Zürich
Deutsche Taxifahrer dürfen Zürcher chauffieren
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Ab dem 1. Januar 2013 gilt in der Stadt Zürich die neue Taxiverordnung. Unter anderem können neu Taxifahrer auch jenseits der Schweizer Grenze wohnen. Noch hängig ist die Frage einer Tarifordnung. Bis auf weiteres gelten deshalb die aktuellen Taxitarife als Höchsttarife.
Der Zürcher Gemeinderat hatte im Sommer 2009 eine neue Taxiverordnung erlassen. Jetzt, dreieinhalb Jahre später, kann sie in Kraft treten. In der Zwischenzeit waren verschiedene juristische Klärungen nötig. Auch das Bundesgericht hatte sich mit der Verordnung befasst, die daraufhin angepasst wurde.
Neu kann jeder eine Taxibetriebsbewilligung erhalten, der die Fachprüfung bestanden hat, einen Taxiausweis besitzt und über einen guten Leumund verfügt, wie das Polizeidepartement mitteilt. Ebenfalls neu wird die Benutzung eines umweltschonenden Fahrzeugs belohnt.
Auch Grenzgänger können Zürcher Taxifahrer sein
Taxifahrende in der Stadt Zürich müssen ab kommendem Jahr weder über das Schweizer Bürgerrecht noch über die Niederlassung verfügen und auch nicht in der Schweiz wohnen. Konkret kann jemand also beispielsweise im deutschen Waldshut wohnen und in Zürich Taxi fahren. Berufserfahrung muss nicht mehr nachgewiesen werden.
Die Taxibetriebsbewilligungen werden neu unbefristet ausgestellt, können aber entzogen werden. Wer sie erwerben und behalten will, muss über einen guten Leumund verfügen. Das Gleiche gilt für den Taxiausweis.
Keine Chance hat, wer in den fünf Jahren, bevor er ein Gesuch einreicht, wiederholt wegen Verfehlungen im Zusammenhang mit dem Beruf im Taxigewerbe verzeigt oder verurteilt worden ist oder «keine Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung» bietet.
Im Sinne des Umweltschutzes erhalten die Inhaber von Betriebsbewilligungen die Hälfte der Jahresgebühren zurückerstattet, wenn sie das ganze Jahr ausschliesslich mit ökologischen Fahrzeugen gefahren sind. Diese aus dem Jahr 2005 stammenden Gebühren für das Aufstellen von Taxis werden auf 2013 von 65 auf 72 Franken pro Fahrzeug und Monat erhöht.
Auswärtige Taxis dürfen Zürcher Kunden fahren
Diskussionen hatten sich unter anderem zur Frage ergeben, inwieweit auswärtige Taxis in Zürich Kunden akquirieren dürfen. Dies ist nun in den Ausführungsbestimmungen der Verordnung geregelt.
Ortsfremde Taxidienste, die Kunden nach Zürich bringen, dürfen von hier aus neue Fahrgäste zu einem Ziel ausserhalb der Stadt chauffieren. Von Zürich aus dürfen zudem auch auswärtige Taxis gerufen werden. Dies kann für einen Kunden interessant sein, der von Zürich beispielsweise nach Winterthur will und einen dort ortskundigen Fahrer bevorzugt. (pia/sda)
Erstellt: 20.11.2012, 12:55 Uhr
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