Der nächtliche Kampf gegen das rege Treiben
Von Simon Eppenberger M. Aktualisiert am 03.09.2010 10 Kommentare
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Seit 15 Jahren lebt das Ehepaar mit ihren kleinen Kindern am Sihlquai und ist sich einiges gewöhnt. «Doch als sich die Freier seit diesem Jahr vor unserer Haustüre befriedigen liessen und die Prostituierten den Platz als WC missbrauchten, war es nicht mehr auszuhalten», sagt der Familienvater.
Um die ungebetenen Gäste zu vertreiben, installierte er deshalb eine Sprinkleranlage, die das Gelände besprühte. Das Wasser sorgte jedoch nur kurz für Ruhe. Kaum war die Anlage in Betrieb, rüsteten sich Prostituierte mit Schirmen aus. Diese hielten die Freier auf, während sie sich bedienen liessen.
Wirkungsvoller sind offenbar Scheinwerfer. Gekoppelt mit Bewegungsmeldern vertreiben sie die Frauen und ihre Kunden, sobald diese Innenhöfe betreten wollen, wie ein Hausabwart am Sihlquai auf Anfrage sagt. Seither sind die Lärmbelästigungen zurückgegangen und der Dreck hat massiv abgenommen.
Enge Grenzen der Polizeikontrollen
Unter den unzähligen Autos, die jeden Abend am Sihlquai ihre Runden drehen, gehören auch mehrere Kastenwagen der Polizei. «Wir sind im Rahmen der personellen Möglichkeiten regelmässig am Sihlquai und in den Quartieren präsent», sagt Marco Cortesi, Medienchef der Stadtpolizei Zürich. Dazu gehören auch Kontrollen an einschlägig bekannten Orten rund um Privatliegenschaften. So überprüften Beamte mit Taschenlampen etwa einen Garten, der wiederholt von Freiern und Prostituierten benutzt wurde, wie ein Augenschein vor Ort zeigt.
Allerdings sind der Polizei dabei enge Grenzen gesetzt: «Wo es zu vielen Reklamationen kommt, führen wir wenn möglich Kontrollen durch», sagt Cortesi. «Jedoch betritt die Polizei ohne Meldung oder Anzeige keine privaten Liegenschaften», so Cortesi weiter.
Private Plätze und Höfe werden denn auch rege genutzt. So dirigiert eine Prostituierte ihren Kunden mit deutschen Kennzeichen direkt auf einen unbeleuchteten Parkplatz unmittelbar neben dem Sihlquai. Kurze Zeit später fährt ein zweiter Wagen vor.
Verfahren nur bei Anzeige
Selbst wenn eine Patrouille einen Freier beim Sex erwischt, haben die Beamten wenig Handlungsspielraum. «Nur wenn sich jemand daran stört und eine Anzeige macht, kann die Polizei dagegen vorgehen», sagt Cortesi. Dann kann ein Verfahren wegen sexueller Belästigung eröffnet werden. Auf öffentlichem Grund können die Betroffenen zumindest weggewiesen werden.
Auf dem Strassenstrich kontrolliert die Polizei regelmässig, ob sich die Prostituierten legal dort aufhalten. «Weggewiesen werden müssen nur wenige», wie Cortesi sagt. Die meisten haben sich angemeldet und können deshalb nicht belangt werden. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 03.09.2010, 12:24 Uhr


































