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Der Fall Bono, Teil III: Das Schwarzpeter-Spiel

Ein Autounfall im Jahr 2002 ruiniert die Gesundheit der Zürcher Rechtsanwältin Caroline Bono. Ihre Annahme, zumindest gut versichert zu sein, entpuppt sich als Illusion.


Die Akten über die Auseinandersetzungen um Caroline Bonos Unfall türmen sich mittlerweile zu einem hohen Berg.

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Nach herkömmlichen Kriterien war Caroline Bono gut versichert. Sie hatte eine Unfall- und Krankentaggeldversicherung sowie eine Unfallzusatzversicherung bei der Zürich abgeschlossen. Bei der Generali hatte sie fürs Auto eine Insassenversicherung. Die Pensionskasse Columna sollte im Falle einer Invalidität einspringen. Und die fehlbare Lenkerin, die im November 2002 beim Bürkliplatz in Bonos Wagen krachte, genoss den Haftpflichtversicherungsschutz der Zürich. Bei so vielen Policen konnte eigentlich nichts mehr schiefgehen. Zumal Bono keine Schuld am Unfall trug: Sie stand mit ihrem Chrysler Voyager ahnungslos in einer Kolonne vor einem Rotlicht, als sie von hinten gerammt wurde.

Mit dem Knall geht auch Bonos viel versprechende Karriere als Anwältin und Uni-Dozentin abrupt zu Ende. Sie verliert ihren Job, kann nicht mehr für die Kosten ihres Haushalts mit vier Kindern aufkommen und landet schliesslich beim Sozialamt. Was aber tun die Versicherungen?

Unfall- und Krankentaggeld: Die Zürich zahlt Bono zuerst ein niedrig bemessenes Unfalltaggeld. Nach neun Monaten stoppt sie die Zahlungen mit der Begründung, es könne keine namhafte Besserung ihres gesundheitlichen Zustands mehr erwartet werden (Bono ist damals zu 100 Prozent arbeitsunfähig, heute kann sie wieder täglich 3 bis 4 Stunden arbeiten).

Statt der Unfalltaggelder zahlt die Zürich nun Krankentaggelder, wieder zu einem tiefen Ansatz. Nach drei Monaten stellt sie die Zahlungen zehn Monate lang ohne Begründung ein, was Bono in zusätzliche Schwierigkeiten bringt. Erst auf Druck zahlt die Zürich die mittlerweile geschuldeten 30 000 Franken nach.

Die Auffassung der Zürich, wonach nicht der Unfall zu Bonos gravierenden Beschwerden geführt habe, sondern der Stress als getrennte Ehefrau, Mutter und voll berufstätige Juristin, wird erstinstanzlich vom Zürcher Sozialversicherungsgericht und später vom Eidgenössischen Versicherungsgericht geteilt. Beide Instanzen stützen sich auf das biomechanische Gutachten, welches die Zürich erstellt hat. Die dem Gutachten zugrunde liegenden Fotos, welche die Zürich 31 Tage nach dem Unfall aufgenommen hat, zeigen am Fahrzeug der fehlbaren Lenkerin nur minimale Schäden. Die Wucht des Aufpralls sei gering gewesen, schliessen der Gutachter und die Gerichte daraus. In Bonos Erinnerung hatte der Wagen eine stark verbeulte Front und eine aufgeworfene Kühlerhaube. Es gelingt ihr jedoch nicht, den Verdacht der Manipulation zu erhärten. Damit ist der Unfall samt seinen gravierenden Folgen juristisch aus der Welt geschafft, und es sind keine Versicherungsleistungen mehr geschuldet.

Haftpflicht: Unbestritten ist, dass es sich um einen Auffahrunfall gehandelt hat. Ebenso unbestritten ist Bonos Unschuld. Die Zürich als Haftpflichtversicherung der fehlbaren Lenkerin zahlt Bono deshalb 30 000 Franken a conto an den Gesamtschaden, dazu für eine gewisse Zeit die Spital- und Arztrechnungen. Weitere Zahlungen, etwa für die benötigte Haushalthilfe, die Mahlzeitendienste, die hohen Selbstbehalte bei der Krankenkasse, für therapeutische Behandlungen, Transportkosten und vor allem für den Erwerbsausfall, bleiben ab September 2003 aus. Deswegen klagt Bonos Anwalt die Zürich als Haftpflichtversicherung ein. Im Prozess kommt das Zürcher Handelsgericht in erster Instanz zum Schluss, es gebe keinen beweisbaren Zusammenhang zwischen dem Unfall und den gesundheitlichen Problemen - wiederum auf der Basis des biomechanischen Gutachtens. Bono wird zur Zahlung von 100 000 Franken Prozesskosten an die Zürich verpflichtet - das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Bono hat beim Kassationsgericht Beschwerde eingereicht. Die Zürich beantwortet keine Fragen zum laufenden Verfahren.

Invalidenversicherung: Wegen ihrer beschränkten Arbeitsfähigkeit findet Bono keine Anstellung mehr als Rechtsanwältin. Im März 2005 macht sie sich selbstständig, um von der Sozialhilfe loszukommen, was ihr gelingt. Sie möchte insbesondere Unfallopfern in ähnlich verzweifelter Lage juristische Beratung anbieten. Was ihr an Geld zum Lebensunterhalt fehlt, schiessen ihr Freunde vor.

Im April 2006 wird sie ärztlich begutachtet. Resultat: Ihre Beschwerden seien zweifellos die Folge des erlittenen Unfalls. Die IV lässt den Fall ruhen. Sie wolle abwarten, bis im Prozess gegen die Zürich als obligatorische Unfallversicherung ein rechtskräftiges Urteil vorliege.

Im Juli 2006 - dreieinhalb Jahre nach dem Unfall - lädt die IV Bono erstmals zu einem Wiedereingliederungsgespräch ein. Man lobt, dass sie sich selbstständig gemacht und auf eigene Kosten eingegliedert habe. Die IV verspricht, nun sofort eine Rente zu verfügen, und finanziert Bono das bereits angeschaffte Büromobiliar. Dann passiert nichts. Auch nicht, nachdem Ende August 2007 das rechtskräftige Urteil im Unfallversicherungsprozess vorliegt.

In dieser Zeit wechselt bei der IV die Ansprechperson. Im Januar 2009 erfährt Bono, dass man sie erneut begutachten will - bei einer Stelle in Bern, die bekannt ist für ihre harten Entscheide gegen die Versicherten. Bonos Anwalt lehnt den Gutachter ab.

Für den kommenden 17. Juni hat sie ein Aufgebot für die Begutachtung bei einer Zürcher Stelle. Ihr Anwalt lehnt auch diesen Gutachter ab: Der Arzt J. sei Internist und damit fachlich nicht qualifiziert, so komplexe neurologische Probleme zu beurteilen, wie sie bei Bono vorlägen. Selbst bei schweren Fällen von Schleudertraumen sei er «praktisch nie zu einer Beurteilung gekommen, die für den Versicherten leistungsauslösend» war. Das Zentrum, in dem J. tätig ist, habe 2007 und 2008 für die IV insgesamt 800 Gutachten im Wert von 7,2 Millionen Franken erstellt, sei also wirtschaftlich stark vom staatlichen Auftraggeber abhängig. Der Anwalt möchte, dass die IV eine unabhängige Gutachterstelle beauftragt. Die Antwort steht noch aus. Tatsache ist, dass Bono sechseinhalb Jahre nach dem Unfall noch immer keinen Franken Invalidenrente bezieht.

PK und Insassenversicherung: Damit schliesst sich der Kreis. Die Pensionskasse Columna richtet keine Rentenleistungen aus, weil sie den Entscheid der IV abwarten will. Die Generali (Insassenversicherung) will wegen des biomechanischen Gutachtens der Zürich ebenfalls keinen Zusammenhang zwischen dem Unfall und den gesundheitlichen Beschwerden anerkennen. Folglich leistet sie auch keine Entschädigung.

So entpuppt sich Bonos vermeintliche Gewissheit, ausreichend versichert zu ein, als Illusion. Sie war beruflich erfolgreich. Sie hatte unverschuldet einen Unfall. Seither leidet sie unter irreparablen körperlichen und degenerativen Schädigungen. Sie hat fast alles verloren - und dennoch darf sie von den Versicherungen nur wenig erwarten. Immerhin hat ihre Rechtsschutzversicherung (Coop) bislang sämtliche Anwaltskosten übernommen.

Auffällig ist im Fall Bono die Verlagerung der finanziellen Lasten. Dank der für sie positiven gerichtlichen Beurteilung konnte die Zürich kapitale Kosten einsparen. Dafür zahlen die Krankenkasse, die Sozialhilfe, Bono selber - und eines Tages vielleicht die IV für die Folgen des Unfalls, der juristisch gesehen keiner sein soll.

Wegen ihrer gesundheitlichen Probleme kann sich Bono als freiberuflich tätige Anwältin nicht mehr versichern. Sie hat weder eine Unfalltaggeld- noch eine Krankentaggeldversicherung, keine Erwerbsausfall- und auch keine Lebensversicherung. Auch die Zürich will sie aufgrund einer «medizinischen Risikoprüfung» nicht mehr versichern - dieselbe Zürich, die den Standpunkt vertritt, bei Bono gebe es seit Februar 2003 keine organischen Unfallfolgen und damit keine nennenswerte Arbeitsunfähigkeit mehr. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 22.02.2010, 16:37 Uhr

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128 Kommentare

Angelika Furrer

21.07.2010, 19:23 Uhr
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Unsere Versicherungssysteme in der Schweiz nehmen ihre Verantwortung gegenüber dem zahlenden Bürger nicht mehr wahr. Man wird zum Spielball der wirtschaftlichen Giganten, bis einer entscheidet , dies zu einem unangemessenen Betrag, was vor 20 Jahren kaum zum Tragen kam.Die Schweiz ist dran, unser Rechtssystem zu " missbrauchen" und unser System zu ruiniren.Wer von den Abzockern schläft noch ruhig? Antworten


Reto Huber

19.07.2010, 07:05 Uhr
Melden

Durch die Verschleppung der Fälle vor Gericht über Jahre und die gleichzeitig ausbleibende finanzielle Unterstützung werden Opfer welche an und für sich gut versichert wäre systematisch zermürbt. Am Schluss wird dann versucht dem Opfer eine ungünstuge Abmachung unterzujubeln. Ansonsten geht es eben in die nächste Instanz. Antworten


romy walther

25.02.2010, 16:36 Uhr
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Auch ich bin in derselben Lage wie Frau Bono. Ich hatte im 2003 einen Töffunfall mit 80km. Frontalkollision mit einem andern Motorrad. Nach bald sieben Jahren Theraphie, Rehaaufendhalt,Gutachten und...und. Mein Fall ging auch bis Bundesgerricht. Ich bin "abgeblitzt". Man hielt an den Abklärungen der IV fest. Nachträglich habe ich einen Vorendscheid, das ich für 7 Mon. im 2004 eine Rente erhalte. Antworten


colin uttley

24.02.2010, 11:45 Uhr
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Der Kundenservice hat bei der Zürich in den letzten Jahren massiv nachgelassen. Früher hatte man einen kompetenten Kundenberater zur Seite. Wenn man heutzutage anruft und z.B. eine nicht hochkomplizierte Frage bezüglich der Fahrzeugversicherung hat, muss der meistens sehr junge Geschprächspartner bei der Zürich andauernd Rückfragen tätigen. Das verstärkt nicht das Vertrauen, welches mal da war.. Antworten


lucius mayer

23.02.2010, 21:30 Uhr
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Alle Versicherungen wollen so spät wie möglich zahlen. Denn auf ihren Schulden aus Schäden haben sie keine Zinsen zu zahlen! Gesetzlich geschütztes Raubrittertum darf man das wohl nennnen. Antworten


Carlo Zak

23.02.2010, 11:01 Uhr
Melden

Das Versicherungsgeschäft ist die einzige Industrie die mit Hochglanz Prospekte für Leistungen wirbt , die dann gar nicht erbracht werden. Sollte trotzdem Anspruch bestehen so wird der Vertrag gekündigt oder durch die Leistung durch ein Gutachten abgelehnt. Tipp nur noch Versichern was obligatorisch ist ... und wer heute noch bei der Zürich Vers. ist - der ist selberschuld !!!! Antworten


Esther Kramer

22.02.2010, 14:24 Uhr
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@Schmidlin. Was hat d3enn jetzt die SVP wieder mit dem Fall Bobo zu tun? Das ist ja nicht mehr normal. Alles und Jedes wird mit dieser Partei in Verbindung gebracht. Antworten


Peter bieler

22.02.2010, 10:03 Uhr
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Irgendwie Ironie des Schicksals: Eine Rechtsverdreherin mokiert sich, dass Recht verdreht wird... Antworten


Rolf Waser

10.06.2009, 14:01 Uhr
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Wettbewerb ist gut, aber bei Versicherungen kommt dabei nichts Gescheites heraus. Ein einheitlicher Betrieb mit transparenten, sauberen Abläufen reicht (z.B. Einheitskrankenkasse). Der sog. Wettbewerb führt nur dazu, dass sich ein paar Schlaumeier ihre Pfründe zuschieben. Mein Vertrauen ins Versicherungssystem: 0.0 Antworten


manuel rjl

10.06.2009, 01:05 Uhr
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Ich habe noch nie einen text gelesen, der einen solchen Sachverhalt so klar erklären kann. Kompliment an Herr Staubli! Antworten


Rahel selb

09.06.2009, 21:04 Uhr
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Es ist wichtig-auch nach Bagatellunfall-sofort am gleichen Tag noch in eine Arztpraxis zu gehnen und den Unfallstatus zu protokollieren. Ansonsten sagen Versicherungen..ah die Schmerzen sind erst 2 Wochen später gekommen, dies kann nicht miteinander zu tun haben..Bei Schleudertrauma ist dies nicht selten. Es reissen übrigens oft Nervenverbindung im Hirn und das sieht man auf Halsröntgenbild nicht Antworten


Emil Gross

09.06.2009, 06:58 Uhr
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Ich kenne weder Frau Bono, noch die "Zürich". Wir kennen nur die Sicht einer Seite. Aber man weiss ja, dass immer beide Seiten angehört werden müssen. Ich will aber damit nicht sagen, dass Frau Bono lügt, aber als Anwältin hätte sie wissen müssen, wie man sich bei einem Unfall verhält! Doch grundsätzlich drücken sich alle Versicherung Leistungen zu zahlen, das ist absolut die Regel, ganz klar! ! Antworten


christoph scheidegger

09.06.2009, 01:01 Uhr
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rechtsanwälte von strassenverkehrsopfern, werden oft über rechtsschutz-versicherungen finanziert, das bedeutet, dass solche fälle dann nie vor gericht verhandelt werden, denn solche anwälte, die via rechtsschutz finanziert werden, sind evtl. primär gegenüber den versicherungen loyal und verschleppen die fälle gerne über lange jahre. da wird nämlich auf einen frühen tod der geschädigten spekuliert. Antworten


Werner Dorner

08.06.2009, 22:41 Uhr
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Liebe Frau Bono Was Ihnen da geschieht, das mag ich wirklich niemandem gönnen. Der Fall zeigt klar: zuviele möchtegern Gutachter, Juristen, Pfuscher, Halsabschneider und andere Wichtigtuer. Und dann noch diese Dame die den Unfall verursacht hat und nicht dazu stehen kann. Ich kann gut nachvollziehen, wie Sie sich fühlen. Ich wünsche Ihnen Kraft und Erfolg und endlich jemanden mit XMV. Antworten


Elisabeth Schmidlin

07.06.2009, 07:49 Uhr
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Wieso hinterfragt da nicht einmal die Anwaltskammer die Behandlung und warum Ärzte nicht nach dem Stand der Wissenschaft vorgehen? Vor allem sollte doch die SV P an der guten Erst- und Anfangsbehandlung interessiert sein, dann würden viele Kosten gespart. Nachzulesen unter Bodo Kuklinski, Schwachstelle Genick. Die ZH kennt dies anscheinend und weiss daher, was daraus noch resultieren kann. Antworten


Heinzpeter Studer

06.06.2009, 10:58 Uhr
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Wir leben in einem zunehmend krank und "invalid" machenden System, welches seine eigenen Folgen zunehmend nicht mehr zahlen kann, weil jene Minderheit, die das System schamlos ausnutzt (d.h. die big shareholders, nicht die IV-Bezüger), immer noch mehr für sich will. Das Management braucht Gegendruck des vielen kleinen Stakeholders - wie wär's mal mit Besetzungen der Chefetagen von Zürich & Co? Antworten


Ph. Hurni

06.06.2009, 06:57 Uhr
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Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, Versicherungen und Krankenkassen sind nur Gut solange man gesund ist und monatlich brav seine Prämien zahlt. Im Schadenfall oder bei längerer Krankheit wird dann von den beiden Institutionen alles unternommen um möglichst schnell nicht mehr zahlen zu müssen. Gut versichert zu sein für im Schadensfall, ist ein Trugschluss und eine schöne Illusion. Antworten


Sabine Blumer

01.06.2009, 23:27 Uhr
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Wer sich über diesen Fall aufregt, sollte sich bei der nächsten Abstimmung zur IV-Revison gut überlegen, was er /sie abstimmt. Die SVP hält nämlich in ihrem Positionspapier zur 6. IV-Revison fest, dass sie JEDEN Patienten mit Schleudertrauma für einen Simulanten hält und folglich ein ST KEIN Grund für eine IV (und demzufolge auch keine andere Versicherungsleistungen) ist. Antworten


Nussbaum Rebecca

01.06.2009, 16:26 Uhr
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Arbeitet die IV mit System & lässt schwer Kranke von fachlich nicht in diesem Gebiet qualifizierten Gutachtern beurteilen, setzt sich über alle bisherigen Diagnosen und Gutachten hinweg, sämtliche beweisrechtliche Akten werden vorenthalten, Gutachten, zugunsten des Geschädigten verschwinden plötzlich, verweigert Akteneinsicht & hält sich weder formell noch materiell an Recht & Gesetz. Meldet euc Antworten


Burkhard Patrick

30.05.2009, 14:59 Uhr
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Es zeigt sich mit diesem Vorfall wieder einmal mehr, dass nebst unserem Staat, auch den bezahlten Versicherungsgesellschaften sich keiner in der Pflicht sieht und fühlt. Wieso auch?, will man doch Prämien kassieren und nicht Leistungen ausbezahlen. Also Fazit: Die beste aller Versicherung/Staat ist die/den, die/den man nicht braucht. Eine Diskreditierung für unser so hochgelobtes System! Antworten


Michael Meienhofer

29.05.2009, 21:43 Uhr
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Ja, Sponsoring und Haftpflichtzahlungen.. für beides zusammen reicht es eben nicht. Der Kluge sucht sich seine Versicherung, die am wenigsten von ihrem einkassierten Prämiengeld ins Sponsoringgeschäft investiert. Je mehr Sponsoring, je weniger Kulanz, das war schon immer so! Antworten


Daniela Niederhauser

29.05.2009, 13:25 Uhr
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Na, kennen wir das nicht alle? Wehe, wenn man ein einziges Mal mit einer Zahlung in Rückstand gerät - sei das jetzt für eine Krankenkasse, eine Versicherung, die Miete oder weiss ich was - dann gnade Dir! Und wenn man eine berechtigte Leistung abrufen will: "das geht nicht, jenes ist nicht drin, wir können leider nicht..."! Konsequenz: Anbieter wechseln! Antworten


Alexander Schiesser

29.05.2009, 11:43 Uhr
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Ich könnte folgendes tun: Einige Gespräche mit Frau Bono führen (Sachverhalt nochmal durchgehen, und ihre Bedürfnisse und Forderungen besprechen.) Dann könnte ich Gespräche mit der Zürich Versicherung aufnehmen: Mein Schwager ist Kader-Mitglied der Zürich. Ich hätte dann quasi die Rolle eines Ombudsmannes, Vermittlers und Diplomaten. Es wäre wohl ein Versuch wert. Verlangen Sie meine Email.... Antworten


Barbara Siegenthaler

28.05.2009, 17:23 Uhr
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Der dritte "Zurich Art Prize"-Träger wurde 2009 mit Fr. 80'000.-- ausgezeichnet. Soviel hat Frau Bono nicht im Rampenlicht für ihr Leiden/Schicksal erhalten. Der CEO der "Zurich", Herr James Schiro, kann Ende 2009 mit einem goldigen Fallschirm von 44 Mio. Franken (oder Dollars?), nebst der jahrelangen Uebernahme der Steuern, "abdanken". Geht Ihnen auch ein Licht auf? Antworten


Adolf Kellenberger

28.05.2009, 15:51 Uhr
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Ich frage mich ob den das Auto nicht reparaiert wurde. Dann solte doch eine Schadensrechnung vorhanden sein. Oder war es ein Totalschaden, dann staune ich noch mehr über die Zürich Versicherung. Mit dieser kaltschnäuzigen Firma hatte ich übrigens im negativen Sinne auch schon zu tun. Antworten


Rüdiger Schmitz

28.05.2009, 15:15 Uhr
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Hubert Jandl: Wer auf seiner hp den Leitsatz führt "Die Versicherungen können es sich nicht mehr leisten grosszügig zu sein.." ist Teil des unappetitlichen Systems. Kein Mensch erwartet "Grosszügigkeit" sondern diejenige Sicherheit, für welche er im potentiellen Schadenfall Prämien entrichtete (because change happenZ). Prämien dienen weder zur Umsatzsteigerung noch der Dividendenausschüttung. Antworten


Daniel Rohrbach

28.05.2009, 13:59 Uhr
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Ich habe diesen Artikel gelesen und bin einfach nur entzetzt wie sich die ZURICH VERSICHERUNG sich gegenüber dem eigenen Kunden verhält. Man sollte sich auch einmal Fragen, wieso die Verursacherin keine Polizei wollte. Hatte sie was zu verbergen? Und wenn ja was denn? Hier lernt man nur, dass man immer die Polizei zu einem Unfall rufen sollte + sich nicht bei der ZURICH versichern lassen sollte. Antworten


sabrina mongillo

28.05.2009, 13:26 Uhr
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Ich werde meine Versicherung bei der Zürich auch sofort künden!!!! ich finde es wahnsinnig schlimm und traurig, dass sich immer nur alles ums Geld handelt. Das Schicksal dieser Frau bzw. der Familie interessieren die Versicherungen und die IV-Stelle überhaupt nicht. Aber dies ist wohl Teil unserer egoistischen Gesellschaft. Antworten


Max Mueller

28.05.2009, 13:01 Uhr
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Ich musste Krankheitshalber fast 1 Jahr Krankentaggeld bei der Zürich beziehen. Die Auszahlung klappte problemlos, ich gab allen beteiligten Vollmachten zur Regelung der Angelegenheiten. 2 Jahre später bekam ich eine Betreibung der Zürich über 15'000.-- mit der Begründung sie hätten zuviel bezahlt (war teilweise 50% Arbeitslos). Nach dem Rechtsvorschlag habe ich nichts mehr gehört, mein ruf ist aa Antworten


Hubert Jandl

28.05.2009, 08:54 Uhr
Melden

Es ist ausgerechnet die "Zürich" die in einem von mir betreuten Fall an einen versuchten Versicherungsbetrug der Betrügerin beachtliche Leistungen bezahlt hat. Selbstverständlich mit Belastung der Haftpflichtversicherung die zwar auch bei der Zürich war jedoch somit, ungerechtfertigter Weise, zu einem falschen Rendement führte. Antworten


Barbara Kipfer

28.05.2009, 00:59 Uhr
Melden

Meine Freundin kämpft seit 13 Jahren um ihre Rechte! Wegen einer Berufskrankheit musste sie sich einer Operation unterziehen; nach dieser OP bekam sie Sudeck, seither kann sie nicht mehr arbeiten. Der Kausalzusammenhang wurde x-mal medizinisch und auch gerichtlich zu 100 % bestätigt. Trotzdem weigert sich die "Zürich" als UVG-Versicherer zu zahlen! Und die IV wartet den Entscheid der "Zürich ab. Antworten


Katharina Zahnd

27.05.2009, 16:26 Uhr
Melden

Die Aktionäre der Versicherungsgesellschaften wollen Dividenden, das Kader will Boni und gute Löhne. Heerscharen werden beschäftigt um Schäden abzuweisen und auf Krankenkassen, IV und Sozialämter umzuleiten. Warum lassen wir uns das als Steuerzahler und Kunden der Versicherungen gefallen? Hängige Verfahren invalidisieren. Also bitte IV; mach's schneller, mutiger, effizienter und klarer. Antworten


Rüdiger Schmitz

27.05.2009, 14:44 Uhr
Melden

Ich verweise auf den Beitrag in Jauch's Stern-TV von 2008. Jürgen Hennemann ist ein Ex-Versicherungsmann und hatte einige Insider-Müsterchen in petto. Bei uns in Deutschland wird besonders vor der Zürich Versicherung und der Generali gewarnt. Antworten


Schmid Andreas

27.05.2009, 12:53 Uhr
Melden

Verhöhnend und zynisch die Tatsache, dass ausgerechnet die Zürich Versicherung durch eine wahre Flut an Zeitungsannoncen und TV-Spots um neue Kundschaft buhlt, während denjenigen Prämienzahlern, die ihre furchtbaren und misslichen Erfahrungen seit Jahren und Jahrzehnten mit dieser machen, nur noch die Galle hochkommt. Antworten


Hugo Haubold

27.05.2009, 12:29 Uhr
Melden

Wir haben mit der "winterthur" Schlimmeres erlebt. Die staatlichen Organe, Regierung und Justiz arbeiten mit den Versicherungen zum Nachteil der Versicherten zusammen. "Alle weitern Eingaben in dieser Sache werden nicht mehr beantwortet". Man nahm sogar den möglichen Tod eines Menschen in Kauf. Lesen Sie meine Klage Haubold gegen die "winterthur" beim COUR EUROPEENNE F - 67075 STRASBOURG. Mit f Antworten


Alexander Meier

27.05.2009, 12:08 Uhr
Melden

30jährigen wird von gekauften Versicherungsgutachtern nach schweren Unfällen Abnutzungserscheinungen diagnostiziert obwohl sie zuvor putzmunter waren. Dann kommt der Vorwurf der neurotischen Somatisierungsstörung, die nicht mehr mit dem Unfall zu tun hätte d.h. nicht kausal sei. Urteile Das Spiel läuft immer nach gleichem Schema ab. Wes' Brot ich ess des' Lied ich sing. Antworten


Heidi Sauber

27.05.2009, 10:51 Uhr
Melden

Wenn wir genug öffentlichen Druck ausüben (z.B. Facebook aufrufe, öffentliche Proteste, etc.) können wir vielleicht Bewegung in die Sache bringen. Ein grosses Kompliment an den Tagi für diese Recherche. Und von meiner Seite viel Mut für Frau Bono. Ich kenne Sie nicht, aber ich fühle mit Ihnen. Antworten


Peter Mueller

27.05.2009, 10:28 Uhr
Melden

Meine talentierte schöne Schwester wurde als Beifahrerin zum Pflegefall geschrottet. Versicherung: "Zürich". Nach 10 Jahren prozessiert sie noch immer, die ganze Familie wurde involviert. Unfassbar+widerlich, was sie in der langen Zeit an Demütigungen durchmachte, bis sie schliesslich auch internistisch schwer erkrankte. Ein gestrafftes Prozessrecht+Trödelelizuschläge würden Abhilfe schaffen. Antworten


Peter Rufer

27.05.2009, 06:28 Uhr
Melden

Ein schlimmer Fall von Verletzung der Menschenrechte durch die Zürich-Versicheung. werde sofort meine beiden Versicherungen bei Zürich künden!! Antworten


Mariann Weidel

26.05.2009, 14:04 Uhr
Melden

Super-Pfui-Gold! Die arme Frau hat alles verloren und wird von den Kommentatorenn hier noch aufs schärfste angefriffen! Wo bleibt die Anteilnahme, Respekt und Mitgefühl? Richtig - wenns um Geld geht werden die Menschen herzlos, selbstherrlich und zu wahren Egoisten. Der Fall ist absolut offensichtlich. Die Verletzungen wurden zudem medizinisch nachgewiesen. Antworten


ursina messerli

26.05.2009, 13:39 Uhr
Melden

ich glaube frau bono auf's wort. die versicherungen sind grosse blender , in jeden fall die sieger. ich habe auch diese erfahrungen gemacht, höre aber nur, was willst du denn, eine angesehene versicherung ist immer glaubhaft. experten?die arbeiten für die versicherungen täglich und für dich nur 1x. ich habe auch alles verloren. von einer versicherungss. von 500'000, sfr nur gerade 6'000. erhalten Antworten


peter kuster

26.05.2009, 12:42 Uhr
Melden

Schleudertraumas haben den Vorteil, dass sie med. kaum nachzuweisen sind und der Invaliditätsgrad nicht schlüssig bestimmt werden kann. Unfälle haben den Vorteil, dass der Verunfallte die viel höheren Unfalltaggelder erhält, PK ausgeschüttet wird etc.etc. Stellt man es geschickt an, lässt (liess) sich so ein Auffahrunfall aufs schönste vergolden. Die nötige Gier und Schamlosigkeit vorausgesetzt. Antworten


Heiri Müller

26.05.2009, 12:21 Uhr
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Interessant wäre auch mal eine Stellungnahme der Zürich-Vers. zu lesen, vielleicht sähe der Fall dann plötzlich ganz anders aus. Aber aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes darf sich die Versicherung dazu nicht äussern, ausser Frau Bono gäbe ihr OK - aber das will sie nicht. Seltsam jedoch ist schon das Verhalten dieser Rechtsanwältin (siehe Komm Regula Schweizer): keine Fotos, keine Polizei, etc Antworten


Jean-Claude Maeder

26.05.2009, 08:32 Uhr
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Die Zürich als Unfallversicherer hat hier nur die die Leitlinien des obersten Gerichtes (früher EVG, heute BG) angewandt. Die Leiturteile sind öffentlich und bereits vielfach kommentiert worden. Die eingeführte Risikolimitierung (Stichwort: adäquater Kausalzusammenhang) gilt jedoch nicht für die Haftpflichtversicherung. Da muss schon der natürliche Kausalzusammenhang fehlen (s. Gutachten)! Antworten


Margrit Albiez

26.05.2009, 03:48 Uhr
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Ich bin Fibromyalgie Patientin. Man sieht äusserlich nichts und muss ständig beweisen wie krank man ist. So kann man aber nicht gesund werden. In der ganzen Versicherungsmühle wird man hin und her geschoben und keiner schaut sich die Akten richtig an. Ich habe das Problem für mich so gelöst, dass ich mich in der Schweiz abmeldete, liess mir mein Pensionsgeld auszahlen und lebe nun ich Chiang Mai. Antworten


Armin Meier

25.05.2009, 23:55 Uhr
Melden

Diejenigen die hier gegen die Zurich schiessen sind wohl etwas kurzsichtig. Nicht vergessen, dies ist ein einziger Fall. Die anderen sind auch nicht besser. Und die Zurich hat die höchste Kundenzufriedenheit bei der Schadenabwicklung... Aber tragisch ist der Fall trotzdem Antworten


Yves Mundorff

25.05.2009, 16:39 Uhr
Melden

Warum hat Frau Bono nicht darauf bestanden, die Polizei zu rufen? Nun ja, eine mögliche und durchaus plausible Erklärung wäre einfach der Schock nach dem Aufprall. Im Schock funktioniert die Ratio leider nicht mehr. Das sollte eigentlich bekannt sein. Stossend bei den Geschichten mit den Versicherungen ist die Dauer der Fälle. Die Versicherung hat VIEL Zeit, der Leidende nicht! Antworten


armin meyer

25.05.2009, 13:14 Uhr
Melden

Aus dutzenden von ähnlichen Fällen weiss ich, dass bei den Schleudertrauma-Opfern das Unfallereignis häufig nur der Tropfen ist, der das Fass zum überlaufen bringt. Der Artikel berichtet ausführlich über diesen Tropfen, zum Fass jedoch schweigt er.... Antworten


Peter Rossi

25.05.2009, 10:55 Uhr
Melden

@ Peter Scheidegger: Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Fall Rebekka Salome. Müsste eine Pflichtlektüre für jeden Verkehrsteilnehmer sein um zu wissen wie gefährlich, auch heute noch, unsere Mobilität ist. Es kann jeden von uns treffen und die Versicherungen werden ohne Zwang garantiert ihre gängige Praxis niemals freiwillig ändern. Antworten


Stefan Meier

25.05.2009, 10:52 Uhr
Melden

Schlimm, das alles. Vermutlich haben wir diese restriktive Vorgehensweise jenen zu verdanken, die beim Rückwärtsrangieren einen Strauch "gerammt" haben und seither ein "Schleudertrauma" haben, und nun in Saus und Braus leben können. Beispiele gibt es mehr als genug - leider. Ich wünsche Frau Bono alle Kraft. Antworten


Renate Schlatter

25.05.2009, 10:03 Uhr
Melden

Ich wünsche Frau Bono viel Kraft und danke für den mutigen Bericht. Ich bin seit 2001 betroffen und entsetzt über die systematische Zermürbungstaktik der Versicherungen, Gutachter und IV-Stelle. Schade, dass es in der Schweiz keine Möglichkeit einer Sammelklage gibt. Traurig ist auch, dass alle Stellen an uns viel Geld verdienen und unsere Existenz immer am Rande des Abgrunds ist. Antworten


Alexander Schiesser

24.05.2009, 21:13 Uhr
Melden

Eine Versicherung hat ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Weigert sie sich dies zu tun, und sogar mit Hilfe von mutwilligen Manipulationen von Unterlagen und Gutachten, sowie der Zusammenarbeit mit Gutachter, die im Interessenkonflikt stehen, etc., so sei dieser Versicherung eine weitere Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit zu verbieten. Ziel: Die sofortige Schliessung der Zürich. Antworten


Hanspeter Niederer

24.05.2009, 20:15 Uhr
Melden

Man hört ja zuhauf von solchen Schwarzpeter spielen. Wir Schweizer müssen uns endlich eingestehen, dass unsere Systeme wie in einem Entwicklungsland funktionieren. Inklusive allem, was es bei uns ja nicht gebe!! Fazit: In der Schweiz zu leben ist schön, wenn man arbeit hat und gesund ist. Antworten


Bruno Büchel

24.05.2009, 18:23 Uhr
Melden

Einmal mehr sieht man was unsere Sozialversicherungen Wert sind.Dass es nun einmal einer Anwältin so ergeht ist auch als Zeichen dessen zu werten,dass das Wort Ethik vollständig aus dem Wörterbuch korrupter Versicherer verschwunden ist.Als Arzt stehe ich in solchen Fälle oft einer Kombination von Inkompetenz,Pfuscharbeit und gezielt bösem Willen hilflos gegenüber.Wie langegehts hiernochso weiter? Antworten


christoph scheidegger

24.05.2009, 11:48 Uhr
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"www.rebekka-salome.ch" berichtet von einem skandal, der dem "fall bono" ähnlich ist...! Antworten


Regina Tschudi

24.05.2009, 06:55 Uhr
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Ungeheuer diese Geschichte. Was wäre wenn Frau Bono NICHT Anwältin wäre - schreib- und redegewannt wäre ? Die Aroganz , welche in den Etagen der Versicherungen herrscht, zeigt sich hier sehr deutlich. Die Macht wird ausgekostet. Der nach Hilfe und Rat Suchende wird hiengezogen, gedemütigt und müde trainiert. Es kann nur jeder hoffen, dass er keine Konfrontation in dieser Weise braucht. Antworten


Hanspeter Elmer

22.05.2009, 21:27 Uhr
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In keinem anderen europäischen Land wird im Durchschnitt mehr bezahlt für HWS-Fälle als in der Schweiz. Also gibt es keinen Grund über die harte Gerichtspraxis in der Schweiz zu jammern. Ausserdem gibt es in unserem Land eine ganze Industrie von HWS-Anwälten in der Schweiz, welche mindestens so vernetzt sind mit Gutachtern wie die Versicherer und Honorare kassieren, das einem die Tränen kommen. Antworten


albert ulrich

22.05.2009, 14:58 Uhr
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Die Zürich Versicherung nutzt ein Netzwerk von externen Gutachtern und "Treuhänder" um ihre zweifelhafte Version zu verbessern. Geld regiert die Welt und wir finanzieren diese Welt in Form von Prämien mit. Die Drecksarbeit werden meisst von externen Anwälten bei den Gerichten vertreten. Zürich-Anwälte machen ihre Finger "nur" in den Vorbereitungen schmutzig. Welche Ethik? Welche Moral? Antworten


Erna Rothenbühler

22.05.2009, 09:47 Uhr
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Ein simpler Crashrekorder für 100.- und solche Fälle gäbe es nie mehr. Meinetwegen können auch gleich Fahrtenschreiber mit GPS eingebaut werden. Wenn dann noch die Zündung nur mit einem in den Kartenleser gesteckten, gültigen Fahrausweis funktioniert, hätten wir einen sehr grossen Teil von seltsamen FahrerInnen und entsprechenden Unfällen weg von den Strassen. Antworten


Rafael Ortiz

21.05.2009, 23:23 Uhr
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Ich werde alle meine Versicherungen bei nächster Gelegenheit bei der Zürich kündigen! Da habe ich so einige, PK, Fahrzeuge,... Da will ich Solidarität zeigen und ein Zeichen setzen. Das Recht wird zur willkür und zur Demütigung, wenn sogar nachweislich derartige Verletzungen vorliegen. Da sollte die Zürich einfach jemanden mit Herz abwägen lassen, solche Firmen unterstütze ich nicht mehr. Antworten


Beatrice Pugneth

21.05.2009, 16:59 Uhr
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Ich erlebe einen sehr ähnlichen Fall in meiner Bekanntschaft und auch hier will keine der Versicherungen (Unfall, Haftpflicht, Pensionskasse, IV) Rente bezahlen. Das vorhandene O.K. der IV wurde im letzten Moment auf Intervention der Unfallversicherung zurückgezogen. Warum beugt sich die staatliche IV dem Entscheid des privaten Unfallversicherers? Antworten


Marcel Wittwer

21.05.2009, 15:52 Uhr
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Soeben schriftlich meine Lebensversicherungs-Police bei der Zürich gekündigt. Die Rendite war sowieso das Papier nicht wert, auf die sie gedruckt wurde. Entsprechenden Kommentar dazu geschrieben mit Worten, die nicht in diesem Forum veröffentlich würden. Antworten


Juerg Brechbuehl

21.05.2009, 15:11 Uhr
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Wir leben in einer vom links-ideologischen Gutmenschentum verblendeten Zeit. Allzuviele glauben, man komme zu seinem Recht, wenn man nur nett sei und redet miteinander. Frau B. war damals nicht Änwältin sondern Lehrbeauftragte für Mediation (Vermittlung). Nach meiner Erfahrung nützen nur sauber gezielte Drohungen. Normaler Anstand wird gnadenlos missbraucht von Versicherungsmenschen. Antworten


Andrea Strahm

21.05.2009, 15:06 Uhr
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Was muss denn noch gross beweisen werden, wenn Bono bis zum Unfall alle Leistung erbringen konnte, danach aber nicht mehr? Zu beweisen wäre, weshalb der Unfall trotz zeitlich klarer Abfolge NICHT kausal ist für die Beschwerden. Neu ist zudem, dass Doppelbelastung zu HWS-Traumata führt. Nicht neu hingegen, dass berufstätige Mütter a priori selber schuld sind an ihren "psychischen" Erkrankungen. Antworten


Rena Rossi-Citak

21.05.2009, 13:00 Uhr
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Herzliches Dankeschön an Frau Bono und der Redaktion, dass sie den Mut haben, über Alltag und Situation von Schleudertraumabetroffenen zu berichten. Die Widersprüche von Seiten der Versicherungen sind unglaublich, aber wahr. Statt eine Zermürbungstaktig zu führen würden es den Versicherungen mehr dienen, indem sie Frau Bono im Heilungsprozess helfen anstatt sie zu bekämpfen. Viel Glück Frau Bono Antworten


christoph scheidegger

21.05.2009, 12:08 Uhr
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betrügerische versuche von versicherungen, geschädigte versicherte um die leistungen zu prellen, sollten strafbar sein müssen, besonders dann, wenn es sich um komplexe, unfallbedingte körperschäden handelt, bei denen das oper kein selbstverschulden trifft. Antworten


Thomas Kucsera

21.05.2009, 09:55 Uhr
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Ich finde es beschämend, wie sich die Versicherung Zürich in dieser Sache verhält. Da keine klaren Stellungnahmen hinsichtlich der Beziehung zwischen Kollisionsverursacherin und ihrem Ex-Mann dem Schadeninspektor abgegeben werden, deutete das schon fast auf Verschleierung hin. Vorschlag: Fall ins Fernsehen ziehen und plötzlich haben die Versicherungen ein Einsehen. Zürich Policen Künden!!! Antworten


Majo Naef

21.05.2009, 08:46 Uhr
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Man sollte wirklich immer die Polizei zu solch einem Unfall herbeiziehen. Absolute priorität, wenn der Schuldige persönliche Beziehungen zur Versicherung hat. Das ist in diesem Fall der Knackpunkt. Antworten


Werner Schmidli

21.05.2009, 08:27 Uhr
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Da kann man sich wirklich die Frage stellen, wo ist die Gerechtigkeit. Wir zahlen doch jährlich (über Jahrzehnte) unsere Versicherungen und wenns draufankommt. wird abgeblockt. Dafür werden auf dem Finanzmarkt die Millionen verspielt und verbraaten. Ich hoffe auf die Rückkehr unseres Volkes zu christlicher Ethik und Moral Antworten


Kurt Gsell

20.05.2009, 23:44 Uhr
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Was ich nicht begreife ist dass Frau Bono, die als excellente Juristin geschildert wird, nach dem Unfall nicht die Polizei gerufen hat. Jeder Autofahrer weiss, dass man bei Verletzungen als Unfallfolge die Polizei zwingend rufen muss. Bei den geschilderten sehr starken Schmerzen musste sie doch von einer Verletzung ausgehen. Dann wäre auch der richtige Wagen untersucht worden. Antworten


Reto Lötscher

20.05.2009, 22:09 Uhr
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Aufgepasst, Unfallopfer bleibt beharrlich! Ein Unfall bleibt immer ein Unfall! Beharren sie darauf. Wenn Beschwerden nach einigen Monaten immer noch vorhanden sind, ist die Ursache plötzlich krankheitsbedingt oder man findet quasi einen krankhaften Vorzustand. Schwupp und so fern sie noch zahlen, leisten sie nur zum tieferen Tarif Krankentaggelder. Wiederum spart die Versicherung viel Geld. Antworten


Nicole Baumann

20.05.2009, 21:29 Uhr
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ich habe alle drei berichte gelesen und auch schon einen kommentar geschrieben. ich gehöre zu den opfern denen es genau gleich geht wie frau bono. wenn ich die kommentare lese kommt mir zum teil schon die galle hoch. aus eigener erfahrung ich bin mit anwalt schon 15 jahre drann am kämpfen. ich sage nur es ist tatsächlich so wie der tagi schreibt! man wird vom opfer zum täter. gerechtigkeit keine! Antworten


Ulfried Tölle

20.05.2009, 20:58 Uhr
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Ich bin erschüttert von der Situation, von dem Mangel an: Urteilsvermögen, Vernunft, gesundem Menschenverstand und Respekt vor der Unversehrtheit der Person. Es braucht wieder Menschen im System, die den Mut haben, unabhängig von wirtschaftlichen Interessen, für die Gewaltenteilung einzustehen und einem an sich guten System (wieder) Menschlichkeit einzuhauchen. Meine Hochachtung für Frau Bono. Antworten


Bruno Bänninger

20.05.2009, 19:39 Uhr
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Der Fall ist tragisch und jämmerlich zugleich. Dass Frau Bono nach dem Unfall die Fakten nicht hieb- und stichfest aufgenommen hat ist tragisch. Die Unloyalität ihres Arbeitgebers und der Universität sind beschämend, ja jämmerlich. Sigumd Freud's Worte treffen den Nagel auf den Kopf: " Die Menschen sind ein Wolfspack, das die zu Tode hetzt, die ihm Gutes tun könnten" Alles Gute Frau Bono! Antworten


Rolf Bryner

20.05.2009, 18:18 Uhr
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Da kann man nur sagen "Ungerechtigkeit ist der Weltenlohn". Wenn Leute ausrasten infolge solcher absurden Ungerechtigkeiten, so ist das nicht erstaunlich. Antworten


Ruedi Glaser

20.05.2009, 17:31 Uhr
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Das alles hat System. Recht bekommt allenfalls nur, wer es sich über Jahre hinweg leisten kann, trotz Erwerbsunfähigkeit einen horrend treuren Prozess zu führen mit dem Risiko, diesen allenfalls zu verlieren. Darauf bauen die Versicherungen auf und speisen die Geschädigten mit möglichst lapidaren Beträgen in einem aussergerichtlichen Vergleich ab. Wer begeht nun den "Versicherungsbetrug"? Antworten


Martha Meister

20.05.2009, 17:01 Uhr
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Diese Ungerechtigkeiten sind Alltag in der Schweiz, und das schon seit Jahrzehnten. Ich kenne etliche Leute, welche Aehnliches wie Frau Bono zu beklagen haben und auch im Tagi - ja in jeder x-beliebigen Zeitung- gerne davon erzählt hätten... Antworten


Marcel Oetiker

20.05.2009, 16:22 Uhr
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Wie Sie schreiben, war die Motorhaube verbogen und die Front des Autos verbeult. Normalerweise macht eine Garage von einem Unfall Auto auch Fotos und es gibt Reparatur Rechnungen der Garage. Auch hätte der Mechaniker , der das Auto repariert hat, vor dem Gericht als Zeuge auftreten können. Warum wurden diese Beweise bei der der Gerichtsverhandlung nicht verwendet ? Antworten


Odier Ken

20.05.2009, 16:16 Uhr
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HWS-Trauma ist ein Dauerthema; Missbrauch kommt vor. Hauptproblem ist, dass man trotz Beschwerden ,nichts sieht'. Ist bei Bono nicht der Fall, aber woher? Ein Fehler war, dass die Autos verstellt wurden, wie es bei 9 von 10 Unfällen vorkommt, um den Verkehr nicht zu behindern. Bono fuhr ein grosses schweres Auto, was war das andere für eins? Antworten


Monika Bosshard

20.05.2009, 15:20 Uhr
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Ich habe im Jahr 2002 ebenfalls einen Auffahrunfall erlitten. Ein betrunkener mit 2,6 Prom. hat mich an einem Rotlicht ungebremst gerammt. Mein Auto hatte Totalschaden.Bis heute bin ich am kämpfen gegen die Generali. Mein ganzes Leben erfuhr eine Wende....kein Sport mehr, nur och beschränkt arbeitsähig, Schmerzen etc. In der Schweiz sind Unfallopfer sehr schlecht gestellt! Antworten


Peter Weisshaupt

20.05.2009, 15:18 Uhr
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Erstaunlich nur, dass sich eine gelernte Juristin nach dem Umfall mit einer Visitenkarte abspeisen lässt und weder ein Unfallprotokoll aufnimmt noch die Polizei kommen lässt! Vor Gericht zählen schlussendlich nur harte Fakten, und das sollte insbesondere einer Rechtsgelehrten hinlänglich bekannt sein. Es ist zwar hart, aber Frau Bono hätte es besser wissen müssen. Antworten


Jean-Claude Maeder

20.05.2009, 13:55 Uhr
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Der Artikel ist das Resultat von schlechter Recherche. Biomechanische Gutachten haben sowohl im Sozialversicherungsverfahren als auch im Haftpflichtrecht keinen Beweiswert, sie werden höchstens als Indiz gewertet. Knackpunkt wird gewesen sein, dass der Kausalzusammenhang zwischen Beschwerden und Unfall medizinisch nicht mehr bewiesen werden konnte. Ein häufiges Problem bei HWS-Traumata. Antworten


Christof Strasser

20.05.2009, 13:52 Uhr
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Alle Versicherungen inkl. SUVA handeln gleich. Ihr Vorgehen wird seit Ch. Blocher Justizminister war, vom Bundesgericht abgesegnet. Der höchste Richter am Eidg. Sozialversicherungsgericht (SVP Mann) hat u.a. auch das Gutachten zum Ausschluss der Bünder SVP geliefert. Man ist heute chancenlos. Merke, es kann jeden treffen und man ist danach ruiniert. Rechtsstaat? Was sollen wir den Kindern sagen? Antworten


Rolf Berger

20.05.2009, 13:48 Uhr
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Alle Versicherungen funktionieren nach dem Prinzip, hohe Prämien kassieren und minimale Leistung erbringen. Mit "offensichtlich" oder "gesundem Menschenverstand" lässt sich das heutige Recht nicht beeindurcken, da geht es nur noch um Gewinnmaximierung. Interressant ist aber das Frau Bono trotz Ihrem Background derart systematisch abgeblockt wird. Da wird offenbar ein Exempel statuiert. Antworten


Eveline Hollinger

20.05.2009, 13:22 Uhr
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Dieser Fall ist schockierend! Ich ziehe in Betracht, meine Versicherungspolicen bei der Zurich zu kündigen! Antworten


Daniela Lehmann

20.05.2009, 13:13 Uhr
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Ich wünsche Frau Bono von ganzem Herzen, dass sie endlich zu ihrem Recht kommt und die Versicherungen den Schaden vollumfänglich bezahlen! Die Gerechtigkeit muss einfach siegen! Antworten


Rita Hauser

20.05.2009, 13:08 Uhr
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Ach ja, unser Schweizer Rechtssystem ist wirklich eine absolute Schande! Es gibt solche die Gesundheitlich voll in Ordnung sind aber sehr gut Theater spielen können! Für die zahlen gewisse Kassen Renten dass einem die Galle hoch kommt!!! Die die es wirklich brauchen können auf Knien rutschen und werden abgewiessen und als Seelische krüppel heruntergemacht. Frau Bono versuchen Sie's beim Bundesrat Antworten


hans meili

20.05.2009, 13:02 Uhr
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sorry aber der frau gehts ja wohl gut wenn ich sie anschaue und in welcher umgebung sie wohnen kann. rechtsanwälte können familien viel übler zusetzen und das weiss sie sicher auch da sie selbst in der branche arbeitet. nach dem motto"recht haben und recht bekommen sind zweierlei" ! ich finds sie soll solidarisch sein und statt die ganzen prozesse anzureissen das geld wirklich bedürftigen geben! Antworten


Marco De Micheli

20.05.2009, 12:39 Uhr
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Es ist die gleiche Mentalität wie bei den Banken-Abzockern, nur noch fieser und menschenverachtender, weil es hier Menschen in besonderer Notlage trifft. Mir wird übel, wenn ich die Werbespots dieser Versicherungen und dann die Realität in deren Geschäftsgebaren sehe. Gratulation zu Ihrem Mut und Ihrer Idee als Redaktion, dies anzuprangern und publik zu machen - mit Namen der Firmen und Behörden! Antworten


Henry Berger

20.05.2009, 12:38 Uhr
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@albert ulrich: Mein Votum ist NICHT zynisch. Aber können wir - alles Aussenstehende - den Fall wirklich absolut gerecht und KOMPETENT beurteilen. Ich habe keinerlei Beziehungen zu einer Versicherung (ausser als Kunde). Ist Ihnen bewusst, dass Sie in Ihrem Votum strafrechtlich relevante Äusserungen gemacht haben? Hat denn nur Frau Bono die absolute Wahrheit? Antworten


Hans Meier

20.05.2009, 12:34 Uhr
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Nach rechtsbürgerlicher Aufassung ist genau dieses Beispiel Missbrauch. Da ein Schleudertrauma generell nur eingebildet ist. Erst denken, dann Wählen! Antworten


Felix Widmer

20.05.2009, 12:29 Uhr
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Mein tiefes Mitleid an Frau Bono! Das mit den Versicherungen geht leider nicht nur bis zu den Richtern, das geht bis nach Bern. Unsere Verzinsung der PK wird ja immer wiede nach unten korrigiert.Jahrelang haben die Versicherungen abgesahnt und Milliarden in Amerika verbraten.Bei Problemen reist das Versicherungsgrüpplein nach Bern, klagt wie schlecht es ihnen geht, & der Bundesrat senkt die Zinsen Antworten


Sabrin Borer

20.05.2009, 12:11 Uhr
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Ich leide selber täglich unter schweren Schmerzen und weiss wie schlimm die Angst sein kann, die Arztrechnungen nicht mehr bezahlen zu können und evtl den Job zu verlieren. Ich hoffe sehr, dass hier schnell Gerechtigkeit waltet (ist ja 'offensichtlich') und Frau Bono bekommt was ihr zusteht. Ich wünsche Ihr weiterhin viel Kraft und Durchaltevermögen! Antworten


Marco Tschan

20.05.2009, 11:55 Uhr
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Ich habe langsam das Gefühl dass wir in der Schweiz in einer Bananenrepublik leben , was die Rechtssprechung angeht (Swissair, UBS, Versicherungen....etc etc.) Antworten


Karl Müller

20.05.2009, 11:48 Uhr
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Man sich sich wirklich fragen wie UN Abhhängig unsere Richter sind??? Den Interessenverband der Versicherten würde ich auch sofort beitreten!!! Denn dieser Fall ist kein Einzelfall. Denn jeder der auf der Strasse ist, ist ein potenzielles Opfer, d.h., morgen kann es Sie treffen. Antworten


Thibault Schmidt

20.05.2009, 11:47 Uhr
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Das schlimste am ganzen ist das wahrscheinlcih sowohl die direkten täter als auch die verantwortlichen der Versicherungen darüber wegsehen können und Nachts wahrscheinlich nicht schlecht schlaffen. Ich denke mal das ist nur ein Fall von vielen! Wie Herzlos können Menschen sein, die wir dann auch noch dafür bezahlen! Antworten


Harry Cortesi

20.05.2009, 11:22 Uhr
Melden

die Machenschaften der Versicherungen erstaunen micht nicht im geringsten, das eingentliche Problem sind doch die Richter. Antworten


Urs Fleischmann

20.05.2009, 11:21 Uhr
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Die ganze Geschichte erinnert mich stark an den verfilmten Roman "The Rainmaker" von John Grisham. Ein Komplott der Versicherungsgesellschaft gegen den Versicherten. Der Film wurde in Hollywood gedreht und hatte dadurch ein Happyend - in Zürich ist die Realität und es wird höchswahrscheinlich kein Happyend geben. Zuviele Leute könnten mittlerweile ihr Gesicht verlieren... Antworten


Bruno Scheuber

20.05.2009, 11:20 Uhr
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Aus diesem Grund sollten sich möglichst viele von der "Zürich" verabschieden.Solche Fehlleistungen dürfen nicht geduldet werden. Es gibt noch andere Versicherer. Antworten


Markus Weilenmann

20.05.2009, 11:18 Uhr
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Dieser "Fall" berührt mich sehr. Gerichte sind im Prinzip verpflichtet, sämtliche Beweismittel zu prüfen und zu bewerten. Gibt es denn keine Möglichkeit, gegen derart einseitig verfahrende Gerichte Aufsichtsbeschwerde einzureichen? Und was ist mit dem Strassenverkehrsamt, wo Untersuchungen/Nachfragen gegen Vertreter der "Zürich" scheinbar einfach versanden? Auch die Politik ist gefragt! Hallo SP! Antworten


Hans Ineichen

20.05.2009, 10:47 Uhr
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Fazit: Nie ohne bedseitig unterschriebenes Unfallprotokoll vom Unfallort gehen. Trotz allen Beteuerungen. Erstaunlich eigentlich für eine Rechtsanwältin. Danny Crane! Doch zeigt der Zerfall ihrer Karriere, dass es kein konstruiertes Szenario ist, um Geld zu kassieren. Sie hatte einen 'geilen' Job, gutes Salär, Kinder und nun nichts mehr ausser Mega-Probleme. Das lädt man sich nicht freiwillig auf. Antworten


Maik Fruhlich

20.05.2009, 10:45 Uhr
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Mit Interesse und schockiert verfolge ich diese Tagi Artikel. Wenn die Richter 1 und 1 zusammenzählen können, dann müssen sie doch zu einem anderen Schluss kommen! Dieser Fall stinkt doch zum Himmel! Tagi weiter so! Schonungslos nachforschen und aufdecken. Antworten


Henry Berger

20.05.2009, 10:42 Uhr
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Ist der Fall wirklich so eindeutig: Die böse, böse Versicherung und das arme, arme Opfer? Ich will und kann den gesundheitlichen Zustand von Frau Bono nicht beurteilen, aber müsste man - um zu einem objektiven Urteil zu kommen - nicht beide Seiten angehört werden? Hätten wir hier die gleichen Kommentare bei einer Albanerin als Opfer? Antworten


Marianne Hofer

20.05.2009, 10:41 Uhr
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@Toni Müller: Einverstanden - selbst erlebt! Jetzt wäre die Zeit reif, offensichtlich versicherungsfreundliche Gerichtsurteile öffentlich publik zu machen. Weshalb macht das der Schweizer eigentlich nicht? Mag er dem Nachbar denselben Flopp etwa auch gönnen? Für die Herren Anwälte/Richter würde der Job um Vieles anspruchsvoller, Herr Kollega / mit kollegialen Grüssen! Antworten


hans hunziker

20.05.2009, 10:23 Uhr
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Was man daraus lernen kann ist, dass man bei einem Verkehrsunfall, wen es eim etwas stark durchschüttelt immer die Polizei rufen muss. Gegen ein Gutachten das der Aufprall gering war und keinen Körperlichen Schaden verursachen kann, hat man keine Change denke ich. Antworten


Peter Rossi

20.05.2009, 10:20 Uhr
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@ Ben Müller: Sehr wahrscheinlich wurde inzwischen die "Doktrin" der SUVA in Sachen HWS geändert, unter Umständen auch wegen den sicherlich vorgekommenen Betrügereien. Für wirkliche Anspruchsberechtigte ist dies jedoch katastrophal. Antworten


Thomas Hafner

20.05.2009, 10:09 Uhr
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Bemerkenswert finde ich die "Kommunikation" der Zürich. Auch wenn auf den ersten Blick keine Stellungnahme sinnvoll erscheinen mag, so erinnert mich dieses Verhalten ein wenig an die Bonidisskusion der UBS.Ob dies hier eine geschickte Lösung ist, wage ich stark zu bezweifeln. Vielleicht mal das Lehrbuch beiseite legen und aktiv kommunizieren? Wäre toll. Oder stimmts eben doch was im TA steht...? Antworten


albert ulrich

20.05.2009, 10:02 Uhr
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Alle Selbständigerwerbende, Freelancer und Geschäftsteilhaber müssen vorsichtig sein. Nur Policen mit festen Versichrungssummen akzeptieren. Ansonsten wird das Einkommen bestritten, so wie es die "Zürich" bei mir tat. Die Zürich bestreitet immer den Arbeitsunfähigkeitsgrad, um auch damit Leistungen zu sparen. Für etwas mehr Boni machen die Versicherungsmitarbeiter alles, selbst unmoralische Taten. Antworten


Anna Huber

20.05.2009, 10:01 Uhr
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Diese Geschichte ist schlicht ein Albtraum!! Dass so etwas in der Schweiz, dem Land mit der höchsten Versicherungsdichte, möglich ist!!!!!! Ich bin sprachlos. Antworten


Patrick Pfister

20.05.2009, 09:57 Uhr
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Leider haben wir keine Richter mehr mit Charakter und Format. Alleine der letzte Abschnitt in diesem Artikel müsste einen jeden Richter zum Schluss kommen lassen, dass hier etwas faul ist und zwar seitens der Zürich Versicherung! Auch frage ich mich hier, wo ist der Polizeirapport mit Fotos, die das effektive Unfallauto zeigen? Bei Personenverletzungen muss doch IMMER die Polizei beigezogen werden Antworten


Carmelo Di Stefano

20.05.2009, 09:50 Uhr
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Welchen Sinn haben heutzutage die Versicherungen, wenn sie zuerst auf den eigenen Profit schauen, anstatt die Versicherten in einer Notlage zu unterstützen, nachdem diese regelmässig ihre teuren Beiträge bezahlt haben? In einem "überversicherten" Land wie die Schweiz sollten Zustände wie jene von Frau Bono nicht passieren. Hier haben wirklich alle juristischen und humanitären Regelungen versagt. Antworten


Pierre Rappazzo

20.05.2009, 09:47 Uhr
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Nur um auch die andere Seite auch zu beleuchten: Frau Bono hat Beweise vernichtet trotz fahrlässigem verlassen des Unfallortes. Zum Schutz der anderen Versicherten, müssen die Versicherungen restriktiv sein. Handelte es sich beim obigen Fall um eine Kosovo-Albanerin, würde man wohl anders argumentieren. Antworten


Ben Müller

20.05.2009, 09:45 Uhr
Melden

@P.Rossi: ich kann Ihre Aussage betreffend der SUVA nicht stützen, habe ausschliesslich gute Erfahrungen gemacht. Zur Zürich: wenn ich dort noch Versicherungsnehmer wäre, würde ich schnellstens alle Versicherungsverträge auflösen. Ich denke, nur der Druck der Allgemeinheit kann hier ein entscheidendes Signal setzen. Frau Bono wünsche ich viel Kraft und viel Glück! Antworten


urs scheidegger

20.05.2009, 09:37 Uhr
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chapeau vor dieser frau!! unglaublich unser rechtssystem! wirklich unglaublich!! diese frau beweist, was charakterstärke, mut, wille und intelligenz ist!! aber wo rundherum dummheit herrscht, bzw gekaufte seelen sich ihr leben köstlich finanzieren lassen, hat selbst eine solche frau keine chance!! schande an die grichte, versicherungen und ihre geldsauger!! ihnen frau bono, mein MITGEFÜHL!!! Antworten


Lorenz Kühnis

20.05.2009, 09:34 Uhr
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Und wer erlaubt es privatrechtlichen Unternehmen (AGs z.b.) für wenige hundert Franken pro Jahr Fahrzeughaftpflichtversicherungen zu vertreiben und darin Haftungslimiten von gut CHF 100 Mio. zu vereinbaren? Genau: der Staat, WIR also, die wir dann ebensolche Verträge nicht effektiv schützen und auch durchsetzen lassen. Lachen tun die Versicherungen, zahlen am Schluss tut der Staat bzw. WIR. Q. E.D Antworten


Toni Müller

20.05.2009, 09:30 Uhr
Melden

Solche Fälle gibt es tausende. Recht haben und Recht bekommen, ist eben zweierlei. Versicherungen haben (und dafür jahrelang teure Prämien bezahlen) und im Falle eines Falles von Versicherungen geschützt sein, ist eben auch zweierlei. Die Versicherungen praktizieren seit Jahren die Abschiebung, bezahlen müssen im Endeffekt staatliche Einrichtungen (z.B. die IV)... Antworten


Sarah Widmer

20.05.2009, 09:26 Uhr
Melden

Es scheint bei der IV der Normalfall zu sein, neurologische Erkrankungen durch Internisten beurteilen zu lassen (in der Familie selbst erlebt). Und sich auch bei klarer Sachlage (MRI, sichtbare Behinderung (!) über die Diagnosen von allen bisherigen Ärzten hinwegzusetzen. Neutral ist anders. Die IV macht die Leute mit Ihrer zermürbenden "Kriegstaktik" oft noch kränker als sie es sowieso schon sind Antworten


Ernst Bucher

20.05.2009, 09:19 Uhr
Melden

Ich schäme mich zutiefst , dass derartige Fälle in einem Rechtsstaat wie der Schweiz möglich sind, wie rechtschaffene Menschen durch Machenschaften von Versicherungen und Aemtern in den Abgrund getrieben werden. Noch beschämender wird es, wenn ich daran denke, wie die IV Milliarden an Sozialbetrüger schon verschenkt hat ,auch ins Ausland! Pfui Teufel, Zürich und IV!! Frau Bono aber viel Erfolg Antworten


daniel schmid

20.05.2009, 09:14 Uhr
Melden

Ein Skandal! Die AXA Winterthur ist genau so: Bei einem geschäftlichen Besuch in der Schweiz ist mir an der Autobahnausfahrt ein Auto ungebremst aufgefahren, seither bin ich Krank. Da ich als Auslandschweizer sowieso keine Rechte habe, verweigert die AXA jegliche Zahlungen. Leben nun seit 1 jahr von meinen persöhnlichen Reserven und werde nun bald zurückkehren und Sozialhilfe beantragen müssen. Antworten


Ella Gurtner

20.05.2009, 09:09 Uhr
Melden

Ich hatte in sehr vielen Jahren Fahren drei Unfälle, zwei davon Auffahrunfälle (ich: vorne). Dreimal hatte ich auch zweifelhafte Erfahrungen mit der Polizei. Fahren Sie nie mit ihrem Fahrzeug weg! Fotographieren Sie! Lassen Sie ein Polizeiprotokoll aufnehmen! Bestehen Sie darauf, dass die Polizei kommt! Rufen Sie einen Anwalt an! Antworten


Martina Huber

20.05.2009, 09:01 Uhr
Melden

Das man selbst mit einer Rechtsschutzversicherung nicht zu seinem Recht kommt ist bedenklich. Wenn man dieses Fall liest, möchte man am liebsten sämtliche Versicherungen kündigen und sich einen Panzerschrank anschaffen. Das Vertrauen in die Versicherungen und den Staat nimmt bedenklich ab. Wir Menschen tun uns selber keinen Gefallen damit. Antworten


Jean Merz

20.05.2009, 08:58 Uhr
Melden

Traurige Geschichte! Man koennte aber von einer erfolgreichen Juristin doch erwarten, dass diese wenigstens die Nummernschilder aufnimmt, bzw. trotz allem auf ein Unfallprotokoll beharrt, dies trotz Schock!!! Ist typisch fuer top Akademiker.....gut in the Theorie, aber in der Praxis.....naja.....Trozt allem....sicher eine traurige Sache Antworten


Adrian Rudin

20.05.2009, 08:57 Uhr
Melden

Das ist eine grobe schweinere der Versicherungen. Sieht auch so aus als haette die Unfallverursachende mit Vitamin-B eines Angestellten der Zuerich helfen lassen und die Zuerich selbst hat nun Sorge das dieser grobe Betrugsfall auffliegen koennte. Schliesslich ist diese am Schluss verantwortbar. Liebe Frau Bono, richten Sie doch ein Spendenkonto fuer den Kampf gegen die Zuerich ein. Waere dabei.. Antworten


Jack Leuzinger

20.05.2009, 08:55 Uhr
Melden

Ich bin langjähriger Versicherungsfachmann im Verkauf (Broker) und muss mit grosser Entäuschung feststellen wie einige sogenannte Fachspeziaslisten, Ärzte unsw. Schweinereien in Sachen Schadenbearbeitung zu stande bringen und Menschen zu Schaden kommen lassen. Antworten


Walter Behrmann

20.05.2009, 08:53 Uhr
Melden

Ich sage schon lange dass unsere Versicherungen nichts taugen. Vielmehr sind es Verunsicherungen, denn wenn es draufankommt kann man nicht auf sie zählen. Warum schliessen wir Bürger uns nicht alle zusammen und wehren uns? Ein "Interessenverband der Versicherten" müsste in der Lage sein den notwendigen Druck auf die unethischen Versicherer zu leisten. Antworten


Roland Groll

20.05.2009, 08:52 Uhr
Melden

die zürich spricht nur von "organischen" unfallfolgen, die nicht mehr feststellbar seien. zeichnet sich ein schleudertrauma nicht gerade dadurch aus, "organisch" kaum schlüssig diagnostiziert zu werden? krass finde ich auch, dass eine allfällige psychosomatische schmerzfolge keine relevanz zu haben scheint. auch wenn heikel zu diagnostizieren, sollten doch auch solche faktoren einbezogen werden. Antworten


Peter Rossi

20.05.2009, 08:41 Uhr
Melden

Nicht nur die Privatversicherungen, nein unsere so viel gepriesene SUVA bestreitet meistens pauschal die Kausalität zwischen HWS und einem Auffahrumfall ab um die Betroffenen "billig" in die IV abschieben zu können. Leider ist Frau Bono's Schicksal in unserem so "gerechten" Rechtsstaat kein Einzelfall. Bravo Tagi, bleibt bitte hier dran und berichtet weiter über diesen Fall. Antworten


Jonas Jones

20.05.2009, 08:33 Uhr
Melden

der letzte satz dieser serie deckt das "figgi-mühli" spiel der zürich versicherung schonungslos auf. ich bin froh, keine versicherung bei der zürich zu haben... Antworten



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