«Der Leidensdruck ist gross»
Von René Staubli. Aktualisiert am 07.04.2011 2 Kommentare
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Herr Imboden, in den Satzungen der Akademien der Wissenschaften Schweiz heisst es: «Wissenschaftliches Fehlverhalten darf nicht toleriert werden.» Warum ist dieser Grundsatz für einen Forschungsplatz wichtig?
Ehrlichkeit, Transparenz und Fairness gehören zu allen Lebensbereichen. Da Forscher quasi nach der Wahrheit suchen und dabei Tatbestände möglichst objektiv darstellen sollten, ist unlauteres Verhalten besonders verwerflich.
Können Sie uns eine Kurzdefinition geben, was man unter wissenschaftlichem Fehlverhalten versteht?
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt beispielsweise vor, wenn jemand fremde Erkenntnisse unter seinem eigenen Namen publiziert, Daten fälscht, Ergebnisse manipuliert, geistiges Eigentum verletzt oder die Forschungstätigkeit anderer Personen behindert.
Wissenschaftliches Fehlverhalten dürfe «nicht toleriert werden», heisst es. Was bedeutet das konkret?
Man muss zwischen strafrechtlich relevantem und rein wissenschaftlichem Fehlverhalten unterscheiden. Im ersten Fall muss die Justiz eingeschaltet werden, etwa bei Betrug mit Forschungsgeldern. Wenn es «nur» um Verstösse gegen den wissenschaftlichen Verhaltenskodex geht, muss die betroffene Institution den Fall untersuchen und die nötigen Massnahmen ergreifen.
Zum Beispiel?
Das hängt von den Reglementen der Institution ab. Der Nationalfonds zum Beispiel kann einen schriftlichen Verweis oder eine schriftliche Verwarnung aussprechen, Forschungsgelder sperren oder kürzen, bereits ausbezahlte Gelder zurückfordern und es fehlbaren Personen für bestimmte Zeit verbieten, Forschungsprojekte einzureichen. Im Gegensatz zum Nationalfonds können Universitäten auch personalrechtliche Massnahmen ergreifen, weil es um ihre eigenen Arbeitnehmer geht.
Der TA hat mehrmals über Professor S. berichtet, der in seiner Forschungstätigkeit «umfassend geschädigt und behindert» wurde, wie der Nationalfonds in einem Bericht festhielt. Warum hat sich der Nationalfonds eingeschaltet?
Die von der Universität durchgeführte Untersuchung hatte aus der Sicht des Nationalfonds ein zu wenig klares Ergebnis gebracht. Wir haben deshalb selber jene Aspekte des Konflikts überprüft, welche direkt mit unseren Forschungsprojekten zu tun hatten.
Trotz festgestelltem Fehlverhalten hat der Nationalfonds darauf verzichtet, den Verantwortlichen von Uni- und Spitalleitung einen schriftlichen Verweis zu erteilen. Warum?
Der Nationalfonds kann fehlbaren Personen keine Verweise erteilen, mit denen er in keinem direkten Vertragsverhältnis steht. Dass wir ein Projekt gestoppt, ein zweites sistiert und Gelder zurückverlangt haben, die am Unispital von einer nicht autorisierten Person ausgegeben worden waren, ist für unsere Verhältnisse eine harte Sanktion. Das Unispital und die Universität mussten sich zudem verpflichten, ihre Zusammenarbeit bei Nationalfondsprojekten nach klaren Regeln neu zu organisieren. Ausserdem haben wir den Verantwortlichen empfohlen, nach Lösungen zu suchen, um die entstandenen Schäden zu kompensieren.
In der Schweiz führt beim Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten die betroffene Forschungs-institution die Untersuchung selber durch. Welche Absicht verfolgt man mit dieser Regelung?
Es scheint uns sinnvoll, dass die Institutionen selber dafür sorgen, dass in ihren Mauern Ordnung herrscht. Sie kennen die internen Verhältnisse am besten und können angemessene Sanktionen aussprechen, auch personalrechtliche.
Im Fall S. hat sich dieses Vorgehen nicht bewährt.
Als die Universität ihre Untersuchung startete, waren die Fronten schon so verhärtet, dass die Seite von Professor S. die Kooperation mehrheitlich verweigerte . . .
. . . weil ihr die Untersuchungskommission der Universität aufgrund der einseitigen Zusammensetzung als befangen erschien . . .
Wir haben die Betroffenen darauf hingewiesen, der Nationalfonds könne für den Fall einer eigenen Untersuchung zentrale Probleme wegen fehlender Zuständigkeit nicht lösen. Deshalb rieten wir – allerdings vergeblich – zur Zusammenarbeit.
Im Fall S. sind die Verantwortlichen unbehelligt geblieben: Weder die Spitaldirektion noch der Spitalrat, die Universitätsleitung, der Universitätsrat, die Bildungs-direktion, der Nationalfonds oder die Akademien der Wissenschaften wollten oder konnten die Fehlbaren bestrafen. Das bedeutet letztlich, dass wissenschaftliches Fehlverhalten toleriert wird, zumindest im Fall S.
Das kann man so nicht sagen, denn der Fall ist ja noch nicht abgeschlossen. Und wenn Sie sagen, die Verantwortlichen seien unbehelligt geblieben, muss ich Sie korrigieren: Solche Konflikte sind für alle Beteiligten immer sehr unangenehm. Weder die eine noch die andere Seite ist glücklich über den bisherigen Verlauf dieser Angelegenheit.
Von Einsicht ist allerdings wenig zu spüren: Die Leitung des Uni-spitals spricht von «angeblichem wissenschaftlichem Fehlverhalten», während Unirektor Andreas Fischer betont, der Fall S. sei «von A bis Z ausserhalb der Universität passiert».
Wenn sich das Unispital so äussert, steht das in einem eklatanten Widerspruch zum Verhalten gegenüber dem Nationalfonds: Die Spitalleitung hat die neuen Regeln der Zusammenarbeit klaglos akzeptiert und Gelder zurückbezahlt. Die Einsicht ins eigene unrechtmässige Verhalten in diesem partiellen Teil des Konflikts war offensichtlich vorhanden. Die Universität wiederum war für die betroffenen Doktoranden zuständig und folglich mitverantwortlich. Dieses Bewusstsein ist vorhanden.
In den USA und in Österreich wird wissenschaftliches Fehlverhalten von einer neutralen, übergeordneten Instanz untersucht. Wird diese Alternative auch in der Schweiz diskutiert?
Nicht zuletzt wegen des Falls S. habe ich das Thema im Rahmen meiner «Tour de Suisse» bei den Schweizer Universitätsleitungen angesprochen. Man steht der Idee positiv gegenüber und wäre um ein externes Untersuchungsgremium froh, vor allem dann, wenn ein Konflikt eine bestimmte Dimension sprengt.
Wer könnte diese Aufgabe übernehmen?
Es sollte keine staatliche Institution sein; wir sollten selber für Ordnung sorgen. Prädestiniert wären die Akademien Schweiz. Dort sind schon einige Vorarbeiten geleistet worden.
Professor S. ist seit zwei Jahren in seiner Forschung blockiert, betroffene Wissenschafter im In- und Ausland beklagen, sie würden nach wie vor in ihrer Arbeit behindert. Wie könnte man diesen gordischen Knoten durchschlagen?
Es braucht aus meiner Sicht auf beiden Seiten eine Portion guten Willens, Pragmatismus sowie die Bereitschaft, einen Strich unter die Vergangenheit zu ziehen und einen akzeptablen Kompromiss zu finden. Der Leidensdruck ist gross geworden. Es wäre allen gedient, wenn man den Konflikt auf würdige Art und Weise beilegen könnte. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 08.04.2011, 10:06 Uhr
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2 Kommentare
Unglaublich, was Herr Imboden verlangt. Die Verantwortlichen von Uni- und Spitalleitung müssen orientiert auf ein sauberes wissenschaftliches Forschen hin, massiv für ihr kriminelles Handeln eingeschränkt, oder von einer unabhängigen Stelle kontrolliert werden. Nur so kann der gute Ruf Forschungsplatz Schweiz gerettet werden. Antworten
Ende März schrieb Staubli «Mit ihrem Vorgehen verletzten Zünd und die Universität […] die Regeln der wissenschaftlichen Integrität der Akademien der Wissenschaften Schweiz». Und: «Viele Unlauterkeitsvorwürfe habe [der SNF] aber gar nicht untersucht, kritisieren die Forscher, die bis heute nicht angehört worden sind». Diese Vorwürfe müssen vollständig untersucht werden, das ist Imbodens Pflicht! Antworten

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