Zürich

Dem Mob ausgeliefert gewesen

Von Thomas Hasler. Aktualisiert am 14.02.2012 49 Kommentare

Ein angeblicher Hooligan, der von der Polizei mit Bild via Internet gesucht wurde, ist vom Bezirksgericht Zürich freigesprochen worden. Eine Genugtuung für den Internetpranger wurde ihm aber verweigert.

Nach dem Ausbrechen der Tumulte gibt es kein Ausweichen mehr: Ausschreitungen am 11. Mai 2011 im Letzigrund vor dem Spiel FC Zürich gegen FC Basel.

Nach dem Ausbrechen der Tumulte gibt es kein Ausweichen mehr: Ausschreitungen am 11. Mai 2011 im Letzigrund vor dem Spiel FC Zürich gegen FC Basel.
Bild: Nicola Pitaro

Artikel zum Thema

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...


Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Es waren die schwersten Ausschreitungen in der jüngeren Zeit, die sich am 11. Mai 2011 im Vorfeld des Hochrisiko-Spiels FC Zürich gegen FC Basel ereigneten. FCB-Anhänger stürmten durch den Gästeeingang, beschädigten drei Essensstände, plünderten die Kasse und zerstörten Lavabos im WC des Gästesektors. Eine Gruppe von 50 bis 100 gewalttätigen Fans ging mit Stangen, Steinen, Flaschen und anderen Wurfgeschossen auf die Delta-Sicherheitsleute und die Polizei los. Gemäss Polizeiangaben wurden zehn Personen leicht verletzt. Der Sachschaden, von der Polizei zuerst auf 150'000 Franken geschätzt, belief sich auf über 90'000 Franken.

Die Polizei, die über gutes Bild- und Videomaterial verfügte, suchte via Internet nach den mutmasslichen Straftätern. In der Bildergalerie zu sehen war auch ein 32-jähriger Metzger aus dem Kanton Baselland. Er war einer von 13 FCB-Fans, die identifiziert werden konnten – was keine grosse Kunst war, weil der Metzger sich sofort selber bei den Behörden meldete.

«Man konnte nirgendwohin»

21 Verfahren eröffnete die Staatsanwaltschaft nach den Ausschreitungen. «8 geständige Randalierer» wurden inzwischen mit einem Strafbefehl bedacht, wie Staatsanwalt Edwin Lüscher am Donnerstag gegenüber «20 Minuten» sagte. Auf das Angebot, die Angelegenheit per Strafbefehl (bedingte Geldstrafe von 8400 Franken) aus der Welt zu schaffen, ging der 32-Jährige allerdings nicht ein. Er, der seit Kindertagen Spiele des FCB besucht, war sich keiner Schuld bewusst. Mehr noch: Er verabscheue die sich häufenden Gewaltexzesse an Fussballspielen, erklärte er.

So wurde aus dem verhinderten Strafbefehl eine Anklageschrift. Ein aktives Handeln in Form von Gewalttätigkeiten oder Köperverletzungen oder Sachbeschädigungen wurde ihm nicht vorgeworfen. Aber: «Der Beschuldigte war mitten unter den gewaltausübenden Personen, bewegte sich freiwillig mit dieser Gruppe hin und her und war somit ein Teil dieser gewalttätigen Zusammenrottung», heisst es in der Anklage. Der Strafantrag lautete auf eine bedingte Geldstrafe von 8400 Franken.

Gestern Montag schilderte der 32-Jährige dem Gericht die damalige Situation. Als die Tumulte losbrachen, habe er nicht ausweichen können. Der Weg nach vorne ins Stadion sei ebenso versperrt gewesen wie der Weg zurück zum Ausgang. «Man konnte nirgendwohin. Ich stand an der Wand, während der Mob hin und her wütete. Alles war voll Tränengas. Und die Tumulte wurden immer grösser. Ich wüsste nicht, was ich dort falsch gemacht habe.»

Genugtuung verweigert

Auch sein Verteidiger bekräftigte, dass der Metzger «gezwungen war, im Korridor zu warten», weil die Zu- und Ausgänge versperrt waren. Es könne keine Rede davon sein, dass sich sein Mandant freiwillig in und mit der Gruppe bewegt habe, wie es die Anklage behaupte. Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass er die Gewalttätigkeiten in irgendeiner Form unterstützt oder auch nur gebilligt habe.

Das Bezirksgericht fällte nach kurzer Beratung einen Freispruch. Bezogen auf den Beschuldigten sehe man auf den Fotos «so gut wie nichts». Und auf der Videosequenz sei bloss zu erkennen, dass der Mann eine «Wegwärts-Bewegung» mache – weg vom Mob. Angesichts der damaligen örtlichen Verhältnisse sei «gar keine Ausweichmöglichkeit» vorhanden gewesen. Dass er Teil der gewalttätigen Zusammenrottung gewesen sei, sei zwar offensichtlich. Dass er sich aber freiwillig im Mob aufgehalten habe, sei «nicht erstellt». Ein kleines Indiz stützte die friedlichen Absichten des 32-Jährigen: Er trug einen Kapuzenpulli, hatte die Kapuze aber nicht über den Kopf gezogen.

Der Verteidiger hatte neben dem Freispruch auch eine Genugtuung von 1000 Franken verlangt. Schliesslich sei der FCB-Fan mit Bild im Internet an den Pranger gestellt worden. Das Gericht verweigerte eine Genugtuung. Eine solche gebe es nur bei einer «besonders schweren Verletzung in der Persönlichkeit». Die öffentliche Blossstellung als mutmasslicher gewalttätiger Fussballhooligan genügt dafür offenbar nicht.

In der Hooligan-Datenbank

Mehr als die entgangene Genugtuung dürfte den 32-Jährigen stören, dass ihm die Polizei ein Rayonverbot bis Juli 2012 auferlegte und vor allem, dass ihm der FC Zürich ein Stadionverbot erteilte, das schweizweit und bis Oktober 2013 gilt. Beide Massnahmen waren verhängt worden, bevor über Schuld oder Unschuld des Metzgers entschieden war. Damit gehört er zu jenen 1210 Personen, die per Ende Januar in der Hooligan-Datenbank des Bundesamtes für Polizei registriert sind. Wird der Freispruch rechtskräftig, wird er die Löschung aus der Datenbank beantragen können. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 14.02.2012, 07:13 Uhr

49

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

49 Kommentare

maja naef

14.02.2012, 08:32 Uhr
Melden 57 Empfehlung

Die Löschung aus der Datenbank soll gefälligst das Gericht veranlassen und nicht der falsch Angeschuldigte. Antworten


Silas Arn

14.02.2012, 07:45 Uhr
Melden 46 Empfehlung

Ich bin absolut gegen Gewalt bei Fussballspielen. Aber, dass man ohne rechtskräftige Verurteilung in einer Datenbank von "kriminellen" gespeichert werden kann, hat mit Demokratie nichts zu tun. Wo bleibt denn die Unschuldsvermutung? Antworten



Zürich

Populär auf Facebook Privatsphäre

Lokalverzeichnis

Werbung

Umfrage

Am 17. Juni stimmen wir darüber ab: Würden Sie die Volksinitiative «Freie Schulwahl für alle ab der 4. Klasse» heute annehmen?




Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.