Zürich

Das Bier muss drinnen bleiben

Von Beat Metzler. Aktualisiert am 21.12.2010 45 Kommentare

Trinkt ein Gast nach Mitternacht draussen ein Bier, wird der Wirt gebüsst.

Draussen mit Stange und Glimmstängel: Diese Kombination ist nachts in Zürich verboten.

Draussen mit Stange und Glimmstängel: Diese Kombination ist nachts in Zürich verboten.
Bild: Keystone

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Wer sich in New York ein Bier zu seiner Zigarette gönnen will, darf das nur in den eigenen vier Wänden tun. Das Trinken von Alkohol ist auf den New Yorker Strassen verboten. Verlässt man eine Bar, um vor der Tür zu rauchen, bleibt die Bierflasche besser drinnen. Sonst droht eine saftige Busse.

Ähnliche Zustände haben sich auch in Zürich eingeschlichen, zumindest nach Mitternacht. In den letzten Monaten haben zahlreiche Barbetreiber Zettel an ihre Türen geklebt. Darauf verkünden kurze Sätze, die mit doppelten Ausrufezeichen enden, dass es verboten sei, nach 24 Uhr beim Rauchen Getränke nach draussen zu nehmen.

Neue Brisanz seit dem Rauchverbot

Die Wirte setzen um, was das Gastgewerbegesetz vorschreibt. Es untersagt Gastronomen, Gäste nach Mitternacht vor dem Lokal zu bewirten. Sämtliche Stadtzürcher Freiluft-Cafés müssen spätestens um 24 Uhr schliessen. Wer vor einer Bar ein Getränk aus dieser Bar trinkt, gilt als deren Gast, auch wenn er das Glas eigenhändig nach draussen trägt. Diese Regel existiert seit langem. Nur hat sie vor Einführung des Rauchverbots niemandem gestört. Doch seit dem 1. Mai drängen sich die Raucher unter freiem Himmel am liebsten mit dem Bierglas in der Hand. Dies hat der Vorschrift neue Brisanz verschafft.

Die Stadtpolizei ist bestrebt, das nachmitternächtliche Bewirtungsverbot durchzusetzen, sagt Polizeisprecher Marco Bisa. Bei einer Anzeige oder eigenen Feststellungen wird in solchen Fällen mit der verantwortlichen Person Kontakt aufgenommen, sagt Bisa. Zuerst suchten die Polizisten das Gespräch. «Wir gehen verhältnismässig und mit Augenmass vor.» Weigert sich ein Wirt mehrmals, die Gäste nach drinnen zu bitten, könne es zu einer schriftlichen Verzeigung kommen. Im laufenden Jahr hat die Polizei «ein paar Dutzend Mal» zu diesem Mittel gegriffen. Die Höhe der Busse für das Draussen-Bewirten bestimmt das Stadtrichteramt.

«Es braucht einen Türsteher»

Es sei schwierig, ständig zu kontrollieren, ob die Getränke auf dem Tisch bleiben oder nicht, sagen mehrere angefragte Wirte. Manche Gäste hielten sich auch nach mehreren Ermahnungen nicht daran, weil für sie Rauchen und Alkoholtrinken einfach zusammengehöre. Sie deuteten das Verbot als eine unzumutbare Bevormundung. «Ab einer bestimmten Lokalgrösse braucht es einen Türsteher, der das Verbot durchsetzt», sagt Koni Frei, Mitbetreiber verschiedener Lokale im Kreis 4. Früher habe das Gesetz die Anwohner vor Lärm geschützt, sagt ein anderer Barbetreiber. Heute nütze es nichts mehr, da die Raucher sowieso nach draussen müssten. Der einzige Vorteil sei vielleicht, dass sie ohne Getränk schneller ins Lokal zurückkehrten. Tatsächlich hat das Rauchverbot vor allem während des Sommers einen «leichten Anstieg» der Lärmklagen bewirkt, wie Polizeisprecher Marco Bisa sagt. Derzeit nähmen die Klagen über laute Raucher wieder ab, wohl wegen der kalten Temperaturen.

Aschenbecher an Hauswänden

Ein anderer Paragraf aus dem Gastronomiegesetz ist schon früher mit dem Rauchverbot kollidiert. Wirte müssen nach Mitternacht alle Möbel vor ihrem Betrieb verräumen. Dies schliesst auch Aschenbecher mit ein. Was wiederum zu einer Sauerei vor gewissen Lokalen führte. In dieser Frage hat sich ein Kompromiss durchgesetzt. «Wir tolerieren Aschenbecher, sofern sie den öffentlichen Raum nicht verstellen», sagt Marco Bisa. Wirte bestätigen, dass die Polizei Aschenbecher, die auf Fenstersimsen stehen oder an die Wand geschraubt sind, nicht beanstande.

Wer in Zürich spätnachts nicht ohne Flüssigkeitszufuhr rauchen will, muss also künftig in Fumoirs ausweichen. Oder man nimmt eine Bierdose von zu Hause mit und trinkt diese vor der Bar. Dies ist weiterhin erlaubt, da Zürich kein nächtliches Alkoholverbot für den öffentlichen Raum kennt. Anders als in Städten wie Chur ist ein solches auch nicht geplant. Zur Diskussion stehen lediglich Verkaufsverbote im Umfeld von «Hochrisiko»-Fussballspielen. Über diese umstrittene Regelung wird der Gemeinderat Anfang 2011 erneut diskutieren. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 20.12.2010, 22:36 Uhr

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45 Kommentare

Simon Sieber

21.12.2010, 10:34 Uhr
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@Buxtorf zum Glück haben die Zürcher Wähler derart weise entschieden und den Nichtraucherschutz entsprechend gestaltet. Sonst hätten wir Verhältnisse wie in Österreich und dort ist überhaupt niemand mit dem Gesetz zufrieden (sowohl Contra wie auch Pro). Funktionieren kann nur eine strikte Lösung (siehe Bayern und St.Gallen). Dort sind sogar die Raucher zufrieden und glücklich. Antworten


karin müller

21.12.2010, 13:18 Uhr
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auf den rauchern wird nach wie vor rumgehackt. man wird noch in zehn jahren gründe (er)finden, weshalb die raucher an allen gesellschaftlichen und gesundheitlichen problemen schuld sind. warum verbieten wir nicht gleich den alkohol, das autofahren, das fliegen, bungee-jumping und alles, was dreck macht und gesundheitliche schäden verursachen könnte? oder schaffen wir doch gleich das LEBEN ab! Antworten



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