Zürich
Causa Mörgeli: Aufsichtskommission will noch keine Untersuchung einleiten
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Die zuständige kantonsrätliche Kommission will zum jetzigen Zeitpunkt keine aufsichtsrechtliche Untersuchung in der Causa Mörgeli einleiten. Die Kommission hat heute beschlossen, Ergebnisse anderer laufender Verfahren abzuwarten. Die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (ABG) des Zürcher Kantonsrates hat sich heute zum zweiten Mal mit Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) und Universitätsrektor Andreas Fischer getroffen.
Im Zentrum standen Antworten von Aeppli und Fischer auf Fragen der ABG zur Entlassung von Christoph Mörgeli als Oberassistent und Kurator des Medizinhistorischen Museums der Universität Zürich. Dies Antworten habe man «intensiv diskutiert», heisst es in einer Mitteilung der ABG von heute.
Kein Weisungsrecht
Die ABG habe noch «offene Punkte zu Führung und Abläufen geortet». Dennoch habe die Kommission einstimmig beschlossen, erst über weitere aufsichtsrechtliche Massnahmen zu entscheiden, wenn Ergebnisse aus dem Rechtsmittelverfahren bei der Rekurskommission der Hochschulen sowie zu den strafrechtlichen Abklärungen zur Amtsgeheimnisverletzung vorliegen.
Mörgeli war im September von der Universität entlassen worden. Als Gründe führt die Universität ungenügende Leistungen und illoyales Verhalten an. Mörgeli sieht sich jedoch als Opfer eines politischen Komplotts.
Die ABG hat – wie andere Kommissionen – kein Weisungsrecht. Sie kann Empfehlungen abgeben und mit parlamentarischen Vorstössen auf der politischen Ebene aktiv werden. Solche Empfehlungen werden jährlich öfters abgegeben. Meist werden sie ernst genommen und umgesetzt. (rbi/sda)
Erstellt: 08.11.2012, 18:38 Uhr


























