«Das stinkt zum Himmel»
Von Tina Fassbind. Aktualisiert am 12.01.2011 26 Kommentare
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«Ein schwarzer Tag und eine Ohrfeige an die Adresse der Gerechtigkeit!», «Unglaublich, einfach unglaublich!», «Es ist wie im Mittelalter» – bei den Leserinnen und Lesern von Tagesanzeiger.ch ist die Empörung über die Verurteilung der beiden Whistleblowerinnen des Zürcher Sozialdepartementes wegen Amtsgeheimnisverletzung gross.
Eine Mehrheit erachtet das Urteil als nicht gerechtfertigt. So will Leser Oliver Roth wissen, wieso Margrit Zopfi und Esther Wyler verurteilt werden, «während Nationalräte wie Brunner und Co. einfach so rausplaudern, was in der vertraulichen Sitzung geschehen ist». Edith Habermann vergleicht den Fall sogar mit dem Urteil gegen den russischen Oligarchen Michail Chodorkowski. «Wieso wird Monika Stocker nicht juristisch verfolgt? Das stinkt zum Himmel.»
Sogar sexuelle Übergriffe wurden nicht ernst genommen
Leser Marc Winter wirft den Richtern «Unkenntnis der Realitäten in Organisationen» vor. Er habe selbst erlebt, wie unliebsame Dinge unter den Teppich geschoben wurden, weil die Verantwortlichen die Probleme nicht anpacken wollten. Auch Peter Bachener schildert seine eigenen Erfahrungen als Whistleblower. «Mein Vorgesetzter machte Sachen, die nicht gingen. Alle wussten davon, alle schauten weg, weil sie Angst um ihren Job hatten und es ‹sie ja nichts anging›», so Bachener. Er habe daraufhin die Vorfälle gemeldet und durfte «als Dank» danach gehen. «Was hab ich daraus gelernt? Mund halten, weg schauen, nichts sagen. Schlimm, aber wahr.»
Nathalie Meier hat laut eigenen Angaben in ähnlichen Institutionen gearbeitet wie Zopfi und Wyler. Und sie habe auch ähnlich schlechte Erfahrungen gemacht. «Selbst bei sexuellen Übergriffen wurde man teilweise nicht ernst genommen», schreibt sie. «Die beiden Frauen hatten keine andere Wahl.»
«Die Ordnung und Gerechtigkeit ist wieder hergestellt»
Unter den Kommentarschreibern befinden sich allerdings auch solche, die den Gang der Frauen an die Medien scharf verurteilen. Pius Müller ist der Meinung, die beiden hätten einen Bundesrat per Einschreibbrief informieren können. «So ein Brief wird in jedem Fall geöffnet und bearbeitet. Einen Versuch wäre es sicher Wert gewesen», schreibt er.
Hans Maurer wiederum betont, dass sich Margrit Zopfi und Esther Wyler wie alle anderen ans Gesetz halten müssen. «Es gibt verschiedene Dienststellen, an die man sich hätte wenden können – das wurde nicht gemacht! Wo kämen wir hin, wenn jede und jeder das Recht einfach selbst in die Hand nähme?» Auch Habib Ameur ist zufrieden, dass «die Ordnung und Gerechtigkeit im Justizsystem» mit dem gestrigen Urteilsspruch wieder hergestellt ist. «Es zeigt, dass das Gericht unparteiisch ist und sich nicht von den Medien beeinflussen lässt.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 12.01.2011, 12:38 Uhr
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26 Kommentare
Es lebe das Täterschutzgesetz! Wenn der Missbrauch im Sozialamt angeprangert wird, erhält das Sozialamt Recht. Das Obergericht schützt also die Delinquenten. Souhäfeli, Soudeckeli. Margrit Zopfi und Esther Wyler hätten einen Preis verdient, das Obergericht einen Kaktus. Antworten



