Der ungeklärte Mord vom Bucheggplatz
Von Martin Huber. Aktualisiert am 29.11.2011 1 Kommentar
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Am 15. November 1996 gegen 21 Uhr fährt ein Mann in seinem Auto über den Bucheggplatz. Plötzlich fällt ein Schuss. Die Kugel trifft den Fahrer des dunkelblauen Chryslers durch die Heckscheibe in den Hinterkopf. Der 34-jährige Schweizer sackt zusammen, sein Wagen prallt führerlos in einen Kandelaber. Ohne das Bewusstsein wieder zu erlangen, stirbt der Schwerverletzte einen Tag später im Spital.
Vom Todesschützen fehlt bis heute jede Spur. «Trotz intensiven Ermittlungen konnte der Täter nicht gefasst werden», sagt Staatsanwalt Ulrich Weder. Weil alle Möglichkeiten bei der Fahndung ausgeschöpft wurden, landete der Fall im Fahndungsarchiv. Die Folge: «Es wird im Moment nicht mehr aktiv ermittelt», sagt Weder. Der Todesschuss vom Bucheggplatz gilt als sogenannter Cold case, als ungelöster Kriminalfall.
Für Weder hat das Tötungsdelikt eine spezielle, auch verstörende Note: «Als normaler Verkehrsteilnehmer rechnet man nicht damit, plötzlich einen tödlichen Schuss appliziert zu bekommen.» Zudem habe es eine Person getroffen, die sich an einem stark befahrenen Ort und nicht einmal ansatzweise in einem kriminellen Umfeld aufhielt.
War es Absicht oder Zufall?
Ein Motiv für den tödlichen Schuss fehlt. Der 34-jährige Informatiker, der bei einer Grossbank arbeitete, wollte an diesem Freitagabend offenbar nach Hottingen fahren, wo er mit seiner Freundin in einer Eigentumswohnung lebte. Weder im privaten noch im beruflichen Umfeld des Mannes finden die Ermittler Hinweise auf ein absichtliches Tötungsdelikt. Das Opfer soll sich weder in dubiosen Kreisen aufgehalten haben, noch gab es Hinweise auf kriminelle Geschäfte wie Geldwäscherei oder Drogenhandel.
Die Kripobeamten rätseln: Wenn es kein gezielter Anschlag war, was dann? War das Auto zuvor von einem anderen abgedrängt worden? Hatte ein Heckenschütze wahllos auf ein Auto geschossen? Wurde der Schuss in einem Streit zwischen Unbekannten abgefeuert? Oder schoss jemand aus purem Blödsinn? «Alles schien möglich, man kam einfach nicht weiter», erinnert sich Bruno Kistler, damals Pressesprecher der Stadtpolizei und selber am Tatort.
Polizisten suchen Dutzende von Wohnungen in der Umgebung des Bucheggplatzes auf und verteilen den Bewohnern Flugblätter mit einem Zeugenaufruf. Doch der entscheidende Tipp bleibt aus. Um den Tatablauf zu rekonstruieren, bittet die Stadtpolizei zudem alle Autofahrer, die den Bucheggplatz zum fraglichen Zeitpunkt passierten, sich zu melden. Laut Staatsanwalt Weder melden sich mehrere Autofahrer, doch auch dies bringt die Untersuchung nicht weiter.
Schuss aus der Tièchestrasse
Die Spurensicherung ergibt, dass der Täter aus der Tièchestrasse geschossen haben muss, die in den Verkehrskreisel mündet. Die Tatwaffe ist vermutlich eine Faustfeuerwaffe; aufgetaucht ist sie bis heute nicht. Weil der Schuss nicht nur die Heckscheibe des Autos, sondern auch die Nackenstütze durchschlug, bevor er in den Hinterkopf des Fahrers drang, tauchte die Vermutung auf, das Opfer sei nicht gezielt erschossen worden. Es sei fast nicht möglich, mit einer Pistole oder einem Revolver so genau zu zielen, meinen Experten. Auch Bruno Kistler glaubt eher an einen Zufall: «Wenn jemand den Mann hätte erschiessen wollen, wäre er wohl anders vorgegangen.»
Die Staatsanwaltschaft dagegen geht nicht von einem zufälligen Treffer aus, sondern von Mord, wie Ulrich Weder sagt. Es sei keineswegs ausgeschlossen, dass der Autofahrer gezielt getötet worden sei. Der Todesschuss wird deshalb als besonders skrupellose Tat eingestuft und wie ein Mordfall behandelt, der erst nach 20 Jahren verjährt, mit einer Verlängerungsmöglichkeit auf 30 Jahre.
2005: Verdächtiger überprüft
2005 schöpfen die Fahnder kurz Hoffnung. Damals überprüft die Staatsanwaltschaft eine Person, nachdem sie «einen Hinweis zu einem möglichen Verdachtsgrund erhalten hat», wie Weder sagt. Nähere Angaben will er nicht machen. Doch auch dieser Hinweis bringt keinen Durchbruch. Die Person wird nach der Befragung wieder entlassen. 2007 wird der mysteriöse Mord nochmals aktuell. Nach den tödlichen Schüssen auf eine 16-Jährige an der Bushaltestelle Hönggerberg spekulieren Medien, es könnte sich um denselben Heckenschützen handeln, der bereits am Bucheggplatz zugeschlagen hatte. Doch die Spur erweist sich als falsch. Es stellt sich heraus, dass ein 21-jähriger Rekrut mit seinem Sturmgewehr die junge Frau erschossen hatte. Der Schütze wird 2009 wegen Mordes zu einer 17-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Jetzt bleibt der Staatsanwaltschaft wohl nur noch die «Hoffnung auf Kommissar Zufall», wie Ulrich Weder sagt. Für die Aufklärung des Falles wurde 1996 eine Belohnung von 40'000 Franken ausgesetzt. Neben der offiziellen Belohnung von 5000 Franken hatten die Eltern des Opfers damals 30'000 Franken und der Arbeitgeber 5000 Franken in Aussicht gestellt. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 29.11.2011, 13:33 Uhr
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1 Kommentar
Die Verjährung bei Mord tritt nach 30 Jahren ein, diejenige anderer Verbrechen, hier die vorsätzliche Tötung nach 15 Jahren (Art. 97 Abs. 1 StGB). Die Unterscheidung zwischen relativer und absoluter Verjährung und somit die Verlängerungsmöglichkeit um die Hälfte gibt es schon seit dem 1. Oktober 2002 nicht mehr. Da hatte wohl jemand eine uralte Gesetzesausgabe zur Hand (aArt. 70 ff StGB). Antworten

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