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Der Amtsschimmel und die Luftballone

Eine buntes Fest fürs Klima hätte es werden sollen – nun droht der Zürcher Klima-Aktionstag unter einem dreiseitigen Auflagenkatalog zu ersticken.

Wenn der Amtsschimmel wiehert: Auf der Bäckeranlage dürfen keine Ballone steigen.

Wenn der Amtsschimmel wiehert: Auf der Bäckeranlage dürfen keine Ballone steigen. (Bild: Keystone)

Auch in Zürich geplant: Riesiges Menschenbild, mit dem auf den Malediven weniger Kohlendioxid in der Atmosphäre gefordert wird.

Auch in Zürich geplant: Riesiges Menschenbild, mit dem auf den Malediven weniger Kohlendioxid in der Atmosphäre gefordert wird.

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350 Teilnehmer, ein gemeinsam gestaltetes Rahmenprogramm mit kreativen Aktionen, musizierende Teilnehmer, ein Massen-Ballonstart und ein übergrosses menschliches Gemälde – so hat sich Peter Vogelsanger die Zürcher Ausführung des Internationalen Klima-Aktionstag am 24. Oktober von 14 bis 17 Uhr vorgestellt. Spontan mit Freunden auf die Idee gekommen, reichte er das Bewilligungsgesuch für eine Demonstration auf der Bäckeranlage vor zwei Wochen ein.

Die Stadtpolizei bewilligt die Durchführung, macht aber strenge Auflagen. Die Bewilligung wird von 25 Artikeln auf drei Seiten begleitet, in denen detailliert steht, was die Organisatoren zu tun und zu lassen haben, damit der Klimatag geordnet über die Bühne geht: Ballone dürfen die Teilnehmer nicht steigen lassen, musikalische Darbietungen sind untersagt und Spendensammeln ist verboten.

Manche der Auflagen muten kurios an: Der Kreischef der Stadtpolizei in Art. 2.7 verfügt, dass im Boden keine Verankerungen angebracht werden dürfen. Nur eine Zeile tiefer, unter Art. 3.1 verlangt die Baubehörde, dass Fahrnisbauten ausreichend standfest sind, zum Beispiel durch Verankerungen oder Abspannungen.

Ballone bleiben hängen

Polizeisprecherin Judith Hödl erklärt, dass dem Klimatag keine Auflagen gemacht worden seien, die nicht auch bei anderen Demos zur Anwendung kämen. Weil die Demonstration auf der Bäckeranlage stattfinden soll, wurde auch Grün Stadt Zürich beigezogen, die das Ballon-Verbot verfügte. Aufsteigende Ballone könnten in den Ästen der Bäume hängen bleiben und müssten von Baumkletterern aufwendig entfernt werden.

Vogelsanger ist enttäuscht: «Wir haben uns das als friedliche Aktion der Zivilgesellschaft vorgestellt. Nun wird der Anlass illegalisiert.» Eine organisierte Spendensammlung hat er nicht geplant, wohl aber einen Topf, in den Symphatisanten einen Beitrag zur Deckung der Unkosten hätten legen können. Nun wird Vogelsanger die Bewilligungsgebühren selbst übernehmen – diese betragen 279.50 Franken. (cal)

Erstellt: 23.10.2009, 16:39 Uhr

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2 Kommentare

Dante Simonitto

27.10.2009, 15:18 Uhr
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Gemäss VWL sind Standpunkte rechts von der Mitte weniger ehrlich. Selbst das liberale Manifest ist weniger menschenverachtend als die heutige Realität. Eine grünliberale Sozialdemokratie macht mehr Sinn. Freiheit ist das Gegenteil von Sicherheit. Will das die Bevölkerung in der Schweiz? Wir haben eine Verantwortung gegenüber unseren Kindern und auch gegenüber unserem Lebensraum Erde!!! Antworten


Daniel Schwab

26.10.2009, 14:41 Uhr
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Es wird langsam Zeit dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger einsehen, dass die FDP mit Ihrer Forderung nach weniger Staat und mehr Freiheit richtig liegt. Die FDP ist die Partei, welche solche Fragen im Gemeinderat thematisiert - leider immer noch ganz alleine. Bald sind Gemeinderatswahlen und Sie können entscheiden ob das geändert werden soll oder so bleibt. Daniel Schwab Antworten



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