M. H. arbeitete mit Filmstars – und bezieht 180'000 Franken Sozialhilfe
Als Drehbuchautor dick im Geschäft: M. H. betrog die Sozialhilfe um 180'000 Franken.
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Der heute 58-jährige M. H. ist als Medienberater tätig, seine zwei Jahre ältere Frau arbeitete als Dolmetscherin. So verdienten sie laut «Weltwoche» innert dreieinhalb Jahren exakt 225'721.75 Franken, die sie gegenüber dem Sozialamt verheimlichten. Gleichzeitig bezogen sie monatlich 4000 Franken Sozialhilfe. Der Gerichtspräsident rechnete den beiden gestern Mittwoch vor, sie hätten zusammen damit monatlich über 11'000 Franken verdient.
Anne-Marie Blanc, Bruno Ganz und Mathias Gnädinger
Der Mann war in den Neunzigerjahren Abteilungsleiter beim Schweizer Fernsehen, wie der «Blick» heute Donnerstag schreibt. Er schrieb ausserdem Drehbücher von Schweizer Filmen, in denen Schauspielergrössen wie Anne-Marie Blanc, Bruno Ganz und Mathias Gnädinger mitspielten.
Das Bezirksgericht Zürich hat den Schweizer Drehbuchautor und seine Frau zu bedingten Freiheitsstrafen beurteilt, den Mann zu 18 Monaten und die Frau zu neun Monaten. Der Fall war im Frühling letzten Jahres aufgeflogen, als die Geschäftsprüfungskommission des Zürcher Stadtparlaments nach wachsender öffentlicher Kritik an der damaligen Stadträtin Monika Stocker das städtische Sozialamt durchleuchtet hatte.
Wohnung für 4000 Franken
Am Gericht entstand der Eindruck von «Sozialfällen auf hohem Niveau»: Der Mann gab seine Verfehlungen unumwunden zu und gab als Tatmotiv an, er habe nicht ein Luxusleben angestrebt, aber für gute Lebensqualität sorgen wollen. Das Ehepaar hatte zeitweise für eine Stadtwohnung monatlich 4000 Franken Miete bezahlt. Die inzwischen vom Mann getrennt lebende Frau schob alle Verantwortung auf ihn. Sie habe alle Finanzangelegenheiten dem Mann überlassen.
Anklage verlangte zwei Jahre Freiheitsstrafe
Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung angeklagt. Für den Mann verlangte sie eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren, für die Frau eine solche von einem Jahr. Das Gericht kam bei den Urkundenfälschungen zu Freisprüchen und berücksichtigte die Geständnisse des Paars. Deshalb verhängte es bedingte Freiheitsstrafen von anderthalb Jahren für den Mann und von neun Monaten für die Frau. Der Verteidiger des Mannes hatte einen Freispruch verlangt. Der Anwalt der Frau wollte einen Schuldspruch, aber nur eine einmonatige Freiheitsstrafe akzeptieren. (vin/fsc/ap/sda)
Erstellt: 23.09.2009, 17:37 Uhr


































