Zürich

Beilmörder erneut vor Gericht

Aktualisiert am 26.11.2012 6 Kommentare

Der Fall des Vaters, der in Höngg seine 16-jährige Tochter erschlagen hatte, ist noch nicht abgeschlossen: Die Staatsanwaltschaft und der Beschuldigte fechten das Urteil an. Heute geht das Verfahren weiter.

1/13 Der Mordfall von Höngg im Zürcher Obergericht: Der Verurteilte und die Staatsanwaltschaft fechten das Urteil an.
Bild: Keystone

Tötungsdelikt in Höngg

   

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Der Vater, der im Mai 2010 seine 16-jährige Tochter mit dem Beil erschlagen hatte, wurde im April 2012 wegen Mordes zu 17 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil haben sowohl die Staatanwaltschaft als auch der Beschuldigte Berufung eingelegt. Der Berufungsprozess findet heute am Zürcher Obergericht statt.

Was bisher geschah

Mit 19 Beilhieben erschlug der aus Pakistan stammende Mann im Mai 2010 seine 16-jährige Tochter Swera in der Wohnung der Familie in Zürich Höngg. An jenem Tag wurde Swera eines geringfügigen Ladendiebstahls überführt und auf der Uraniawache von der Stadtpolizei festgehalten. Die Eltern holten ihre Tochter dort ab. Doch Swera verweigerte den Kontakt mit der Mutter, so dass der Vater mit ihr allein nach Hause fuhr. Swera kündigte an ausziehen zu wollen und begann ihre Sachen zu packen.

Ein Streit zwischen dem Vater und dem Mädchen entbrannte, wobei die 16-Jährige den Beschuldigten «unwiderlegbar beleidigte», wie es in der Anklageschrift heisst. Der Vater holte vom Balkon ein Beil und versteckte es im Elternschlafzimmer. Als die junge Frau in jenem Zimmer etwas suchte, schlug der Vater mit grosser Wucht auf ihren Hinterkopf. Mindestens 19-mal traf das Beil die junge Frau: zwölfmal mit der Schneide, siebenmal mit dem stumpfen Hinterteil. Danach platzierte der Vater das Beil auf dem Gesäss der Tochter, wusch sich die Hände, verliess die Wohnung, rief seine Frau an und sagte ihr, dass er die Tochter umgebracht habe. Eine Viertelstunde später informierte er die Polizei, die ihn an der Regensdorferstrasse unweit der Wohnung verhaftete.

Urteil: Mord

Zwei Jahre später, am 17. April 2012, spracht das Bezirksgericht Zürich das Urteil über den Beilmörder von Höngg: 17 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes. Zusätzlich musste der Verurteilte seiner Frau und zwei weiteren Töchtern eine Genugtuung von insgesamt 39'000 Franken bezahlen. Die Richter folgten damit über weite Strecken der Argumentation des Anklägers.

Der Mann hatte die Tötung seiner Tochter gestanden, wehrte sich aber gegen den ebenfalls aufgebrachten Vorwurf, er habe vor der Tat schon einmal versucht, Swera in der Badewanne mit einem Fön umzubringen. Dieser erste Tötungsversuch konnte auf Grund von widersprüchlichen Zeugenaussagen nicht belegt werden. Klar wurde jedoch, dass die familiäre Situation erheblich belastet war: Die Eltern waren mit der Erziehug ihrer Kinder überfordert, litten unter Depressionen, ihr zweite Tochter war fremdplatziert und Swera drei Wochen vor ihrem Todestag aus der Wohnung der Familie geflüchtet.

Kein Ehrenmord

Das Urteil lautet deshalb auf Mord, weil das Gericht es als erwiesen betrachtete, dass der Vater während des Streits beschlossen hatte, «seine Tochter mit dem Tod zu bestrafen». Der Verurteilte verübte eine «objektiv rücksichtslose Tat». Die Richter wiesen ausserdem darauf hin, dass es sich in diesem Fall nicht um einen tatsächlichen Ehrenmord handelte. Das psychiatrische Gutachten fand dafür keine Anhaltspunkte. Vielmehr sei es dem Täter darum gegangen, «erlittene Demütigungen zu bestrafen». Welche neuen Tatsachen der Verurteilte und die Staatsanschaft nun geltend machen wollen, wird der Berufungsprozess zeigen. Ein Urteil wird erst am späteren Montagabend erwartet. (mal)

Erstellt: 26.11.2012, 14:05 Uhr

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6 Kommentare

Margot Helmers

26.11.2012, 15:10 Uhr
Melden 31 Empfehlung 5

Was für eine blutrünstige, grauenhafte Tat! Solche "Methoden" entsprechen nicht der hiesigen Kultur, daher ist das ein klarer Fall von Ehrenmord. Ich hoffe er bekommt die Höchststrafe um ein Zeichen zu setzen! Wir sollten auch mal nachdenken und rechnen ob es besser wäre ein Gefängnis im Ausland wie z.B. Rumänien, Bulgarien unter CH - Aufsicht zu betreiben. Der Täter kostet uns hier Millionen.. Antworten


Anastasia Margarita Vaska

26.11.2012, 14:46 Uhr
Melden 31 Empfehlung 9

Kein Ehrenmord?!? Aber der Mann fühlte sich durch das (westliche) Leben seiner Tochter offenbar so in seiner Ehre verletzt, das er sie umbringen musste. Wenn das kein ehrenmord ist, was dann??? Antworten



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