gebäude zum Teil zu stehen gekommen wäre, hatte sich bereit erklärt, das 120-jährige Backstein-Gebäude als Wahrzeichen der Industriegeschichte Oerlikons zu retten. Sie wollte die Kosten für Verschiebung und Installation am neuen Ort übernehmen.
Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens durch das Bundesamt für Verkehr machte die ABB als Besitzerin des Gebäudes gegenüber der SBB Entschädigung geltend. Die SBB lehnte dies aufgrund des Rahmenvertrags aus den Sonderbauvorschriften ab.
Trotz «grosser Bemühungen» aller Beteiligten im Verlauf der letzten zwei Jahre habe nun keine Lösung gefunden werden können, wie die Stadt mitteilte. Das Gebäude muss nun abgebrochen und das Areal den SBB bis im Mai 2012 abgetreten werden. (cim/sda)
Erstellt: 30.07.2010, 15:34 Uhr
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27 Kommentare
Das ist eine Schande...man stelle sich vor, das Gebäude müsste einer Strasse weichen: Ein Aufschrei und Demonstrationen wären vorprogrammiert. Der öffentliche Verkehr und dessen Vertreter können sich demgegenüber offenbar alles leisten...auch den Abbruch eines in jeder Beziehung schutzwürdigen und historisch wertvollen Gebäudes. Wo bleibt da der Denkmalschutz? Antworten


































