Zürich
«Das Geschäftsmodell Prostitution funktioniert auf dem Strichplatz besser»
Interview: Tina Fassbind. Aktualisiert am 26.11.2012 17 Kommentare
Spricht für die Beratungsstelle Flora Dora: Michael Herzig, Vizedirektor der Sozialen Einrichtungen und Betriebe der Stadt Zürich und Bereichsleiter Sucht und Drogen. (Bild: TA)
Die Neuerungen in der Prostitution
Im August 2013 soll der schweizweit erste Strichplatz mit Sexboxen in Altstetten eröffnet werden. Auf diesen Zeitpunkt hin wird auch der neue Strichplan in Kraft gesetzt: Prostitution ist dann nur noch auf dem Strichplatz, im Niederdorf und in der Brunau erlaubt. Der Strassenstrich am Sihlquai und andere Strassenstrichzonen werden aufgehoben. Am 1. Januar 2013 wird auch die Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) vollständig in Kraft treten. Sie regelt insbesondere das Bewilligungsverfahren für die Strassen- und die Salonprostitution. Das Bewilligungsverfahren für den Strassenstrich sieht unter anderem Ticketautomaten vor. Pro Arbeitstag – also zwischen 19 und 5 Uhr – ist eine Gebühr von fünf Franken zu bezahlen. Ein Teil der PGVO ist bereits seit Juli 2012 in Kraft. Freier können seither verzeigt werden, wenn sie sexuelle Dienstleistungen ausserhalb des zugelassenen Zonen in Anspruch nehmen. Die entsprechende Busse beträgt 450 Franken. (SDA)
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Die Frauenberatung Flora Dora wird per 1. Januar 2013 mit allen Prostituierten ein obligatorisches Informations- und Beratungsgespräch führen. Wie muss man sich das vorstellen?
Wir sind durch die Prostitutionsgewerbeverordnung dazu verpflichtet, die Frauen über ihre Rechte und Pflichte zu informieren. Wir klären sie darüber auf, wie sie die Stadt beispielsweise medizinisch und sozial unterstützt, und halten auch fest, was wir von ihnen im Gegenzug erwarten.
Und was wird von den Prostituierten erwartet?
Dass sie Rücksicht nehmen auf die übrigen Stadtbewohner, dass sie nicht ausserhalb der erlaubten Strichzonen anschaffen und dass sie anfallenden Müll selbst entsorgen. Uns geht es primär darum, dass diese Frauen möglichst selbstständig und selbstbestimmt arbeiten können. Das erste Gespräch verstehen wir aber auch als einen Einstieg in ein Vertrauensverhältnis. So können wir rascher Massnahmen einleiten, wenn wir feststellen, dass Probleme auftauchen oder bestehen – zum Beispiel Menschenhandel. Eine formelle Prüfung, ob die Frauen tatsächlich selbstständig und selbstbestimmt anschaffen, ist nicht Gegenstand des Bewilligungsverfahrens gemäss Prostitutionsgewerbeverordnung.
Die Frauen arbeiten in den meisten Fällen nur gerade drei Monate lang als Prostituierte in Zürich. Wie kann man in einer so kurzen Zeit Vertrauen schaffen?
Wir sehen die Frauen zurzeit sehr häufig, fast täglich. Also können wir durchaus unsere Botschaften übermitteln. Es geht dabei auch darum, ihnen die Unterstützungsmöglichkeiten in ihren Herkunftsländern darzulegen, bevor sie wieder zurückkehren. Wir sind vor zwei Jahren eine Partnerschaft mit Ungarn eingegangen und können die Frauen nun direkt an die zuständigen sozialen Einrichtungen vermitteln. Das ist zwar aufwendig, aber so geht unsere Arbeit über die reine Schadensbegrenzung und Krisenintervention hinaus.
Aufwendig ist wohl auch die Kommunikation mit den Prostituierten: Die meisten sprechen kein Deutsch.
Wir haben dazu Mitarbeiterinnen, die neben Deutsch auch Ungarisch können. Ausserdem setzen wir im Bedarfsfall eine Dolmetscherin ein. Viele von uns haben zudem durch den täglichen Kontakt mit den Prostituierten ein paar Worte Ungarisch gelernt. Und die Frauen lernen auch Deutsch: Unsere Mitarbeiterinnen bieten Deutschkurse im Flora-Dora-Bus an.
Wo orten Sie die grössten Probleme bei der Umsetzung der neuen Massnahmen?
Wir versuchen, ein sehr komplexes System zu regulieren, bei dem neben den verschiedenen Akteuren der Stadt auch der Kanton und der Bund mitreden. Die Massnahmen müssen aus einem Guss kommen. Es darf keine Zielkonflikte geben. Das ist eine grosse Herausforderung. Es gibt auch Aspekte, die wir nicht beeinflussen können – beispielsweise die Zuhälter. Wir versuchen also, das Gesetz des Dschungels durch ein Gesetz der Stadt zu ersetzen.
Wird durch die Neuregulierung die Gefahr der Verdrängung der Prostituierten aus der Stadt in die Region nicht vergrössert?
Nein, der Strassenstrich am Sihlquai wird als Ganzes verschoben. Die Frauen werden nicht verdrängt, sondern einfach an einen anderen Ort gebracht. Wir wollen aber die Gaffer und die Belästiger, die keine Freier sind, vertreiben. Das ist auf dem Strichplatz möglich – unter anderem, weil man dort nicht mehr zu Fuss hingehen kann.
Glauben Sie, dass die Prostituierten den Strichplatz nutzen werden?
Wir können da natürlich nur spekulieren. Einiges können wir steuern, aber nicht alles. Allerdings kennen wir die Abläufe im Sexgewerbe relativ gut und können daher den Strichplatz so attraktiv wie möglich für die Prostituierten und die Freier einrichten. Die Frauen sind dort besser vor Übergriffen geschützt. Für sie muss es sich aber vor allem finanziell auszahlen. Und das wird es, denn die Wegzeiten fallen weg. Sie können mehr Freier bedienen. Das Geschäftsmodell Prostitution funktioniert auf dem Strichplatz also besser als am Sihlquai.
Und die Freier? Können sie auch nach Altstetten verschoben werden?
Dazu kann ich nur sagen, dass die Nachfrage auch dort sein wird, wo sich das Angebot befindet.
Dürfen eigentlich auch Männer in den Strichboxen anschaffen?
Nein. Auf dem Strichplatz wird nur arbeiten, wer davor auf dem Strassenstrich zu sehen war. Der Männerstrich ist viel verdeckter – und daran wird mit den neuen Massnahmen nichts geändert.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 26.11.2012, 15:06 Uhr
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17 Kommentare
Von einer solchen städtischen "Wirtschaftsförderung" können andere Branchen nur träumen! Skandalös, dass die selbstständige Tätigkeit im Bewilligungsverfahren nicht überprüft wird! Das Sexboxen-Experiment wird trotzdem in die Hose gehen. Entweder man verbietet den Strassenstrich generell, oder die Roma-Zuhälter werden ihr Geschäft an weniger institutionalisierte Orte wie die Brunau verschieben. Antworten
Besteht eine Rechtsgrundlage für das Verbot den Strichplatz zu Fuss zu betreten? Wohl kaum! Und ebenso besteht kaum Rechtsgrundlage, dass eine Frau mit einem Kunden das Boxen-Areal nicht verlassen darf. Eine Frau und ein Freier können sich ja z.Bsp. dort treffen und dann zu dem Kunden oder zur Frau nach Hause fahren, dies ist legal. Die Stadt bewegt sich mit diesen Regeln auf sehr dünnem Eis. Antworten

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