Bezirksgericht verurteilt Prostituierte wegen Fürsorgebetrugs
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Eine angeblich mittellose 41-jährige Mutter aus Zürich hat während Jahren Fürsorgegelder in der Höhe von rund 383'000 Franken bezogen. Gleichzeitig verdiente sie Geld als Prostituierte und nahm Darlehen auf.
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte die Brasilianerin am Freitag wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen à zehn Franken.
Anklage hatte Freiheitsstrafe verlangt
Die Anklage, die eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten verlangt hatte, hatte der Frau auch Urkundenfälschung vorgeworfen. Diese stuften die Richter jedoch bloss als einfache schriftliche Lüge ein.
Die Angeklagte hatte ursprünglich gestanden, zwischen Februar 1998 und Oktober 2009 ununterbrochen Sozialhilfegelder bezogen zu haben. Dabei gab sie an, über keinerlei Einkommen zu verfügen.
Gleichzeitig arbeitete sie von Februar 1998 bis Januar 2007 als Prostituierte und verdiente in dieser Zeit rund 135'000 Franken. Dazu nahm sie zwei private Darlehen in der Höhe von 50'000 Franken auf. Zwei Sozialdetektive kamen der Frau im Herbst 2009 auf die Schliche.
Auf Freispruch plädiert
Vor Gericht widerrief die Angeklagte ihr Geständnis und liess ihren Anwalt auf vollen Freispruch plädieren. Dennoch hielten ihr die Richter das frühere Geständnis zugute. Ebenso bezogen sie die schwierige, gescheiterte Ehe sowie die angeschlagene Gesundheit der Angeklagten in die Urteilsfindung mit ein.
Die Stadt Zürich hatte Schadenersatz in der Höhe von über 188'000 Franken geltend gemacht. Diese Ansprüche verwies das Gericht auf den Weg des Zivilprozesses. (ske/sda)
Erstellt: 19.11.2010, 21:51 Uhr



