Der Staatsanwalt spricht von «richtiggehendem Abschlachten»
Von Stefan Hohler. Aktualisiert am 13.01.2012 25 Kommentare
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Droht dem 53-jährigen Pakistaner, der am 10. Mai 2010 seine Tochter zu Hause in Zürich-Höngg mit einem Beil umgebracht hat, eine lebenslängliche Strafe? Staatsanwalt Ulrich Krättli, der in der Anklageschrift die Tat als Mord qualifiziert, will sich zum Strafmass erst an der Verhandlung vom 14. März vor dem Bezirksgericht Zürich äussern. Am Prozess ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Nur die akkreditierten Gerichtsberichterstatter sind zugelassen.
Doch wie genau und umfangreich Krättli die Motivgründe für den brutalen Mord in der Anklageschrift umschreibt, lässt aufhorchen und deutet womöglich auf die Forderung nach der Maximalstrafe hin. Der Beschuldigte habe besonders skrupellos gehandelt, weil er seine Tochter «regelrecht beseitigte». Sie habe sich nicht nach seinen archaischen Wertvorstellungen verhalten und so aus seiner Sicht die Familienehre beschmutzt. Mit der Tat habe er erreichen wollen, dass endlich Ruhe einkehre. Er habe die Tötung «kaltblütig geplant» und sie auf «hinterhältige und ausserordentlich grausame Art» durchgeführt, heisst es in der Anklageschrift. Die Rede ist von einem «richtiggehenden Abschlachten».
«Er hat mit klarem Kopf gehandelt»
Nach dem «Massaker» habe der Mann das Beil nicht einfach fallen gelassen, sondern es so «kaltblütig platziert», dass der Stiel zwischen den Beinen Richtung Füsse zeigte. Krättli wollte sich nicht dazu äussern, was der Täter damit ausdrücken wollte. Es ist aber offensichtlich, dass der Stiel zwischen den Beinen eine sexuelle Bedeutung und einen Zusammenhang mit dem Tatmotiv hat. Es weist auch darauf hin, dass der Mann mit klarem Kopf gehandelt haben muss.
Ausführlich wird in der Anklageschrift aufgezeigt, wie es zur Tat am 10. Mai 2010 in der Wohnung an der Rütihofstrasse in Höngg kam. Der Vater hatte zusammen mit seiner Frau die damals 16-Jährige auf der Uraniawache der Stadtpolizei abgeholt, weil sie dort wegen eines geringfügigen Ladendiebstahls festgehalten wurde. Die Tochter lehnte aber den Kontakt mit der Mutter ab, sodass der Vater mit ihr getrennt in die Wohnung nach Höngg fuhr (siehe Artikel links). Dort wies die Tochter die Mutter erneut zurück. Auf Anraten des Mannes verliess die Ehefrau mit den beiden anderen Kindern die Wohnung und fuhr in die Stadt.
Tochter wollte ausziehen
Es begann nun ein langer Streit zwischen dem Vater und dem Mädchen, wobei die 16-Jährige den Beschuldigten «unwiderlegbar beleidigte», wie es in der Anklageschrift heisst. Sie wollte fortan nicht mehr zu Hause bleiben und begann ihre Sachen zu packen. Als sie im Keller war, um ein Paar Schuhe zu holen, soll der Vater den Mord geplant haben – sollte sie ihm nicht gehorchen. Er holte vom Balkon ein Beil, das dort schon seit vielen Jahren deponiert war, und versteckte es im Elternschlafzimmer. Als die junge Frau, die inzwischen wieder in der Wohnung war, kniend Gegenstände in einer Kommode im Elternschlafzimmer suchte, schlug der Vater von oben mit grosser Wucht auf ihren Hinterkopf. Mindestens 19-mal traf das Beil die junge Frau: zwölfmal mit der Schneide, siebenmal mit dem stumpfen Hinterteil.
Trotzdem war die junge Frau nicht sofort tot, sie lebte noch einige Minuten. Nachdem der Vater das Beil auf dem Gesäss der Tochter sorgfältig platziert hatte, wusch er sich die Hände, verliess die Wohnung, rief seine Frau an und sagte ihr, dass er die Tochter umgebracht habe. Eine Viertelstunde später informierte er die Polizei, welche ihn an der Regensdorferstrasse unweit der Wohnung verhaften konnte.
Bereits der zweite Tötungsversuch
Neben dem Vorwurf des Mordes muss sich der 53-Jährige auch noch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung vor dem Gericht verantworten. Es geht dabei um einen Vorfall, der sich rund drei Wochen vor der Beilattacke ereignet hatte. Am 20. April 2010 kam es zwischen dem Vater und der Tochter zu einem Streit, weil der Mann vermutete, dass diese Marihuana geraucht habe.
Laut Anklage schlug er die junge Frau, steckte sie in die Badewanne und liess Wasser einlaufen. Er versuchte einen Föhn am Strom anzuschliessen und ihn in die Wanne zu werfen. Dies gelang ihm nicht, weil sich die Tochter wehren konnte und später mit den durchnässten Kleidern zu einer Freundin floh. Dabei habe der Beschuldigte den Tod der Tochter in Kauf genommen. Eine konkrete Todesgefahr hatte aber nicht bestanden, weil der Föhn einen Fehlerstromschutzschalter hatte, der den Stromkreis unterbrochen hätte.
Der Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Matthias Brunner, will sich zur Anklageschrift nicht äussern. Er weist darauf hin, dass die vom Staatsanwalt vertretene These des Ehrenmordes der Aktenlage und den Ausführungen des psychiatrischen Gutachtens diametral entgegenstehe. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 13.01.2012, 07:21 Uhr
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25 Kommentare
Ehrenmord - was für ein komisches wort - wusste gar nicht dass es so einen "Titel" gibt! Eine furchtbare - nicht nach vollziebare - Tat und der finanziellen konsequennz (für die steuerzahler), d.h. 15 jahre x 365 tage x 300,- gleich 1,65 Mio! kein weiterer kommentar und viel kraft für die Trauernden (freunde & freuninnen) Antworten
Diese schreckliche Tat wirft einmal mehr ein schlechtes Licht auf unsere rot-grüne Asylmafia. Der Täter gab sich als afghanischer Kriegsflüchtling aus, war aber Pakistani. Das dies nicht sofort bemerkt wurde ist der erste Skandal. Der Täter lebte seit 1985 vorwiegend von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe. 1992 reiste er unbehelligt nach Pakistan, heiratete und brachte seine Frau in die Schweiz. Antworten

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